
Viele Verkehrsregeln lernt man für die Führerscheinprüfung – einige Jahre später sind jedoch längst nicht mehr alle Einzelheiten präsent. Wann gilt rechts vor links? Wie weit muss man beim Parken von einer Kreuzung entfernt bleiben? Wann gilt das Reißverschlussverfahren? Darf man bei Grün in eine Kreuzung fahren, wenn dahinter ein Stau steht? Und was bedeutet eigentlich das Andreaskreuz am Bahnübergang?
Gerade die vermeintlich einfachen Regeln führen im Alltag immer wieder zu Missverständnissen.
Dieser Überblick fasst deshalb wichtige Verkehrsregeln, Verkehrsschilder und typische Situationen für Autofahrer zusammen – von Vorfahrt und Geschwindigkeit über Parken und Spurwechsel bis zu Kreisverkehr, Bahnübergang und Rettungsgasse.
Die wichtigste Grundregel: Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme
Noch bevor es um einzelne Schilder und Paragraphen geht, enthält die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine grundlegende Regel: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Auch wer eigentlich Vorfahrt hat oder sich regelgerecht verhält, darf deshalb eine erkennbare Gefahr nicht einfach ignorieren.
Vorfahrt oder Grün bedeutet nicht, dass man einen vermeidbaren Unfall in Kauf nehmen darf.
Besonders wichtig ist dieser Grundsatz bei unübersichtlichen Kreuzungen, auf Parkplätzen und gegenüber Kindern, älteren Menschen sowie anderen besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern.
Welche Geschwindigkeitsregeln gelten?
Für Pkw gilt innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, sofern keine andere Geschwindigkeit ausgeschildert ist.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen grundsätzlich höchstens 100 km/h fahren. Für Autobahnen und bestimmte entsprechend ausgebaute Straßen gelten Besonderheiten.
Die ausgeschilderte oder allgemeine Höchstgeschwindigkeit ist allerdings keine Geschwindigkeit, die unter allen Umständen gefahren werden darf.
Die Geschwindigkeit muss unter anderem angepasst werden an:
- Verkehrsaufkommen,
- Straßenzustand,
- Wetter,
- Sichtweite,
- Fahrzeug und Ladung sowie
- die persönlichen Fähigkeiten des Fahrers.
Man muss grundsätzlich so fahren, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.
Nebel und schlechte Sicht: Die 50-Meter-Regel
Eine wichtige Regel wird leicht vergessen:
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden – und je nach Situation kann eine noch geringere Geschwindigkeit erforderlich sein.
Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Schild bedeutet also nicht automatisch, dass diese Geschwindigkeit bei jedem Wetter zulässig ist.
Tempo 30 und Tempo-30-Zone sind nicht dasselbe
Ein einzelnes Tempo-30-Schild begrenzt die Geschwindigkeit auf der entsprechenden Strecke.
Eine Tempo-30-Zone gilt dagegen grundsätzlich bis zum entsprechenden Zeichen „Ende einer Tempo-30-Zone“.
Gerade in Tempo-30-Zonen sollte man außerdem besonders auf Kreuzungen achten. Dort gilt häufig rechts vor links, weil die Vorfahrt nicht an jeder einzelnen Kreuzung durch Schilder geregelt wird.
Verkehrsberuhigter Bereich: Nicht einfach Tempo 10
Das blau-weiße Schild mit spielenden Personen, Haus und Auto kennzeichnet einen verkehrsberuhigten Bereich, umgangssprachlich häufig „Spielstraße“ genannt.
Hier gilt Schrittgeschwindigkeit.
Außerdem dürfen Fußgänger den gesamten Straßenbereich benutzen und Kinder dort spielen. Der Fahrzeugverkehr darf Fußgänger weder gefährden noch behindern und muss erforderlichenfalls warten.
Geparkt werden darf grundsätzlich nur auf dafür gekennzeichneten Flächen, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen.
Rechts vor links: Wann gilt die Regel?

An Kreuzungen und Einmündungen gilt grundsätzlich:
Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt.
Das gilt jedoch insbesondere nicht, wenn Verkehrszeichen die Vorfahrt anders regeln oder ein Fahrzeug aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommt.
Zu den wichtigsten Vorfahrtzeichen gehören:
- Zeichen 205: Vorfahrt gewähren
- Zeichen 206: Halt! Vorfahrt gewähren
- Zeichen 301: Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung
- Zeichen 306: Vorfahrtstraße
Vorfahrt gewähren: Nicht immer muss angehalten werden
Das umgedrehte Dreieck bedeutet „Vorfahrt gewähren“.
Anders als beim Stoppschild muss nicht grundsätzlich vollständig angehalten werden. Die Geschwindigkeit muss jedoch so angepasst werden, dass dem bevorrechtigten Verkehr sicher Vorfahrt gewährt werden kann.
Ist die Kreuzung unübersichtlich, darf man sich vorsichtig so weit hineintasten, bis ausreichende Sicht besteht.
Stoppschild: Wirklich anhalten
Beim achteckigen roten Stoppschild reicht langsames Rollen nicht.
Das Fahrzeug muss anhalten.
Danach darf erst weitergefahren werden, wenn der bevorrechtigte Verkehr nicht gefährdet oder wesentlich behindert wird.
Vorfahrtstraße und abknickende Vorfahrtstraße
Das gelbe auf der Spitze stehende Quadrat kennzeichnet eine Vorfahrtstraße.
Die Vorfahrt besteht grundsätzlich bis zu einem entsprechenden Verkehrszeichen, das die Vorfahrtstraße beendet beziehungsweise eine andere Vorfahrtregel anordnet.
Bei einer abknickenden Vorfahrtstraße zeigt ein Zusatzschild deren Verlauf.
Wer dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgt und dabei abbiegt, muss dies mit dem Blinker anzeigen.
Aus Grundstück, Parkplatz oder über abgesenkten Bordstein fahren
Ein besonders häufiger Irrtum:
Wer von rechts kommt, hat nicht immer Vorfahrt.
Wer beispielsweise aus:
- einem Grundstück,
- einem Parkplatz,
- einem verkehrsberuhigten Bereich,
- einer Fußgängerzone oder
- über einen abgesenkten Bordstein
auf die Fahrbahn einfährt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Hier kann man sich also nicht einfach auf „rechts vor links“ berufen.
Was gilt im Kreisverkehr?
Beim klassischen Kreisverkehr stehen normalerweise die Zeichen „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“ gemeinsam an der Einfahrt.
Dann haben die Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.
Ein wichtiger Punkt:
Beim Einfahren in einen solchen Kreisverkehr darf nicht geblinkt werden.
Beim Verlassen des Kreisverkehrs muss dagegen geblinkt werden.
Grüne Ampel, aber Kreuzung ist voll – darf man fahren?
Nein.
Eine häufig vergessene Regel betrifft stockenden Verkehr.
Selbst bei Grün oder eigener Vorfahrt darf nicht in eine Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn man aufgrund des Verkehrs dort warten müsste.
Das soll verhindern, dass Kreuzungen durch wartende Fahrzeuge blockiert werden.
Die richtige Regel lautet deshalb:
Grün bedeutet nicht automatisch fahren – hinter der Kreuzung muss ausreichend Platz vorhanden sein.
Spurwechsel: Wer muss aufpassen?
Wer den Fahrstreifen wechseln möchte, trägt eine besonders hohe Verantwortung.
Nach § 7 StVO darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Der Spurwechsel muss außerdem rechtzeitig und deutlich mit dem Blinker angekündigt werden.
Praktisch bedeutet das:
- Innen- und Außenspiegel kontrollieren,
- Schulterblick beziehungsweise toten Winkel beachten,
- Blinker setzen,
- Geschwindigkeit anpassen und
- erst wechseln, wenn ausreichend Platz vorhanden ist.
Der Blinker verschafft dabei keinen Vorrang.
Blinken bedeutet nicht: „Ich darf jetzt rüber.“
Reißverschlussverfahren: Nicht möglichst früh einfädeln
Endet ein Fahrstreifen oder kann er nicht weiter befahren werden, gilt unter den Voraussetzungen des § 7 StVO das Reißverschlussverfahren.
Dabei wird häufig ein Fehler gemacht: Fahrer wechseln schon sehr früh auf die verbleibende Spur.
Richtig ist grundsätzlich, den endenden Fahrstreifen bis unmittelbar vor die Verengung zu benutzen. Dort wird abwechselnd eingefädelt:
ein Fahrzeug der durchgehenden Spur – ein Fahrzeug der endenden Spur – ein Fahrzeug der durchgehenden Spur usw.
Autobahnauffahrt: Reißverschluss gilt nicht automatisch
Eine normale Autobahnauffahrt ist nicht mit einem endenden Fahrstreifen gleichzusetzen.
Wer über den Beschleunigungsstreifen auf die Autobahn fährt, darf nicht einfach davon ausgehen, dass die Fahrzeuge auf der Autobahn ihn nach dem Reißverschlussprinzip hineinlassen müssen.
Deshalb muss eine passende Lücke gesucht und die Geschwindigkeit entsprechend angepasst werden.
Rettungsgasse: Schon bei stockendem Verkehr
Die Rettungsgasse wird nicht erst gebildet, wenn ein Krankenwagen im Rückspiegel auftaucht.
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen oder Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen, muss die Rettungsgasse gebildet werden.
Sie entsteht:
zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen.
Merksatz:
Links nach links – alle anderen nach rechts.
Parken oder Halten – wo liegt der Unterschied?
Auch diese Definition wird häufig vergessen.
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt.
Ein kurzes Stehenbleiben kann also Halten sein. Verlässt man das Fahrzeug oder überschreitet die Drei-Minuten-Grenze, handelt es sich grundsätzlich um Parken.
Wie weit muss man beim Parken von einer Kreuzung entfernt bleiben?
Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen darf grundsätzlich bis zu 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht geparkt werden.
Befindet sich in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg, beträgt der Abstand vor der Kreuzung oder Einmündung 8 Meter.
Diese Regel dient insbesondere dazu, Sicht und Platz im Kreuzungsbereich freizuhalten.
Wo darf außerdem nicht geparkt werden?
Das Parken ist unter anderem verboten:
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten,
- auf schmalen Fahrbahnen auch gegenüber Grundstücksein- und -ausfahrten,
- vor Bordsteinabsenkungen,
- wenn dadurch gekennzeichnete Parkflächen nicht mehr benutzt werden können und
- an weiteren durch Verkehrszeichen oder die StVO ausgeschlossenen Stellen.
Halten ist zusätzlich beispielsweise auf Bahnübergängen, in scharfen Kurven, an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen sowie auf Ein- und Ausfädelungsstreifen verboten.
Darf man entgegen der Fahrtrichtung parken?
Grundsätzlich wird auf der rechten Fahrbahnseite beziehungsweise auf einem ausreichend befestigten rechten Seitenstreifen geparkt.
Ausnahmen bestehen insbesondere:
- in Einbahnstraßen und
- wenn auf der rechten Seite Schienen liegen.
Dort darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch links gehalten und geparkt werden.
Wer hat Vorrang an einer freien Parklücke?
Auch hierfür gibt es tatsächlich eine Regel.
Vorrang an einer Parklücke hat grundsätzlich, wer sie zuerst unmittelbar erreicht.
Dieser Vorrang geht nicht dadurch verloren, dass man zunächst an der Parklücke vorbeifährt, um anschließend rückwärts einzuparken. Gleiches gilt entsprechend für jemanden, der bereits auf eine frei werdende Parklücke wartet.
Parken an Bushaltestellen
An einer mit Zeichen 224 gekennzeichneten Haltestelle darf grundsätzlich 15 Meter vor und hinter dem Haltestellenschild nicht geparkt werden.
Das wird leicht übersehen, weil sich das Verbot nicht nur auf den unmittelbaren Bereich direkt unter dem Schild beschränkt.
Bahnübergang und Andreaskreuz: Was muss man beachten?
Das Andreaskreuz gehört zu den besonders wichtigen Verkehrszeichen.
An entsprechend gekennzeichneten Bahnübergängen haben Schienenfahrzeuge Vorrang.
Autofahrer müssen vor dem Andreaskreuz unter anderem warten, wenn:
- sich ein Zug nähert,
- rotes Blinklicht beziehungsweise rote oder entsprechende Lichtzeichen gegeben werden,
- sich die Schranke senkt,
- die Schranke geschlossen ist,
- ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder
- ein entsprechendes hörbares Signal des herannahenden Zuges ertönt.
Außerdem muss bereits vor dem Andreaskreuz gewartet werden, wenn der Bahnübergang wegen eines Rückstaus nicht zügig vollständig überquert werden kann.
Niemals auf den Gleisen in einen Stau hineinfahren.
Darf man vor einem Bahnübergang überholen?
Im Bereich vor einem Bahnübergang bestehen besondere Regeln.
Vom Gefahrzeichen für den Bahnübergang beziehungsweise der entsprechenden Ankündigung bis einschließlich des Kreuzungsbereichs von Schiene und Straße dürfen Kraftfahrzeuge nicht überholt werden.
Parken am Andreaskreuz
Auch beim Parken gibt es feste Abstände.
Innerhalb geschlossener Ortschaften besteht grundsätzlich bis zu 5 Meter vor und hinter dem Andreaskreuz ein Parkverbot.
Außerhalb geschlossener Ortschaften sind es 50 Meter.
Außerdem darf bis zu 10 Meter vor bestimmten Verkehrszeichen nicht gehalten werden, wenn das Fahrzeug das Zeichen dadurch verdecken würde.
Durchgezogene Linie: Darf man sie überfahren?
Eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung darf grundsätzlich nicht überfahren und auch nicht mit dem Fahrzeug darauf gefahren werden.
Auch beim Parken kann die Linie relevant werden: Auf der Fahrbahn darf nicht geparkt werden, wenn zwischen dem Fahrzeug und der durchgezogenen Linie kein Fahrstreifen von mindestens 3 Metern verbleibt.
Fahrtrichtungspfeile auf der Fahrbahn beachten
Pfeile auf Fahrstreifen sind nicht bloß eine unverbindliche Empfehlung.
Sind entsprechende Pfeilmarkierungen vor einer Kreuzung zusammen mit Leitlinien oder Fahrstreifenbegrenzungen vorhanden, muss der angezeigten Fahrtrichtung gefolgt werden.
Auf einer mit solchen Pfeilen markierten Strecke darf außerdem nicht gehalten werden.
Hindernis auf der eigenen Seite: Wer muss warten?
Steht beispielsweise ein parkendes Fahrzeug oder anderes Hindernis auf der eigenen Fahrbahnseite und muss man deshalb auf die Gegenfahrbahn ausweichen, gilt grundsätzlich:
Wer am Hindernis vorbeifahren möchte, muss den Gegenverkehr durchfahren lassen.
Verkehrszeichen können den Vorrang allerdings anders regeln.
Das ist besonders in Wohnstraßen mit vielen parkenden Autos wichtig.
Parkplatz: Gilt dort automatisch rechts vor links?
Nein.
Auf einem typischen Supermarkt- oder Einkaufsparkplatz gilt rechts vor links nicht automatisch an jeder Kreuzung der Fahrgassen.
Entscheidend kann sein, ob die Fahrgassen tatsächlich einen eindeutigen Straßencharakter besitzen oder hauptsächlich der Parkplatzsuche, dem Rangieren sowie dem Ein- und Ausparken dienen.
Auf typischen Parkplatzflächen sollte deshalb langsam und jederzeit bremsbereit gefahren werden.
Auf eine vermeintliche Vorfahrt sollte man dort nicht blind vertrauen.
Zebrastreifen: Fußgänger rechtzeitig erkennen
An Fußgängerüberwegen müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein.
Wer erkennbar den Überweg benutzen möchte, muss das gefahrlos tun können. Die Geschwindigkeit muss deshalb so angepasst werden, dass erforderlichenfalls angehalten werden kann.
Besondere Vorsicht ist notwendig, wenn ein anderes Fahrzeug vor dem Fußgängerüberweg bereits langsamer wird oder anhält: Es könnte einen Fußgänger verdecken.
Abbiegen: Radfahrer und Fußgänger nicht vergessen
Viele gefährliche Situationen entstehen nicht durch eine falsche Vorfahrt zwischen zwei Autos, sondern beim Abbiegen.
Vor allem beim Rechtsabbiegen muss auf geradeaus fahrende Radfahrer und Fußgänger geachtet werden.
Deshalb:
- rechtzeitig blinken,
- Spiegel kontrollieren,
- toten Winkel beachten,
- Geschwindigkeit reduzieren und
- vor dem Abbiegen nochmals kontrollieren.
Blinker: Wann muss er benutzt werden?
Der Blinker dient dazu, anderen Verkehrsteilnehmern eine beabsichtigte Fahrbewegung rechtzeitig mitzuteilen.
Er ist beispielsweise wichtig:
- beim Abbiegen,
- beim Fahrstreifenwechsel,
- beim Einfahren und Anfahren vom Fahrbahnrand,
- beim Verlassen eines Kreisverkehrs und
- beim Folgen einer abknickenden Vorfahrtstraße, wenn dabei abgebogen wird.
Der Blinker ersetzt jedoch niemals die notwendige Kontrolle.
Die wichtigsten Verkehrszeichen, die jeder Autofahrer kennen sollte
Zu den besonders wichtigen Verkehrszeichen gehören:
- Vorfahrt gewähren: dem bevorrechtigten Verkehr Vorfahrt lassen,
- Stoppschild: vollständig anhalten und Vorfahrt gewähren,
- Vorfahrtstraße: Vorfahrt an den folgenden Kreuzungen und Einmündungen entsprechend der Beschilderung,
- Ende der Vorfahrtstraße: ab der nächsten Situation Vorfahrt neu beurteilen,
- Andreaskreuz: Schienenverkehr hat entsprechend der Regelung Vorrang,
- Verbot der Einfahrt: nicht in dieser Richtung einfahren,
- Durchfahrt verboten: Verkehrsverbot entsprechend dem jeweiligen Zeichen und möglichen Zusatzzeichen,
- Geschwindigkeitsbegrenzung: angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten,
- absolutes Haltverbot: grundsätzlich weder halten noch parken,
- eingeschränktes Haltverbot: Halten unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, Parken nicht,
- verkehrsberuhigter Bereich: Schrittgeschwindigkeit und besondere Rücksicht auf Fußgänger,
- Kreisverkehr: zusammen mit „Vorfahrt gewähren“ hat der Verkehr im Kreis Vorfahrt.
Typische Verkehrsregeln, die Autofahrer leicht vergessen
Besonders nützlich ist eine kurze Merkliste:
- Grüne Ampel: Nicht in eine volle Kreuzung hineinfahren.
- Reißverschluss: Erst unmittelbar vor der Verengung einfädeln.
- Spurwechsel: Der Wechselnde muss eine Gefährdung anderer ausschließen.
- Blinker: Gibt keinen Vorrang.
- Parken an Kreuzungen: grundsätzlich mindestens 5 Meter Abstand, unter bestimmten Voraussetzungen vor der Kreuzung 8 Meter wegen eines Radwegs.
- Parklücke: Vorrang hat grundsätzlich, wer sie zuerst unmittelbar erreicht.
- Parken: Wer das Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt.
- Grundstücksausfahrt: Kein rechts vor links gegenüber dem normalen Straßenverkehr.
- Bahnübergang: Nur einfahren, wenn er vollständig überquert werden kann.
- Rettungsgasse: Bereits bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand bilden.
- Tempo: Zulässige Höchstgeschwindigkeit ist bei schlechten Bedingungen nicht automatisch eine sichere oder erlaubte Fahrgeschwindigkeit.
- Parkplatz: Rechts vor links gilt nicht auf jeder Fahrgassenkreuzung automatisch.
Häufige Fragen zu Verkehrsregeln und Verkehrsschildern
Gilt innerorts immer Tempo 50?
Für Pkw gilt innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich 50 km/h, sofern keine andere Regelung besteht. Die Geschwindigkeit muss jedoch immer an Verkehrs-, Wetter- und Sichtverhältnisse angepasst werden.
Gilt außerorts für Pkw immer Tempo 100?
Auf normalen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw grundsätzlich 100 km/h, soweit keine andere Regelung besteht. Für Autobahnen und bestimmte entsprechend ausgebaute Straßen gelten Besonderheiten.
Darf ich bei Grün in eine blockierte Kreuzung fahren?
Nein. Wenn wegen stockenden Verkehrs auf der Kreuzung gewartet werden müsste, darf auch bei Grün oder bestehender Vorfahrt nicht eingefahren werden.
Muss ich beim Stoppschild wirklich vollständig stehen?
Ja. „Halt! Vorfahrt gewähren“ verlangt ein tatsächliches Anhalten.
Gilt rechts vor links auch für eine Grundstücksausfahrt?
Nein. Beim Einfahren aus einem Grundstück oder über einen abgesenkten Bordstein gelten besondere Sorgfaltspflichten.
Wann gilt das Reißverschlussverfahren?
Wenn ein Fahrstreifen endet oder nicht durchgehend befahrbar ist, wird grundsätzlich unmittelbar vor der Verengung abwechselnd eingefädelt.
Hat man beim Blinken automatisch Vorrang beim Spurwechsel?
Nein. Ein Fahrstreifen darf nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Der Blinker kündigt lediglich die beabsichtigte Fahrbewegung an.
Wie weit muss ich beim Parken von einer Kreuzung wegbleiben?
Grundsätzlich sind es vor und hinter Kreuzungen beziehungsweise Einmündungen jeweils 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Befindet sich rechts neben der Fahrbahn ein baulich angelegter Radweg, beträgt der Abstand vor der Kreuzung beziehungsweise Einmündung 8 Meter.
Darf man vor einer Einfahrt parken?
Vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist das Parken verboten. Auf einer schmalen Fahrbahn gilt das Verbot auch gegenüber der Ein- oder Ausfahrt.
Wer hat eine freie Parklücke zuerst?
Grundsätzlich hat derjenige Vorrang, der die Parklücke zuerst unmittelbar erreicht. Der Vorrang bleibt auch bestehen, wenn zunächst daran vorbeigefahren werden muss, um rückwärts einzuparken.
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung bereits dann, wenn die Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen. Die Gasse wird zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen gebildet.
Darf ich auf einen Bahnübergang fahren, wenn dahinter Stau ist?
Nur wenn der Bahnübergang zügig und ohne Aufenthalt vollständig überquert werden kann. Andernfalls muss bereits vor dem Andreaskreuz gewartet werden.
Fazit: Gerade die einfachen Verkehrsregeln werden leicht vergessen
Viele schwere oder zumindest ärgerliche Verkehrssituationen entstehen nicht deshalb, weil Autofahrer ein seltenes Verkehrszeichen nicht kennen. Häufig sind es alltägliche Regeln, die falsch in Erinnerung geblieben sind.
Rechts vor links gilt nicht überall. Ein Blinker gibt keinen Vorrang. Bei Grün darf eine volle Kreuzung nicht blockiert werden. Beim Reißverschluss wird erst unmittelbar vor der Verengung eingefädelt und ein Bahnübergang darf nur befahren werden, wenn er vollständig überquert werden kann.
Auch beim Parken lohnt es sich, die Regeln im Gedächtnis zu behalten: Vor und hinter Kreuzungen gelten Abstände, Grundstücksausfahrten müssen freibleiben und bereits das Verlassen des Fahrzeugs kann aus einem Halten ein Parken machen.
Wer Verkehrszeichen aufmerksam wahrnimmt, seine Geschwindigkeit der Situation anpasst und im Zweifel defensiv statt auf seinem vermeintlichen Recht besteht, fährt nicht nur regelkonformer, sondern vor allem sicherer.
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