Regelungen in Parkhäusern

Regelungen in Parkhäusern

Regelungen in Parkhäusern

Im Parkhaus stellt sich nicht nur die Frage, ob man in die Parklücke zwischen 2 parkenden Autos passt, auch gilt es einige rechtlichen Dinge zu beachten. So stellt sich die Frage, ob die StVO, also die Straßenverkehrsordnung gilt mit Rechts-vor-Links, Verwarngeldern für Falschparken etc. Man muss hier jedoch unterscheiden, ob es ein öffentlich zugänglicher oder privater Parkplatz ist.

Ein öffentlicher Parkplatz ist für jeden zugänglich und angebrachte Schilder mit der Aufschrift „Hier gilt die StVO“ gelten nicht, da hier sowieso die StVO gilt. Auf einem privaten Parkplatz kann der Betreiber nicht einfach ein StVO-Schild aufstellen, da dieses nur der Staat genehmigen kann auf öffentlichen Parkplätzen.

Ein privater Betreiber kann jedoch eigene Regeln festlegen wie beispielsweise das Links-Vor-Rechts gelten würde, Verwarngelder dürfen hier jedoch nicht verhängt werden.

Darf der Beifahrer dem Fahrer ein Parkplatz freihalten? Hier gilt die Antwort nein, so hat Oberlandesgericht Sachsen hat entschieden, dass man den Blockierer sogar langsam mit dem Auto aus der Parklücke rausdrängen darf die er für einen anderen frei hält. Das Blockieren stellt nämlich eine Ordnungswidrigkeit dar.

Auch gibt es Schilder die mit der Aufschrift „Bitte vorwärts einparken“, damit soll beispielsweise eine Wand vor Abgasen geschützt werden, die StVO sieht so eine Regelung nicht vor, also kann es dafür keine Verwarngelder geben. Allerdings kann der Parkplatzbetreiber gegen einen vorgehen wegen Sachbeschädigung und Luftverschmutzung wenn man eine Lüftungsanlage blockiert.

Frauenparkplätze sollen Frauen das Parken erleichtern und sicherer machen in dunklen Parkhäusern etc. Doch darf ein Mann sich auch auf einen Frauenparkplatz stellen? Verwarngelder bekommt man hierfür nicht, da auch hier der Frauenparkplatz nicht in der StVO vorgesehen ist. Der Parkhausbetreiber kann jedoch ein Abschleppen auf Kosten des Parkers veranlassen.

Steht an der Einfahrt eines Parkhauses ein Schild, das die Einfahrt von gasbetriebenen KFZ verbietet so sollte man sich daran halten.

Ist der Parkautomat defekt so darf man nicht die Zeche prellen, sind jedoch alle Parkautomaten defekt so muss man die Parkscheibe einstellen und sichtbar ins Auto legen und muss nicht zahlen. In einem öffentlichen Parkhaus kann jedoch ohne eingestellt Parkscheibe ein Verwarngeld drohen.

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