Fahranfänger

Was Fahranfänger beachten sollten in der Probezeit

Hat man als Fahranfänger gerade frisch seinen Führerschein erhalten gilt es einige Dinge in der Probezeit zu beachten. Da gerade junge Autofahrer, mangels Fahrpraxis häufig in Unfälle verwickelt werden müssen sie höhere Beiträge in der KFZ-Versicherung zahlen. Aber auch bezüglich des Führerscheines wurde seit 1986 eine Probezeit eingeführt. Wird der Fahranfänger in der Probezeit auffällig muss er mit Punkten, Bußgelder oder anderen Maßnahmen rechnen. Was genau Fahranfänger beachten sollten erfahren sie auf dieser Seite. Praktische Tipps für das Fahrverhalten direkt nach der bestanden Führerscheinprüfung finden sie hier.

Für wen gilt die Probezeit und wie lang ist sie?

Fahranfänger müssen in der Probezeit besonders umsichtig Fahren. Verstöße führen zu einer Verlängerung der Probezeit.

Fahranfänger müssen in der Probezeit besonders umsichtig Fahren. Verstöße führen zu einer Verlängerung der Probezeit.

Insbesondere die Alterstufe von 18 bis 25 Jahren gilt als unerfahren am beim Autofahren, risikofreudiger und ist somit häufiger in Unfälle verwickelt als ältere Semester.

Die Probezeit in Deutschland beträgt 2 Jahre und ist unabhängig vom Alter. Sie gilt also auch für ältere Fahranfänger.

Ob in der Probezeit tatsächlich Auto gefahren wird und somit Praxiserfahrung gesammelt wird ist hierbei unerheblich.

Die Probezeit erlischt also grundsätzlich auch ohne dass man Auto gefahren ist nach 2 Jahren.

Kommt es in der Probezeit zu Verstößen verlängert sich die Probezeit. Welcher Verstoß hier zu einer Verlängerung der Probezeit führt erfahren sie im folgenden Abschnitt.

Welche Verstöße in der Probezeit gibt es?

Für die Führerscheinneulinge werden verschiedene Verstöße kategorisiert. So gibt es Verstöße nach einem A- und B-Katalog. Es handelt sich also um schwere und leichtere Vergehen die entsprechend mit Bußgelder, Punkten, Fahrverboten oder strafrechtlich verfolgt werden.

Schwere Verstöße die eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre mit sich bringen gehören:

A-Verstöße:

  • Fahrerflucht
  • Rote Ampel überfahren
  • Nötigung
  • Alkohol am Steuer
  • Unterlassene erste Hilfe
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h mit dem PKW oder 15 km/h mit dem LKW
  • Überholen trotz Überholverbot

Weniger schwere Verstöße sind die B-Verstöße. Die Probezeit wird hier auch um verlängert wenn man 2 dieser B-Verstöße begeht:

B-Verstöße:

  • Ungesicherte Ladung
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Fahren mit Reifen die zuwenig Profil aufweisen
  • Stoppschild überfahren
  • Telefonieren am Steuer
  • Nicht ausreichende Sicherung des Fahrzeuges bei einem Unfall oder Panne
  • Kinder ohne Kindersitz transportiert

Gibt es weitere Sanktionen in der Probezeit?

Fahranfänger müssen bei Verstößen im Straßenverkehr auch mit einem Aufbauseminar rechnen.

Fahranfänger müssen bei Verstößen im Straßenverkehr auch mit einem Aufbauseminar rechnen.

Wer einen A-Verstoß begeht muss mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre rechnen und zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen. Dasselbe gilt bei 2 B-Verstößen. Die Kosten für das Aufbauseminar (je nach Fahrschule zwischen 180 und 400€) müssen selber getragen werden.

Kommt darüber hinaus noch ein A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße hinzu muss man mit einer MPU (verkehrspsychologischen Beratung) rechnen.

Sollte man ein weiteres Mal einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehen wird die Fahrerlaubnis eingezogen.

Darüberhinaus können auch Fahranfänger Punkte im Flensburgerregister sammeln. Bereits der erste Punkt führt zu einer Verlängerung der Probezeit um 4 Jahre. Auch der Abbau von angesammelten Punkten erfolgt erst nach der Probezeit.

Das Aufbauseminar

Das Aufbauseminar besteht aus insgesamt 4 Sitzungen in einem Zeitraum von 2 bis 4 Wochen.

  1. In der ersten Sitzung wird der Ablauf des Seminars erklärt und die Teilnehmer erläutert für welchen Verstoß sie zum Aufbauseminar geladen wurden. Anschließend die Teilnehmer eine Probefahrt von 30 Minuten durch die von 2 weiteren Teilnehmern begleitet wird.
  2. In der zweiten Sitzung werden mögliche Fehler und Beobachtung aus den Probefahren diskutiert und erörtert. Auch Hinweise zum Vermeiden von begangenen gefährlichen Situationen werden erläutert und Fehlverhalten aus den eigenen Situationen untersucht.
  3. Bereits in der dritten Sitzung werden erste Schlussfolgerungen aus den ersten beiden Sitzungen gezogen und Themen wie Alkohol am Steuer, welches bei Jugendlichen weit verbreitet ist diskutiert.
  4. In der vierten Sitzung werden Schlussfolgerung aus dem Seminar gezogen und wie der zukünftige Umgang im Straßenverkehr nach Ablauf der Probezeit aussehen soll. Auch positive gesammelte Erfahrung aus dem Seminar werden angesprochen.

 

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