Bußgelder bei Abstandsverstößen

Bußgelder bei Abstandsverstößen

Abstandsverstöße, was man beachten sollte.

Werden im Straßenverkehr die Mindestabstände nicht eingehalten drohen Unfälle und Bußgelder. Durch Abstandsmessungen wird ermittelt, ob man den Mindestabstand eingehalten hat.

So gelten Mindestabstände nach vorn und zur Seite. Keinesfalls darf man dem Vordermann zu dicht auffahren oder ihn gar bedrängen und mit dem Setzen des Blinkers nötigen die Spur freizugeben.

Durch den zusätzlichen Stress für den Vordermann kommt es häufig zu Unfällen. Generell muss der Abstand nach vorne so groß sein, dass man jederzeit rechtzeitig bremsen kann ohne aufzufahren.

So sollte der Abstand der Geschwindigkeit und den Wetterverhältnissen angepasst werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand der Strecke entsprechen die man in 1 Sekunde zurück legt also 15 Meter bei 50 km/h oder 3 PKW-Längen.

Außerhalb geschlossener Ortschaften wie auf Autobahnen gilt die in 2 Sekunden gefahrene Strecke oder auch der Abstand als halber Tacho also 50 Meter bei 100 km/h, der einfache Leitpfosten-Abstand beträgt 50 Meter und dient so gut als Orientierungshilfe.

Für die Abstände zur Seite hin gilt, dass man beim Überholen genügend Seitenabstand einhalten muss. So gilt, dass man beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und Elektrofahrzeugen innerorts 1,5 Meter Abstand einhalten muss und außerorts 2 Meter nach § 5 Absatz 4 Satz 4 StVO gilt dieses nicht wenn Radfahrer an Kreuzungen wartende Kraftfahrzeuge überholen oder sich neben sie stellen.

Der Abstand zu einspurigen Fahrzeugen wie einem Motorrad muss 1,5 Meter betragen, der Abstand zu LKW oder PKW nur 1 Meter und zu wartenden Schul- und Linienbussen müssen es mindestens 2 Meter sein.

Bei höheren Geschwindigkeiten müssen größere Abstände eingehalten werden, da Lenkfehler hier stärker ins Gewicht fallen.

Abstände für LKW, Abstandsmessung und Bremsweg

Abstände für LKW, Abstandsmessung und Bremsweg

Für Fahranfänger gilt, dass das nicht Einhalten von Sicherheitsabständen ein schwerer A-Verstoß ist. So kann sich die Probezeit um 2 Jahre verlängern und man muss mit einem Aufbauseminar rechnen.

Da LKW beim Auffahren zu besonders schweren Unfällen verursachen gelten für sie höhere Mindestabstände von mindestens 50 Metern bei mehr als 50 km/h und über 3,5 Tonnen Gewicht. Bei 80 km/h auf der Autobahn müssen daher 50 Meter Abstand eingehalten werden und bei Nässe oder schlechter Sicht sicherheitshalber größere Abstände gewählt werden.

Es kann auch zu Abstandsmessungen der Polizei kommen entweder mit einer mobilen Videoüberwachung, einer optischen Abstandsmessung bzw. Laserentfernungsmessung oder einer Abstandsmessung mit stationärer Videoüberwachung. Bei der mobilen Messung per Video erfolgt die Messung über eine längere Strecke und kann nachweisen, dass der Fahrer über längere Dauer sich nicht an die Mindestabstände hält.

Bei der Laserentfernungsmessung erfolgt die Messung mit einer Laserpistole ähnlich wie bei der Geschwindigkeitsmessung. Die stationäre Videoüberwachung findet auf Autobahnen meist von Brücken aus statt, die Messung beginnt 90 Meter vor der Brücke über 300 Meter und meist 24 Stunden lang, unter der Brücke befindet sich dann noch häufig ein Blitzgerät um den Fahrer zu identifizieren.

Möchte man den Bremsweg berechnen so rechnet man den Weg bis zum vollständigen Stehenbleiben ohne Reaktionszeit aus (Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h :10) = Bremsweg (m).

Abhängig vom Strassenbelag verlängert sich der Bremsweg, also bei Regen, Glatteis etc.

Bei 100 km/h beträgt der Bremsweg 100 Meter, bei 200 km/h ist er mit 400 Metern gleich 4 Mal so lang.

Wird man von einem Drängler genötigt so ist es wichtig sich das Kennzeichen zu merken und ihn der Polizei zu melden, am besten kann man noch den Fahrer beschreiben, Geschlecht, Haarfarbe und Alter.

Sollte man aus Versehen ein heranfahrendes Fahrzeug ausbremsen ist es auch ratsam sich per Handzeichen zu entschuldigen und bei Möglichkeit den Weg frei zu machen.

Automatische Notbremsassistenten können in gefährlichen Situationen eine Notbremsung auslösen bzw. vorab bei einem erkannten Hindernis die Geschwindigkeit reduzieren, es kommt so zu einer Teilbremsung und bei Bedarf zur Auslösung einer Vollbremsung. Der ABA (Active Break Assist) ist bei PKW weit verbreitet bei LKW kommt vor allem der ACC (Adaptive Cruise Control) zum Einsatz als Abstandsregeltempomat um Auffahrunfälle zu verhindern.

Bußgelder bei Abstandsvergehen

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Abstandsverstoß mit weniger als 80 km/h 25 €
dasselbe wie oben nur mit Gefährdung 30 €
dasselbe wie oben nur mit Sachbeschädigung 35 €
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h und Abstand der weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h und Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h und Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h und Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h und Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand der weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2  1 Monat
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2  2 Monate
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2  3 Monate
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h und Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h und Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h und Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 € 2  1 Monat
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h und Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 € 2  2 Monate
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 € 2  3 Monate

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