Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der erforderliche Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten wird. Ein zu geringer Abstand erhöht insbesondere bei plötzlich notwendigen Bremsmanövern das Risiko eines Auffahrunfalls erheblich.
Wie groß der notwendige Abstand sein muss, hängt unter anderem von der gefahrenen Geschwindigkeit, den Straßenverhältnissen, der Sicht und der Verkehrssituation ab.
Grundsätzlich schreibt § 4 StVO vor, dass der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein muss, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich bremst.
Wie viel Sicherheitsabstand sollte man einhalten?
Als bekannte Faustregel gilt außerhalb geschlossener Ortschaften der sogenannte halbe Tachowert.
Bei einer Geschwindigkeit von beispielsweise:
- 80 km/h sind etwa 40 Meter Abstand sinnvoll,
- 100 km/h etwa 50 Meter,
- 120 km/h etwa 60 Meter,
- 130 km/h etwa 65 Meter.
Alternativ kann die Zwei-Sekunden-Regel verwendet werden. Dabei sollte das vorausfahrende Fahrzeug einen markanten Punkt am Straßenrand mindestens etwa zwei Sekunden vor dem eigenen Fahrzeug passieren.
Bei schlechten Sicht- oder Straßenverhältnissen muss der Abstand entsprechend größer gewählt werden.
Bußgeld bei Abstandsverstößen
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt insbesondere von der Geschwindigkeit und davon ab, wie stark der erforderliche Abstand unterschritten wurde.
Die folgende Tabelle zeigt die Regelsätze des Bußgeldkatalogs:
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Abstandsverstoß bei bis zu 80 km/h | 25 € | – | – |
| mit Gefährdung | 30 € | – | – |
| mit Sachbeschädigung | 35 € | – | – |
| Abstandsverstoß bei mehr als 80 km/h | |||
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | – |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | – |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | – |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | – |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | – |
| Abstandsverstoß bei mehr als 100 km/h | |||
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | – |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | – |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
| Abstandsverstoß bei mehr als 130 km/h | |||
| weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | – |
| weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | – |
| weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
| weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
| weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Was bedeutet „halber Tachowert“?
Der halbe Tachowert ist eine Faustregel zur Bestimmung des Sicherheitsabstandes.
Bei 100 km/h beträgt der halbe Tachowert beispielsweise:
100 : 2 = 50 Meter
Die Abstufungen des Bußgeldkataloges beziehen sich wiederum auf Bruchteile dieses Wertes.
Bei 100 km/h ergeben sich beispielsweise:
- 5/10 von 50 Metern = 25 Meter
- 4/10 von 50 Metern = 20 Meter
- 3/10 von 50 Metern = 15 Meter
- 2/10 von 50 Metern = 10 Meter
- 1/10 von 50 Metern = 5 Meter
Wer bei dieser Geschwindigkeit nur noch beispielsweise 10 Meter Abstand hält, liegt damit deutlich unter dem empfohlenen Sicherheitsabstand.
Beispiel: Abstandsverstoß bei 120 km/h
Bei 120 km/h beträgt der halbe Tachowert:
60 Meter
Die entsprechenden Grenzwerte wären:
- 5/10 = 30 Meter
- 4/10 = 24 Meter
- 3/10 = 18 Meter
- 2/10 = 12 Meter
- 1/10 = 6 Meter
Wer bei mehr als 100 km/h weniger als 18 Meter Abstand hält, kann bereits mit 160 Euro Bußgeld, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen.
Abstand innerorts
Auch innerhalb geschlossener Ortschaften muss genügend Abstand gehalten werden.
Als Faustregel werden häufig etwa drei Fahrzeuglängen beziehungsweise ungefähr 15 Meter bei Tempo 50 genannt.
Wichtig ist jedoch, dass die StVO keinen pauschalen festen Meterwert für jede Verkehrssituation vorgibt. Der Abstand muss immer so gewählt werden, dass bei einer plötzlichen Bremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs noch rechtzeitig angehalten werden kann.
Abstand bei Regen, Schnee und schlechter Sicht
Bei ungünstigen Straßenverhältnissen sollte der Abstand deutlich vergrößert werden.
Das gilt insbesondere bei:
- Regen
- Schnee
- Eis
- Nebel
- verschmutzter Fahrbahn
- schlechter Sicht
Der Grund ist der längere Bremsweg.
Bereits bei nasser Fahrbahn kann sich der Anhalteweg erheblich verlängern. Auf Schnee oder Eis kann er ein Vielfaches des normalen Bremsweges betragen.
Wie werden Abstandsverstöße gemessen?
Die Polizei kann den Abstand zwischen Fahrzeugen mit unterschiedlichen Verfahren kontrollieren.
Dazu gehören beispielsweise:
- Videoaufzeichnungen
- Messungen von Autobahnbrücken
- stationäre Abstandsmessanlagen
- mobile Messsysteme
- Aufzeichnungen aus Polizeifahrzeugen
Besonders bekannt ist die sogenannte Brückenabstandsmessung.
Dabei wird der Verkehr aus erhöhter Position aufgezeichnet. Anhand festgelegter Messmarkierungen kann anschließend ermittelt werden, wie groß der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen war.
Gibt es bei einer Abstandsmessung Toleranzen?
Bei Abstandsmessungen werden technische und situationsbedingte Messunsicherheiten berücksichtigt.
Welche Toleranz anzusetzen ist, hängt vom verwendeten Messverfahren und den Umständen des Einzelfalls ab.
Außerdem muss berücksichtigt werden, ob ein vorausfahrendes Fahrzeug beispielsweise unmittelbar vor dem gemessenen Fahrzeug eingeschert ist und dadurch den Abstand kurzfristig verkürzt hat.
Nicht jede kurzzeitige Unterschreitung führt deshalb automatisch zu einem vorwerfbaren Abstandsverstoß.
Drängeln und Nötigung
Ein Abstandsverstoß ist nicht automatisch eine Straftat.
Wer jedoch über längere Zeit extrem dicht auffährt und zusätzlich beispielsweise dauerhaft Lichthupe oder Hupe einsetzt, kann unter bestimmten Umständen den Tatbestand einer Nötigung erfüllen.
Dann handelt es sich nicht mehr lediglich um eine Ordnungswidrigkeit. Die möglichen Konsequenzen können deutlich schwerwiegender sein.
Besondere Abstandsregeln für Lkw
Für bestimmte schwere Fahrzeuge gelten zusätzliche Vorschriften.
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen auf Autobahnen unter bestimmten Voraussetzungen bei Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.
Für Pkw gilt diese spezielle 50-Meter-Regel nicht. Autofahrer sollten sich außerorts jedoch weiterhin an der Faustregel des halben Tachowertes orientieren.
Warum ist ausreichender Sicherheitsabstand so wichtig?
Ein ausreichender Abstand verschafft dem Fahrer Zeit zum Reagieren.
Der gesamte Anhalteweg setzt sich aus:
Reaktionsweg + Bremsweg
zusammen.
Erkennt ein Fahrer eine Gefahr, vergeht zunächst eine gewisse Zeit, bevor er tatsächlich bremst. Während dieser Reaktionszeit fährt das Fahrzeug weiter.
Je höher die Geschwindigkeit ist, desto größer wird sowohl der zurückgelegte Reaktionsweg als auch der Bremsweg.
Deshalb ist dichtes Auffahren insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten besonders gefährlich.
Fazit zu Abstandsverstößen
Ein ausreichender Sicherheitsabstand gehört zu den wichtigsten Grundlagen des Straßenverkehrs.
Als Faustregel gilt außerorts der halbe Tachowert. Bei 100 km/h sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug somit ungefähr 50 Meter betragen.
Wird der Abstand deutlich unterschritten, drohen abhängig von Geschwindigkeit und tatsächlichem Abstand:
- 25 bis 400 Euro Bußgeld,
- bis zu 2 Punkte in Flensburg und
- bis zu 3 Monate Fahrverbot.
Bei Regen, Schnee, schlechter Sicht oder anderen ungünstigen Bedingungen sollte der Abstand noch größer gewählt werden. Ein ausreichender Sicherheitsabstand vermindert nicht nur das Risiko eines Bußgeldes, sondern vor allem die Gefahr schwerer Auffahrunfälle.
Die Tabelle entspricht den derzeit geltenden Regelsätzen der Bußgeldkatalog-Verordnung. Der offizielle Katalog nennt bei mehr als 80 km/h **75 bis 320 Euro**, bei mehr als 100 km/h zusätzlich bis zu drei Monate Fahrverbot und bei mehr als 130 km/h bis zu **400 Euro**.
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