Tanken in Österreich

Urlaub und Tanken in Österreich

Wien, was sie im Urlaub und beim Tanken in Österreich beachten sollten.

Wien, was sie im Urlaub und beim Tanken in Österreich beachten sollten.

Was man beim Urlaub und Tanken in Österreich beachten sollte erfahren sie hier.

Österreich bietet nicht nur mit seiner Hauptstadt Wien, dem Prater, der Sachertorte und der schönen Landschaft einiges.

Gerade die Anreise aus Deutschland bietet sich mit dem Auto gerade zu an. Hier erfahren sie mehr über die Maut, Bußgelder, Tempolimits und die Promille in Österreich.  Außerdem finden sie praktische Tipps für den Urlaub mit dem Auto in Österreich.

Beim Tanken sollten sie die Tipps aus dem nächsten Abschnitt beachten.

Tanken in Österreich

In Österreich, werden anders als in Deutschland, die Preise nur einmal am Tag erhöht werden.

Nach der Spritpreisverordnung geschieht dieses pünktlich um 12 Uhr. Im Laufe des Tages können die Preise dafür beliebt oft gesenkt werden, ohne Einhaltung von zeitlichen Beschränkungen.

Welche Kraftstoffsorten gibt es beim Tanken in Österreich?

Die Bezeichnungen sind mit unseren identisch es gibt in Österreich nämlich

  • Super
  • Super Plus
  • und Diesel

Die Vignette in Österreich

Wer nach Österreich in den Urlaub fährt oder beispielsweise durch Österreich nach Italien sollte an die Vignette in Österreich denken. In Frankreich und Italien wird die Maut streckenweise erhoben. In Österreich benötigt man allerdings die Vignette/Plakette dafür.

In Österreich wird die Vignette für PKW, Motorräder und leichte Wohnmobile benötigt. Die Vignette wird im linken Rand der Windschutzscheibe oder hinter den Rückspiegel geklebt. Bei Motorrädern müssen sie gut sichtbar an einer Stelle angebracht werden wo nicht oder nur schwer entfernt werden können.

Die Kosten für die Vignette in Österreich

Zeitraum Preis der Vignette
10 Tage 8€
2 Monate 24,40€
1 Jahr 77,80€

In Deutschland kann man sich vorab eine Vignette beim ADAC für den Österreich-Urlaub kaufen.

Sind Zeitvignetten (10 Tages-Vignette, 2 Monats-Vignette) nicht gelocht, sind sie ungültig. Auch nicht geklebte Vignette sind ungültig. Man muss den unteren Vignetten-Abschnitt aufbewahren, die Seriennummer der Trägerfolie gilt hier als Kaufnachweis.

Tempolimits in Österreich

Ort erlaubte Höchstgeschwindigkeit
innerorts 50 km/h
außerorts 100 km/h
Autobahn 130 km/h

Es gibt jedoch auch Ausnahmen bei der Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Autobahnen. So darf man nachts zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens auf den Autobahnen A10, A12, A13 und A14 nicht die Geschwindigkeit von 110 km/h überschreiten. Dadurch soll es zur Lärmvermeidung kommen. Hält man sich nicht dran, drohen Bußgelder.

Was sollte man noch beim Urlaub in Österreich beachten?

Die Kraftsoffbezeichnungen beim Tanken in Österreich lauten Super, Super Plus und Diesel

Die Kraftsoffbezeichnungen beim Tanken in Österreich lauten Super, Super Plus und Diesel

  • Man benötigt in Österreich eine Vignette für die Maut. Diese wird nicht wie in Italien oder Frankreich streckenweise fällig. Man erhält sie für 10 Tage zu 8€, für 2 Monate zu 24,40€ und für 1 Jahr für 77,80€.
  • Ohne Pickerl erwischt zu werden kostet ein Bußgeld von 300€ oder eine Ersatzmaut in Höhe von 120€
  • Eine Warnweste muss im Auto mitgeführt werden und nach einem Unfall oder Panne getragen werden. Bei Verstößen drohen hier Bußgelder zwischen 14 und 36€. In der Theorie sind sogar Bußgelder bis 5000€ möglich, werden in der Praxis aber nicht verhängt. Wer einen Unfall durch das Tragen einer Warnweste hätte verhindern können, muss mit Kürzungen bei Schadensersatzansprüchen rechnen.
  • In anderen Ländern ist nur das Tragenpflicht, nicht aber das Mitführen einer Warnweste. Wer ohne Warnweste in Polen, Ungarn, Bulgarien, Italien oder Luxemburg erwischt wird zahlt kein Bußgeld.
  • außerorts gilt ein Tempolimit von 100 km/h und auf Autobahnen von 130 km/h
  • Auch eine Geschwindigkeitsmessung nur mit dem Auge ist möglich, kommt aber selten vor. So darf ein „geschultes Auge“ Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 30 km/h feststellen.
  • Bei Bergfahrten gilt bezüglich der Vorfahrt hat immer der mit dem größeren Fahrzeug und der der leichter Ausweichen kann. Bleibt man stehen verliert man die Vorfahrt.

Wo wird geblitzt in Österreich?

  • Große Blitzerkästen an den Autobahnen blitzen nur LKWs die ohne Maut-Vignette fahren.
  • Gern geblitzt wird an Wochenenden in Ortschaften und auf Landstraßen die zum schnellen Fahren verleiten.
  • An Einfahrten von Baustellenbereichen wird häufig geblitzt. Hier gilt meist das ausgewiesene Tempolimit von 60 km/h
  • Bei Einreisen mit Heimtieren ist ein Heimtierausweis bzw. Mikrochip Pflicht. Sie denen unter anderem als Nachweis, dass das Tier keine Tollwut hat etc.

Winterreifen in Österreich

Neben dem Tanken in Österreich gilt es auch auf die Reifen zu achten. So müssen Winterreifen sogar 4 mm Profil aufweisen und nicht nur 1,6 mm wie in Deutschland.

Neben dem Tanken in Österreich gilt es auch auf die Reifen zu achten. So müssen Winterreifen sogar 4 mm Profil aufweisen und nicht nur 1,6 mm wie in Deutschland.

Gerade das Wetter ist im Winter kälter als in Deutschland. Daher ist es auch nicht verwunderlich das es strengere Regeln bezüglich der Reifen und der Profiltiefe gibt. Wer also Tanken in Österreich möchte, sollte auch auf die Profiltiefe achten.

In Deutschland beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe nur 1,6 mm. In Österreich ist man hier strenger, so gilt:

  • Winterreifen müssen eine Profiltiefe von 4 mm aufweisen.
  • Es gibt auch eine Winterreifenpflicht, bei entsprechenden Witterungsverhältnissen müssen Winterreifen montiert werden. Missachtet man die Winterreifenpflicht fallen 35€ an, bei einem Unfall sogar 5000€.
  • M+S Reifen gelten hier auch als Winterreifenersatz, sie müssen aber auch 4 mm Profil haben und nicht nur 1,6 mm wie in Deutschland.
  • Bei einer durchgängigen Eis- oder Schneeschicht auf der Fahrbahn dürfen alternativ zu den Winterreifen auch Schneeketten auf mindestens 2 der Antriebsreifen montiert werden.

Anonymverfügung oder Organmandat?

Einen einheitliche Bußgeldkatalog gibt es in Österreich nicht. Die Höhe der Bußgelder legen dort einzelne Behördensprengel fest für das jeweilige Vergehen. Hat man nur eine geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit begangen kommt es zu einer Anonymverfügung und zu keinem Organmandat. Ein Organmandat hingegen ist Österreich überall gleich und im Katalog für Organstrafverfügungen genau festgelegt.

Die Anonymverfügungen werden von den Bußgeld-Behörden verwaltet, die Organmandate werden hingen von Polizisten verhängt bei Verkehrskontrollen etc.

Anonymverfügungen sind auf 365€ begrenzt. Weiterhin sind sie „anonym“ und werden nicht im Strafregister vermerkt.

Bei Strafverfügungen fallen die Bußgelder allerdings höher aus und sie werden im Strafregister eingetragen. Im Gegensatz zu Anonymverfügungen und Organmandaten kann man hier auch Einspruch einlegen.

Da die Bußgelder nicht einheitlich sind finden sie hier nur grobe Richtlinien:

Bußgelder in Österreich

Vergehen Bußgeld
Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h mindestens 30€
Geschwindigkeitsüberschreitungen über 50 km/h bis zu 2180€
Handyverbot missachtet ab 50€
Verstöße beim Parken ab 20€
unangeschnalltes Fahren ab 35€
nicht mitgeführte Warnweste ab 14€
Verstöße gegen die Winterreifenpflicht ab 35€
Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille) ab 300€
Rotlichtverstöße ab 70€

Vormerk-System in Österreich

In Österreich werden bei Vergehen entsprechende Vermerke zentral registriert. Bei 13 bestimmten vergehen erfolgen diese Vermerke. So kommt es zu Vermerken bei:

  • Nicht gesicherter Ladung
  • Überfahren einer roten Ampel wenn es zu einer Gefährdung durch die missachtete Vorfahrt kommt
  • Nicht angeschnallte Kinder
  • Vergehen die zur Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führen
  • Überfahren von Stoppschildern und gleichzeitiger Gefährdung durch die verletzte Vorfahrt

Hat man 2 Jahre lang ohne Folgedelikt überstanden wird die Vermerkung gelöscht. Hat man 2 Vermerkungen erhalten muss man ein Aufbauseminar besuchen. Aber auch ohne Punkte auf diesem Konto kann es zu einem Führerscheinentzug kommen. Insbesondere bei Trunkenheit am Steuer, Überschreitungen von Höchstgeschwindigkeiten und genereller Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Dieses gilt auch für Ausländer.

Da es kaum Sprachbarrieren zwischen Österreich und Deutschland gibt sollte man auch Bagatellverfahren nicht missachten. Wer also in Österreich falsch parkt oder geblitzt wird muss damit rechnen die Strafe nach Hause nach Deutschland geschickt zu bekommen.

Auch der Führerscheinentzug ist über die Landesgrenzen hinweg möglich. So wird beim Entzug des Führerscheines dieser an die deutsche Führerscheinstelle geschickt, die dann über eine Neuerteilung entscheidet. Die Heimfahrt kann man dann also nicht mehr mit dem Auto vornehmen. Hier gilt es also die geltenden Verkehrsregeln strengstens zu beachten, um solche Verfahren zu vermeiden. Auch beim Tanken in Österreich läuft man sonst Gefahr ein Bußgeld zu kassieren.

Das Parken in Österreich

Auch beim Parken gilt es bei unseren Nachbarn ein paar Dinge zu beachten. Abschleppen beim Falschparken kostet hier ca. 200€. Man sollte also genau darauf achten dass man nur auf ausgezeichneten Parkflächen parkt und die Hinweise beim Parken nicht missachtet.

  • Beim Parken in Kurzzeitparkzonen steht das Hinweisschild nur am Anfang der Parkzone.
  • Gebührenfreie Parkplätze erfordern eine Parkscheibe. Für gebührenpflichtige muss ein Parkticket am Automaten gezogen werden.

Die Promillegrenzen in Österreich

Alkohol am Steuer führt auch in Österreich zu hohen Bußgeldern.

Alkohol am Steuer führt auch in Österreich zu hohen Bußgeldern.

Generell gilt auch in Österreich dass man lieber auf Alkohol verzichten sollte, wenn man noch Auto fährt. Zur eigenen Sicherheit und um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Die Promille-Grenze in Österreich liegt bei 0,5 Promille. Für Führerscheinneulinge und LKW-Fahrer liegt der Grenzwert sogar bei nur 0,1 Promille.

Mit einem Bußgeld von 300 bis 3700 € muss man schon bei der ersten Trunkenheitsfahrt rechnen, wenn diese zwischen 0,5 und 0,79 Promille lag. Auch eine Vormerkung wird hier beim ersten Delikt registriert.

Über 0,8 Promille kommt es zu einem einmonatigen Fahrverbot und mindestens 800€ Bußgeld. Auch mit einem verkehrspsychologischem Training ist dann zu rechnen. Dieses kostet auch einige hundert Euro. Dieses fällt auch für Wiederholungstäter an, wenn sie erneut mit über 0,5 Promille erwischt wurden.

Ab 1,2 Promille wird es mit 1200 bis 4400 € Bußgeld deutlich teurer. Das Fahrverbot fällt hier entsprechend höher aus mit mindestens 4 Monaten. Die kostspielige Nachschulung fällt hier auch an.

Wer sogar über 1,6 Promille kommt muss hier ein Bußgeld von bis zu 5900€ in Kauf nehmen. Auch die Kosten für die Nachschlung und eine verkehrspsychologische Untersuchung (um 800€) kommen dann auf einen zu. Entsprechend hoch fällt hier auch das Fahrverbot mit mindestens 6 Monaten aus

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