Was eintragungspflichtig ist

Was eintragungspflichtig ist
Was eintragungspflichtig ist, diese Frage stellt sich immer bei Veränderungen am Auto wie neuen Felgen, anderer Auspuff, Chiptuning etc.
Unter Umständen kann auch die Betriebserlaubnis erlöschen. Dabei unterscheidet man 3 Arten von Änderungen.
- Alle Umbauten die eine bestimmte Fahrzeugart in eine andere verwandeln, also ein PKW in ein Wohnmobil, Kombi in kleinen LKW benötigt eine neue Betriebserlaubnis.
- Eingriffe die das Abgasverhalten und Geräuschverhalten verändern wie Auspuffanlage oder Motor können zur Ausstoßung von mehr Abgasen und Lärm führen.
- Änderungen die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern herbeiführen können, also Änderungen an der Bremsanlage, Lenkung, Fahrwerk, Bereifung, tragende Teile etc.
Die Betriebserlaubnis erlischt allerdings nicht automatisch, wenn nämlich ein Zertifikat für die Umrüstung vorliegt, sind nachträglich montierte Teile erlaubt. Anbauabnahmen aufgrund von Teilegutachten sind stets mitzuführen. Eventuell muss auch eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren erfolgen.
Ein TÜV-Teilegutachten gibt bei Tuning-Teilen vor wie diese eingebaut werden müssen und sie müssen vom TÜV etc. durch einen Prüfer abgenommen werden nach dem Einbau.
Wenn das Zertifikat vorgibt, dass eine Abnahme nach dem Einbau durch den TÜV etc. erfolgen muss so sind die Fahrzeugpapiere zu ändern.
- Nach § 22 a der StVZO muss eine Bauartgenehmigung für die Fahrzeugteile vorliegen, wie bei Anhängerkupplung, Reifen, kraftstoffbetriebenen Standheizungen etc.
- Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile wie für Sportlenkrad, Spoiler, Sportauspuff etc. Eine ABE erfordert keine Abnahme der Montage, hier reicht es das Zertifikat als Nachweis (im Handschuhfach) mit zu führen. Wird die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen, so muss man die ABE nicht mehr mitführen.
- Eine gleichwertige Genehmigung für das Einbauteil oder Anbauteil nach europäischen Rechtsvorschriften wie den EG-Richtlinien oder ECE-Regelungen.
Es kann auch eine Einzelabnahme für Teile und Umbauten erfolgen die nicht mit einem Teilegutachten oder ABE abgedeckt werden.
Ein Vollgutachten muss für Fahrzeuge erstellt werden die länger als 7 Jahre abgemeldet waren.
Die ABG, Allgemeine Bauartgenehmigung ist nur für bestimmte Modelle gültig, häufig muss man den Wagen nach dem Umbau beim TÜV vorführen.
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht in vielen Punkten der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Man muss das Fahrzeug nicht dem TÜV vorführen, muss aber die EG-Betriebserlaubnis mit sich führen.
Eintragungen in den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief
Eingetragen in die Fahrzeugpapiere beim PKW und Motorrad sind:
- Änderungen der Fahrzeugart
- Änderungen des Hubraumes oder der Leistung
- Änderung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit oder zulässigen Gewichte und Lasten
- Modifikationen der Abgas- oder Geräuschwerte
- Änderungen die die Besteuerung des KFZ oder Verkehrsverbote für den Halter ändern.
Bei der Hauptuntersuchung (HU) werden Fahrzeuge technisch untersucht. Geringe Mängel wie defekte Kennzeichenbeleuchtung können innerhalb eines Monats behoben werden. Man muss den letzen Untersuchungsbericht aufbewahren. Ständig mit geführt werden muss er laut Gesetz nicht. Schaden kann das Mitführen gerade für die Polizeikontrolle jedoch nicht.
Die Abgasuntersuchung erfolgt seit 1993 anstelle der früheren Abgassonderuntersuchung (ASU) und wurde im Umfang erweitert und nicht mehr per Plakette am vorderen Autokennzeichen ausgewiesen.
Hallo Ich habe einen 1200 kg offenen Anhänger. Ich möchte mayne anhänger geschlossene kasten(zelt)
was sollte ich tun.