Neuer Führerschein
Bis 2033 sollen durch die zwingenden EU-Vorgaben alte Führerscheine in EU-Plastikkarten getauscht werden. Ziel ist es ein einheitliches fälschungssicheres Dokument ab 2033 zu haben sowie eine Erfassung aller Führerscheine in einer Datenbank, um Missbräuche zu verhindern.
Wie bisher gilt auch in Zukunft, dass eine einmal erworbene Fahrerlaubnis ein Leben lang gültig bleibt und nicht verfällt. So soll es in Deutschland auch bei Senioren in Zukunft nicht dazu kommen, dass sie ihre Fahrberechtigung aufgrund des Alters verlieren.
Anders verhält es sich jedoch mit dem Dokument als solches, dem Führerschein, dieser soll nach einer Neuausstellung nach 2013 nur noch 15 Jahre gültig sein und muss dann immer wieder verlängert werden.
Bei älteren Fahrerlaubnissen werden Verfallsdaten gesetzt bis zu denen man den Führerschein, auf eigene Kosten, tauschen muss.
Die Bundesregierung plant einen Fristenplan mit dem man schon vorzeitig den Führerschein ab 2022 stufenweise, abhängig vom Geburtsjahr tauschen muss.
Insgesamt müssen 45 Millionen Führerscheine getauscht werden.
Durch den vorzeitigen Tausch sollen die Behörden entlastet und das Verfahren entzerrt werden. So können schon 2028 viele der alten Führerscheine umgetauscht sein. Ab 2028 verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheinkarten ihre Gültigkeit und müssen ebenfalls erneuert werden.
Zunächst sollen Papier-Führerscheine getauscht werden und dann die Plastikkarten. Papier-Führerscheine sollen bis 2025 getauscht worden sein, außer bei Besitzern die vor 1953 geboren sind. Diese Jahrgänge haben Zeit bis Januar 2033.
Fristen für den Umtausch
Durch ein einheitliches Führerscheindokument in der EU soll der Fälschungsschutz gesichert werden, auch werden Kontrollen erleichtert mit einem aktuellen Foto, die beschlossene EU-Richtlinie von 2006 soll die über 110 verschiedene Führerschein-Arten in Europa vereinheitlichen.
Die Kosten belaufen sich für den neuen Führerschein auf 25 € plus die Kosten für das Foto und sind von den Autofahrern zu bezahlen. Auch kann es passieren dass man Führerschein-Klassen durch den Umtausch verliert, da man bei neuen Führerscheinen zum Steuern großer Klassen eine regelmäßige ärztliche Prüfung absolvieren muss, anders als bisher üblich. Die Bearbeitungszeit für den neuen Führerschein liegt bei ca. 4 Wochen bevor man ihn erhält.
Zum Umtausch des Führerscheines muss man an seinem Wohnort die zuständige Behörde aufsuchen, in der Regel die Führerscheinstelle beim Straßenverkehrsamt. Man muss dabei den alten Führerschein mitbringen, den Personalausweis oder Reisepass sowie ein biometrisches Passfoto. Hat man einen Papier-Führerschein und wohnt nicht mehr dort wo der Führerschein einst ausgestellt wurde, so muss man die Karteikarten-Abschrift der damals ausstellenden Behörde vorlegen. Dieses Dokument ist meist kostenlos, erfordert jedoch Aufwand bei der Beschaffung. Allerdings sind viele Landkreise die früher Führerschein ausgestellt haben aufgelöst, ebenso wie DDR-Behörden, hier gilt es sich beim Nachfolge-Landkreis zu melden.
Unterlässt man den Umtausch so droht ein Verwangeld über 10 €. Fährt man mit dem alten abgelaufenen Auto- oder Motorradführerschein ins Ausland so kann es zu Problemen kommen.
Bei einer Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechtes wie Klasse 2 oder 3 und dem Umtausch von Führerscheinen nach bisheirgen Mustern wie von grau oder rosafarbendem Führerschein werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt die den bisherigen Fahrberechtigungen entsprechen, eine detaillierte Umtauschtabelle befindet sich in der Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung.
Für den Umtausch des Führerscheins gelten die folgenden Fristen für Führerschein die bis zum 31.12.1998 einschließlich ausgestellt wurden:
geburtsjahr des fahrerlaubnisinhabers | tag bis zu dem die fahrerlaubnis getauscht sein muss |
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vor 1953 | 19.1.2033 |
1953-1958 | 19.1.2022 |
1959-1964 | 19.1.2023 |
1965-1970 | 19.1.2024 |
1971 und später | 19.1.2025 |
Für den Umtausch des Führerscheins gelten die folgenden Fristen für Führerschein die ab 1.1.1999 ausgestellt wurden:
geburtsjahr des fahrerlaubnisinhabers | tag bis zu dem die fahrerlaubnis getauscht sein muss |
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1999-2001 | 19.1.2026 |
2002-2004 | 19.1.2027 |
2005-2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19.1.2033 |
Alles nur Geldschneiderei !
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