Ruhestörung

Ruhestörung

Die Zimmerlautstärke liegt zwischen 20 und 40 dB.

Die Zimmerlautstärke liegt zwischen 20 und 40 dB.

Rechtlich gesehen spricht man von einer Ruhezeit von 22 bis 6 Uhr morgens. In diesem Zeitraum darf man keinen Lärm verursachen, der andere Menschen beeinträchtigt oder vom Schlaf abhält. So ist in dieser Zeit nur Zimmerlautstärke erlaubt, also nur noch Geräusche die nur in der eigenen Wohnung vernehmbar sind und nicht von den Nachbarn.

Dabei ist der Grenzwert für Zimmerlautstärke genau definiert, er liegt zwischen 30 und 40 dB. Zusätzlich gilt, dass diese Werte an Sonntagen und Feiertagen ganztägig gelten.

Unter der Woche und am Samstag sieht es jedoch in der Zeit von 6 bis 22 Uhr anders aus. In diesem Zeitraum sind Lärm durch Musik hören, feiern, bohren, hämmern, Wäsche waschen etc. erlaubt.

Allerdings gilt auch hier man sollte seine Nachbarn nicht unnötig mit dem eigenen Musikgeschmack strapazieren. Außerdem ist die Geräuschempfindlichkeit sehr individuell, was für den einen laut ist, liegt für den anderen noch in seinem Toleranzbereich.

Für Mietshäuser gelten häufig noch schärfere Lärmschutzregeln die im Mietvertrag festgehalten und beim Einzug unterschrieben werden und in Form einer Hausordnung akzeptiert werden.

Wohnt man zur Miete so gilt, dass dauerhafte Lärmquellen zu einer Mietminderung berechtigen, vor allem innerhalb der Ruhezeiten. Allerdings muss man diese dem Vermieter ankündigen und ihm die Möglichkeit gegen die Lärmquelle zu beseitigen.

Was man bei Lärmbelästigung tun kann

Was man bei Lärmbelästigung tun kann

Was man bei Lärmbelästigung tun kann

Auch ist es möglich das einzelne Gemeinden weitere Ruhezeiten haben, so kann zum Beispiel eine Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr herrschen oder häufig auch eine Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr und 20 bis 7 Uhr.

Weiterhin kann es spezielle Regelungen geben bei besonders lauten Geräten wie Laubsauger, so darf man diese häufig nur in der Zeit von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr einsetzen.

Ist ein Bohren oder Hämmern notwendig so kann man den Lärmpegel nicht vermeiden und sollte außerhalb der Ruhezeiten nicht arbeiten.

Bei Lärm aus der Heimkino-Anlage, Filme gucken, Musik hören, kann man die Lautstärke selbst regulieren und so einfach in den Ruhezeiten die gesetzlich geltende Zimmerlautstärke einhalten, um die Nachbarn nicht zu Ärgern oder gar zu verhindern, dass diese die Polizei wegen Ruhestörung rufen, die einen dann bittet die Musik leiser zu stellen.

Bevor man die Polizei ruft sollte man zunächst mit dem Nachbarn reden der den Lärm verursacht, häufig ist er sich nicht mal bewusst, dass er zu laut war. Hilft das nichts kann man die Polizei rufen. Beim ersten Mal spricht diese in der Regel eine Verwarnung aus, bei wiederholten Fällen kommt es zu Bußgeldern.

Weiß man, dass man Lärm verursachen wird durch Renovieren, eine Feier etc. sollte man vorher die Nachbarn informieren. In der Regel werden diese Verständnis dafür haben, wenn man am Geburtstag etc. die Feierlichkeiten nicht um Punkt 22 Uhr beenden wird. So reagiert man gelassener wenn man vorher informiert wird und der Lärm einen nicht plötzlich überrascht.

Auch ein Aushang im Hausflur mit der Information über die anstehende Lärmbelästigung (Feier, Renovierung) kann hier helfen.

Weiterhin sollte man Rücksicht nehmen wenn kleine Kinder oder älteren Menschen mit im Haus wohnen.

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