Tanken in Saudi-Arabien

Tanken in Saudi-Arabien

Die Landesflagge und Karte von Saudi-Arabien.

Die Landesflagge und Karte von Saudi-Arabien.

Die Landeshauptstadt ist Riad, die Einwohnerzahl beträgt 31,7 Millionen und die Landesfläche umfasst 2,15 Millionen qkm.

Das internationale KFZ-Kürzel lautet KSA.

Als Landeswährung dient der Saudi-Riyal (SAR).

Im Land herrscht eine absolute Monarchie. Das Land liegt auf der arabischen Halbinsel und grenzt an die Anrainerstaaten, den persischen Golf und das Rote Meer an.

Nur knapp 50 Dollar-Cent kostet der Liter Benzin im Land der Ölfelder.

Bis Mitte 2018 war es Frauen in Saudi-Arabien verboten selbst ein Auto zu fahren.

Zu den bedeutenden Flughäfen des Landes gehören Jeddah und Yanbu am Roten Meer und Dammam am Persischen Golf.

Landesweit sind über 150.000 km Straßen verbaut, somit sind alle großen Städte und ländliche Gebiete gut miteinander verbunden. Auch das nationale Bus und Bahnnetz ist gut ausgebaut.

Für das Anmieten eines Mietwagens ist ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich und ein gültiger Führerschein mit einer beglaubigten Übersetzung in das Arabische oder ein internationaler Führerschein.

Nutz man ein Taxi so wird der Fahrpreis im Voraus ausgemacht.

Verkehrsregeln in Saudi-Arabien

Mekka in Saudi-Arabien.

Mekka in Saudi-Arabien.

In Saudi-Arabien dominieren amerikanische Automarken, gefolgt von japanischen, europäische Autos sieht man eher selten.

Das häufigste Verkehrsdelikt sind Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Land der Scheiche.

Dabei gelten folgenden Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • Innerorts sind 50 km/ erlaubt
  • Auf Landstraßen gilt 120 km/h als Tempolimit
  • Auf den Autobahnen fährt man maximal mit 150 km/h

Kinder dürfen nicht auf dem Vordersitz des Autos transportiert werden.

Dabei fahren die Einheimischen sehr selbstbewusst, was häufig auch zu Unfällen führt.

Auch werden rote Ampeln gern überfahren. Man sollte also auch als Fußgänger besonders umsichtig und vorsichtig im Straßenverkehr sein.

Gegenüber ausländischen Besuchern wendet die Polizei die Verkehrsregeln jedoch sehr streng an, man sollte hier also Verfehlungen meiden. Häufig findet man auch Teenager am Steuer die die Wagen und Verkehrsregeln nicht richtig beherrschen.

Alle Nicht-Muslime dürfen Mekka und dessen Umgebung nicht betreten, hier für gibt es eine „christliche Umgehungsstraße“.

Bei Verkehrsverstößen wird auch häufiger eine Gefängnisstrafe ausgesprochen. Die Schuldfrage wird häufig auch recht willkürlich geklärt.

Die Alkoholgrenze liegt bei 0,0 Promille.

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