Fahrzeugschein

Was tun wenn der Fahrzeugschein abhanden gekommen ist?

Hat man sein Portemonnaie oder Brieftasche verloren oder wurden sie gestohlen ist häufig auch der darin enthaltene Fahrzeugschein abhanden gekommen. Was muss man nun tun um einen neuen zu erhalten? Welche Unterlagen werden benötigt um einen neuen Fahrzschein zu beantragen? Die Antworten auf diese Fragen finden sie hier.

Welche Dokumente benötigt man für die Neuausstellung eines Fahrzeugscheines?

Wurden der Fahrzeugschein oder der Fahrzeugbrief verloren werden einige Dokumente benötigt für eine Neuausstellung.

Wurden der Fahrzeugschein oder der Fahrzeugbrief verloren werden einige Dokumente benötigt für eine Neuausstellung.

Seit 2005 wird der Fahrzeugschein auch Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt. Beim Fahrzeugbrief spricht man hingegen von der Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Zur Neuausstellung eines neuen Fahrzeugscheines werden folgenden Informationen benötigt:

  • Die Personalien des Halters
  • Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges
  • Den Termin zur nächsten Hauptuntersuchung
  • Angaben über die zulässigen Reifen und Sondereintragungen

Einen neuen Fahrzeugschein erhält man bei der KFZ-Zulassungsbehörde und den Bürgerbüros der Städte. Zur Ausstellung werden folgenden Dokumente benötigt:

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)
  • Eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass der Fahrzeugschein verloren wurde oder bei einem Diebstahl eine Diebstahlsanzeige von der Polizei
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU)

Den Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung erhält man beim TÜV oder der Dekra. Dort wo auch die Hauptunterschung durchgeführt wurde. Idealerweise hat man den Prüfbericht im Handschuhfach deponiert. Denn auch bei einer Polizeikontrolle kann nach den Prüfergebnissen der Hauptuntersuchung verlangt werden.

Wie lange dauert es bis man einen neuen Fahrzeugschein erhält?

Mit Hilfe dieser Dokumente wird ein neuer Fahrzeugschein erstellt. Man muss hier mit einer Wartezeit von etwa 2 Wochen rechnen. Die Kosten belaufen sich auf etwa 20€.

Zur Überbrückung erhält man für diesen Zeitraum eine vorläufige Ersatzbescheinigung von der Behörde.

Diese Bescheinigung dient als Nachweis bei Polizeikontrollen etc. bis eine neue Zulassungbescheinigung Teil 1 von der Behörde ausgestellt worden ist.

Was tut man wenn der Fahrzeugbrief abhanden gekommen ist?

Auch eine eidesstaattliche Erklärung wird beim Verlust von Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief benötigt.

Auch eine eidesstattliche Erklärung wird beim Verlust von Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief benötigt.

Wurde der Fahrzeugbrief also die Zulassungbescheinigung Teil 2 verloren muss man:

Den Verlust der zuständigen Zulassungsstelle melden, diese leitet den Verlust an das Kraftfahrtbundesamt weiter die den Fahrzeugbrief für ungültig erklärt.

Man erhält einen Ersatz-Brief von der Zulassungsstelle, wenn man beweisen kann, dass der Fahrzeugbrief bis zum Verlust im eigenen Besitz (Nachweispflicht) war.

Es gibt eine Frist (Aufbietungsverfahren) von 2 bis 3 Wochen in der andere Personen Anspruch anmelden können, wenn man die Nachweispflicht nicht lückenlos erbringen kann.

Kommt es nicht zum Aufbietungsverfahren muss man in etwa mit 8 Wochen zur Austellung eines neuen Fahrzeugbriefes rechnen.

Die Kosten für einen neuen Fahrzeugbrief belaufen sich auf ca. 60 bis 80€.

Man benötigt folgende Unterlagen:

  • Einen gültigen Personalausweis
  • Eine ausgefüllte Verlusterklärung des Fahrzeughalters in der Angaben zum Fahrzeug gemacht werden und man bestätigt alles unternommen zu haben um wieder in den Besitz des Fahrzeugbriefes zu gelangen.
  • Eine eidesstattliche Erklärung, dass man den Fahrzeugbrief verloren hat und nicht an Dritte veräußert oder gepfändet hat
  • Der vorhandene Fahrzeugschein der den Fahrzeughalter ausweist

Der Fahrzeugbrief als solches ist ein Dokument über die Zulassung eines KFZ zum öffentlichen Straßenverkehr. Er enthält die Fahrzeugidentifizierungs-Nummer, das zugeteilte Kennzeichen und eine Übereinstimmung des  Fahrzeuges mit den technischen Zulassungsvorschriften.

Man bestimmt im Fahrzeugbrief welcher natürlichen oder juristischen Person über ein KFZ verfügt bzw. besitzt. Er gilt als Betriebserlaubnis. Beim Gebrauchtwagenverkauf bzw. Gebrauchtwagenkauf wechselt der Fahrzeugbrief auch den Besitzer.

Findet man allerdings einen Fahrzeugbrief bedeutet es nicht, dass einem automatisch das Auto gehört. Der Fahrzeugbrief gilt somit als Beweisurkunde gibt aber keine Auskunft über den Besitzer, er hat vielmehr eine Sicherungsfunktion.

One Reply to “Fahrzeugschein”

  1. Brandbrief an die Mitarbeiter der deutschen Kfz Zulassungsstellen, Finanz- und Ordnungsämter!!
    Sie geben entgegen der EU_Richtlinie 2003/127EU falsche amtliche Papiere aus [StGB §§ 275, 276, 276a].
    Die BRD-Rechtsgrundlage FZV ist jedoch aufgrund der o.g. aktuellen EU-Richtlinie falsch.
    Bestätigt wird dies im allgemeinen durch das Bundesministerium der Justiz.
    EU-Recht ist ranghöher als BRD-Recht, daher sind die ausgegebenen Papiere schlichtweg falsch.
    Der tatbestandsmäßig falsche Satz lautet bei C4.c
    „Der Inhaber des Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen“.
    Der richtige Satz nach der aktuellen EU-Richtlinie muß zwingend lauten:
    „Der Inhaber des Zulassungsbescheinigung wird nicht als Fahrzeughalter ausgewiesen“.
    Grund hierfür dürfte sein, daß mit Zulassung eines Fahrzeugs die Treuhandschaft des Fahrzeugs auf die BRD übergeht.
    Diese will jedoch nicht die Haftung (des Halters) übernehmen. Daher der falsche Druck in den ausgegebenen
    Zulassungspapieren.
    Im Übrigen darf dieser Satz im Zulassungsschein Teil II überhaupt nicht enthalten sein, denn wer diesen Schein Teil II
    besitzt, ist, bis auf gewisse Ausnahmen, der Eigentümer.
    Liest man sich das Pflichtversicherungsgesetz für Fahrzeughalter einmal in den ersten drei Paragrafen durch, so muß man
    feststellen, daß der Halter (BRD) die Pflichtversicherung übernehmen muß. Hierfür kommt der Sozialversicherungsträger
    auf, sofern man selbst eine Sozialversicherungsnummer besitzt.
    Dies alles stellt einen Straftatbestand dar, auch in Verbindung mit dem Gebrauch solcher Papiere. Hierzu folgender
    Gesetzestext im KraftStG § 1 (1) Abs. 3
    Kraftfahrzeugsteuergesetz § 1 Steuergegenstand
    (1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt
    1.
    das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;

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