Wer mit dem Auto nach Frankreich reist, kann an Autobahnraststätten, in Städten und häufig besonders günstig bei großen Supermärkten tanken. Die wichtigsten Kraftstoffbezeichnungen ähneln den deutschen Namen: Benzin heißt „essence“ oder „sans plomb“, Diesel „gazole“ beziehungsweise „gasoil“.
Vor der Reise sollten Sie außerdem die Bezahlung am Tankautomaten, die streckenabhängige Autobahnmaut und mögliche Umweltzonen prüfen. Diese Übersicht erklärt die wichtigsten Punkte zum Tanken und Autofahren in Frankreich.
Das Wichtigste vor der Fahrt
- Kraftstoffbezeichnung des eigenen Fahrzeugs kennen und den Aufkleber am Tankdeckel beachten.
- Kredit- oder Debitkarte mit PIN für unbemannte Tankautomaten bereithalten.
- Warnweste griffbereit im Innenraum und Warndreieck im Fahrzeug mitführen.
- Vor Fahrten in größere Städte prüfen, ob eine Crit’Air-Umweltplakette benötigt wird.
- Auf Autobahnen mit Maut sowie auf einzelne schrankenlose Mautabschnitte vorbereitet sein.
- Radarwarnfunktionen deaktivieren und die ausgeschilderten Tempolimits beachten.
Tanken in Frankreich
Frankreich verfügt über ein dichtes Tankstellennetz. Stationen finden sich an Autobahnen und Nationalstraßen, in Gewerbegebieten sowie bei großen Supermärkten wie E.Leclerc, Carrefour, Intermarché oder Super U. Supermarkttankstellen sind häufig günstiger als Stationen direkt an der Autobahn.
Aktuelle Preise lassen sich über den offiziellen französischen Kraftstoffpreisvergleich recherchieren. Besonders auf längeren Strecken lohnt es sich, nicht erst an der Autobahnreserve zu tanken, sondern eine geeignete Station vorab einzuplanen.
Welche Kraftstoffbezeichnungen gibt es in Frankreich?

Die runden beziehungsweise quadratischen europäischen Kraftstoffsymbole an Zapfsäule und Tankdeckel erleichtern die Zuordnung. In Frankreich sind insbesondere folgende Bezeichnungen üblich:
- Sans plomb 95, SP95 oder SP95-E5: bleifreies Superbenzin mit 95 Oktan und bis zu fünf Prozent Ethanol.
- SP95-E10: Super E10 mit bis zu zehn Prozent Ethanol. Nur tanken, wenn das Fahrzeug E10 verträgt.
- Sans plomb 98, SP98 oder SP98-E5: Super Plus mit 98 Oktan.
- Superéthanol E85: Kraftstoff mit hohem Ethanolanteil für dafür geeignete Flex-Fuel-Fahrzeuge.
- Gazole oder Gasoil: Diesel. Zusätzlich auf die Kennzeichnung B7, B10 oder XTL achten und nur eine vom Hersteller freigegebene Sorte tanken.
- GPL oder GPL-c: Autogas beziehungsweise LPG.
- GNV: komprimiertes Erdgas beziehungsweise CNG.
- GNL: verflüssigtes Erdgas beziehungsweise LNG, vor allem für Nutzfahrzeuge.
Eine Übersicht französischer Autogastankstellen ist hier online abrufbar. Prüfen Sie bei Autogasfahrzeugen vor der Reise außerdem, ob ein passender Tankadapter benötigt wird.
Wie bezahlt man an französischen Tankstellen?
An bedienten Tankstellen kann meist mit Karte und teilweise bar bezahlt werden. Viele Supermarkttankstellen sind außerhalb der Öffnungszeiten ausschließlich über einen Automaten zugänglich. Dort wird in der Regel eine Debit- oder Kreditkarte mit PIN benötigt.
Einige Automaten reservieren vor dem Tanken vorübergehend einen höheren Betrag auf dem Kartenkonto. Abgerechnet wird anschließend nur die tatsächlich getankte Menge; bis die Reservierung aufgehoben wird, können jedoch einige Zeit und je nach Bank mehrere Tage vergehen. Deshalb ist eine zweite Karte als Reserve sinnvoll.
Nicht jede deutsche Girocard funktioniert an jedem französischen Automaten. Mastercard und Visa werden meist breit akzeptiert, eine Garantie gibt es aber nicht. Bewahren Sie die Quittung auf und kontrollieren Sie die spätere Kartenabrechnung.
Die Kraftstoffpreise können Sie auch unmittelbar vor dem Tanken über das staatliche Preisportal vergleichen.
Tempolimits in Frankreich

Für Pkw bis 3,5 Tonnen gelten bei trockener Fahrbahn grundsätzlich folgende Höchstgeschwindigkeiten. Schilder und örtliche Regelungen haben immer Vorrang:
| Straße | Normale Bedingungen | Bei Regen |
|---|---|---|
| Innerorts | 50 km/h, häufig örtlich 30 km/h | 50 km/h beziehungsweise Beschilderung |
| Außerorts ohne bauliche Trennung | meist 80 km/h; örtlich können 90 km/h gelten | 80 km/h |
| Straßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen | 110 km/h | 100 km/h |
| Autobahnen | 130 km/h | 110 km/h |
Bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern gilt höchstens 50 km/h – unabhängig vom Straßentyp. Für Fahranfänger in der französischen Probezeit gelten niedrigere Grenzen, insbesondere 110 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf entsprechend ausgebauten Schnellstraßen und 80 km/h außerorts. Entscheidend bleiben die Beschilderung und die konkrete Straßen- und Wettersituation.
Vorfahrt und Kreisverkehr
In Frankreich gilt ohne andere Beschilderung grundsätzlich „priorité à droite“, also rechts vor links. Das ist auch an manchen Stellen relevant, die aus deutscher Sicht wie bevorrechtigte Hauptstraßen wirken.
Vor den meisten modernen Kreisverkehren steht ein Vorfahrt-gewähren-Schild. Dann haben Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorrang. Es gibt jedoch ältere kreisförmige Plätze, an denen rechts vor links gilt und Einfahrende Vorrang haben können. Ein bekanntes Beispiel ist der Bereich um den Arc de Triomphe in Paris. Achten Sie deshalb immer auf die Schilder und Fahrbahnmarkierungen.
Ein gelb blinkender Richtungspfeil an einer Ampel kann das vorsichtige Abbiegen erlauben. Fußgänger und anderer bevorrechtigter Verkehr müssen dabei durchgelassen werden. Eine vergleichbare besondere Ampelregelung gibt es auch beim Autofahren und Tanken in Polen.
Alkohol am Steuer

Für die meisten Autofahrer liegt die zulässige Alkoholkonzentration bei weniger als 0,5 Gramm pro Liter Blut, entsprechend 0,5 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die niedrigere Grenze von 0,2 Promille. Schon ein Getränk kann dafür zu viel sein.
Ein eigener Alkoholtester gehört für Urlauber nicht mehr zur verpflichtenden Fahrzeugausrüstung. Wer Alkohol getrunken hat, sollte dennoch grundsätzlich nicht fahren. Bei Werten ab 0,5 Promille drohen empfindliche Sanktionen; ab 0,8 Promille handelt es sich um ein schwerwiegendes Vergehen mit erheblich höheren Strafen und möglichen weiteren Maßnahmen.
Warnweste, Warndreieck und Dokumente
Im Auto müssen eine Warnweste mit CE-Kennzeichnung und ein zugelassenes Warndreieck vorhanden sein. Die Weste sollte vom Sitz aus erreichbar sein. Nach einer Panne ist sie vor dem Aussteigen anzulegen. Das Dreieck wird nur aufgestellt, wenn dies ohne zusätzliche Gefahr möglich ist; auf Autobahnen soll man sich nicht für das Aufstellen auf die Fahrbahn begeben.
Weitere länderübergreifende Hinweise finden Sie in unserer Übersicht zur Mitführpflicht von Warnwesten und zum Warndreieck in Europa.
Mitgeführt werden sollten ein gültiger Führerschein, die Zulassungsbescheinigung und ein Versicherungsnachweis. Für Mietwagen gehören außerdem Mietvertrag und Kontaktdaten des Vermieters griffbereit ins Fahrzeug.
Crit’Air und französische Umweltzonen
In zahlreichen französischen Ballungsräumen bestehen Umweltzonen, die „Zones à faibles émissions“ oder kurz ZFE heißen. Dort kann eine französische Crit’Air-Plakette vorgeschrieben sein. Das gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Welche Fahrzeugklassen zu welchen Zeiten fahren dürfen, regelt jede Region beziehungsweise Kommune unterschiedlich.
Bestellen Sie die Plakette ausschließlich über das offizielle französische Crit’Air-Portal und prüfen Sie kurz vor der Fahrt die Regeln am Reiseziel. Einschränkungen können sich ändern oder bei hoher Luftbelastung kurzfristig verschärft werden.
Radarwarner und Smartphone
Geräte und Funktionen, die vor dem genauen Standort von Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind in Frankreich verboten. Prüfen Sie vor der Abfahrt die Einstellungen von Navigationsgerät und Smartphone-App und deaktivieren Sie entsprechende Radarwarnfunktionen.
Das Telefon darf während der Fahrt nicht in der Hand gehalten werden. Auch Kopfhörer und Ohrhörer sind für Fahrer grundsätzlich verboten. Eine fest eingebaute beziehungsweise freihändige Lösung darf nicht von der sicheren Fahrzeugführung ablenken.
Maut auf französischen Autobahnen
Frankreich hat keine allgemeine Autobahnvignette wie Österreich. Viele Autobahnabschnitte sind jedoch streckenabhängig mautpflichtig und mit „péage“ gekennzeichnet. Andere Autobahnen und Nationalstraßen sind mautfrei.
An klassischen Mautstationen zieht man ein Ticket und bezahlt beim Verlassen des mautpflichtigen Abschnitts. Akzeptierte Zahlungsmittel hängen vom Betreiber und der Spur ab; verbreitet sind Kreditkarten, Bargeld und elektronische Mautboxen. Teilweise können auch bestimmte Tankkarten genutzt werden.
Zunehmend gibt es schrankenlose Abschnitte mit „péage en flux libre“. Das Kennzeichen wird dort automatisch erfasst. Ohne Mautbox muss die Gebühr innerhalb der vom Betreiber vorgegebenen Frist online oder an einer zugelassenen Zahlstelle bezahlt werden. Achten Sie auf die Beschilderung und prüfen Sie bei der Routenplanung, welcher Betreiber zuständig ist.
Winterausrüstung in Bergregionen
In gekennzeichneten Berggebieten kann vom 1. November bis 31. März Winterausrüstung vorgeschrieben sein. Pkw benötigen dort entweder vier anerkannte Winterreifen mit 3PMSF-Symbol oder geeignete Schneeketten beziehungsweise Schneesocken für mindestens zwei Antriebsräder. Reifen mit alleiniger M+S-Kennzeichnung gelten nicht mehr als gleichwertiger Ersatz für Ketten.
Das französische System unterscheidet sich von der Winter- und Vignettenregelung in Österreich. Informieren Sie sich bei Reisen in die Alpen, Pyrenäen, Vogesen, den Jura, das Zentralmassiv oder nach Korsika über die örtliche Beschilderung.
Bußgelder aus Frankreich
Verkehrsverstöße können auch bei deutschen Fahrzeugen verfolgt und Bescheide nach Deutschland geschickt werden. Ignorieren Sie Schreiben deshalb nicht. Prüfen Sie Absender, Aktenzeichen, Zahlungsfrist und die angegebenen Rechtsbehelfsmöglichkeiten. Frühzeitige Zahlung kann bei bestimmten französischen Verwarnungen günstiger sein; verspätete Zahlung kann den Betrag erhöhen.
Feste Bußgeldtabellen altern schnell und hängen vom genauen Verstoß ab. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf alte Pauschalangaben, sondern auf den konkreten Bescheid und aktuelle Behördeninformationen.
Weitere wichtige Reisetipps für Frankreich
- Alle Insassen müssen angeschnallt sein. Kinder unter zehn Jahren benötigen grundsätzlich einen geeigneten, zugelassenen Kindersitz und sitzen in der Regel hinten.
- Bei Unfall oder Notfall erreichen Sie den europäischen Notruf unter 112, die Polizei unter 17 und Feuerwehr beziehungsweise Rettungsdienst unter 18.
- Jede reisende Person, auch ein Kind, benötigt ein eigenes gültiges Reisedokument.
- Abblendlicht ist bei Dunkelheit, schlechter Sicht und in entsprechend gekennzeichneten Tunneln zu verwenden.
- Die Hinweise zur Warnwestenpflicht in Europa und zum Pannenschutz auf Reisen helfen bei der Vorbereitung.
Aktuelle Benzinpreise finden Sie außerdem über diese Adresse des französischen Regierungsportals.
Häufige Fragen zum Tanken in Frankreich
Was heißt Superbenzin in Frankreich?
Super mit 95 Oktan heißt „Sans plomb 95“ oder SP95. E10 ist als SP95-E10 gekennzeichnet. Super Plus finden Sie als „Sans plomb 98“ oder SP98.
Kann ich an französischen Tankautomaten mit deutscher Karte bezahlen?
Oft ja, aber nicht jede Girocard wird akzeptiert. Eine Kreditkarte mit PIN und eine zweite Karte als Reserve sind besonders bei unbemannten Supermarkttankstellen sinnvoll.
Brauche ich in Frankreich eine Autobahnvignette?
Nein, es gibt keine landesweite Autobahnvignette. Auf vielen Strecken wird stattdessen eine entfernungsabhängige Maut erhoben.
Brauche ich für Paris und andere Städte eine Umweltplakette?
In einer ZFE kann die französische Crit’Air-Plakette erforderlich sein. Die Regeln unterscheiden sich nach Stadt, Fahrzeug und Zeitraum und sollten vor jeder Reise aktuell geprüft werden.
Für Landstraßen in Frankreich gibt es eine neue Regelung , man darf nur noch 80 km/h statt 90 km/h fahren
Danke für den Hinweis. Straßen auf denen in jeder Richtung 2 Fahrspuren führen sind von der Regelung ausgenommen, hier gelten weiterhin 90 km/h.