KFZ-Versicherung
Das Angebot an KFZ-Versicherungen auf dem Markt ist groß und ebenso vielfältig und unterschiedlich sind die gebotenen Leistungen und auch Preise.
Ein Preisvergleich lohnt sich hier also. Im Schadensfall kommt die KFZ-Versicherung für den entstanden Schaden auf. In Deutschland muss der Fahrzeughalter nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer sein, so kann man beispielsweise Fahrzeuge von Angehörigen wie Kindern günstig versichern, die selbst keine hohe Schadensfreiheitsklasse besitzen.
Haftpflichtversicherung, Teilkasko-Versicherung oder Vollkasko-Versicherung?
Man unterscheidet 3 Arten der Versicherung die Haftpflichtversicherung, diese ist eine Pflichtversicherung, die Teilkasko-Versicherung und die Vollkasko-Versicherung. Was genau diese Versicherungsarten unterscheidet erfahren sie hier.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden die durch den Versicherungsnehmer bei der gegnerischen Partei bei einem Unfall entstanden sind, also wenn der Versicherungsnehmer die Vorfahrt missachtet und in ein anderes Auto fährt. Damit ein Auto auf öffentlichen Strassen gefahren werden darf muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen, daher ist sie fester Bestandteil der KFZ-Versicherung. Zusätzlich kann man sich zwischen einer Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung entscheiden.
Bei der Vollkasko-Versicherung wird der entstandene Schaden bei allen Unfallbeteiligten ersetzt, also auch beim Verursacher, dem Versicherungsnehmer. Bei der Teilkasko-Versicherung ist dieses auch der Fall, jedoch sind hier einige Fälle wie Vandalismus, Parkschäden, Wild etc. ausgeschlossen vom Versicherungsumfang. Die Vollkasko-Versicherung ist aufgrund ihrer höheren Leistungsumfanges teurer in der Versicherungsprämie und empfiehlt sich vor allem bei Neuwagen und ist bei Mietwagen/Leasingfahrzeugen häufig obligatorisch, bei ihr sind auch eigenen verschuldete Schäden abgedeckt und Schadensfreiheitrabatte möglich. Für beide Versicherungen kann ein Selbstbehalt gewählt werden in verschiedenen Höhen.
Selbstbehalt und Versicherungssumme
Beim Selbstbehalt der Teilkasko– und Vollkaskoversicherung gilt je größer man diesen wählt um so günstiger ist die Versicherung über die Laufzeit. Im Schadensfall muss jedoch dieser größere Selbstbehalt hinzu gezahlt werden. Bei der Versicherungssumme sollte darauf geachtet werden, dass diese nicht zu gering gewählt wird, auch wenn eine geringe Summe hier auch wieder in einer günstigeren Versicherung resultiert.
Weitere Versicherungen im KFZ-Bereich
Es gibt noch etliche weitere zusätzliche Versicherungen im KFZ-Bereich wie zum Beispiel Insassen- oder Lenkerversicherungen, Verkehrsrechtsschutzversicherungen etc. Bei Leasing-Verträge oder Mietwagen ist häufig eine Vollkasko-Versicherung obligatorisch.
Insbesondere bei Neufahrzeugen lohnt sich meist eine Vollkasko-Versicherung, abhängig von der Schadensfreiheitsklasse, also den Jahren die man unfallfreigefahren ist, senken den Versicherungsbetrag prozentual ab. Im Schadensfall wird man allerdings wieder hochgestuft, sofern nicht ein Unfallschaden in der Versicherung frei ist in Form eines Rabattretters oder Rabattschutzes.
Was sind Rabattretter bzw. was ist ein Rabattschutz bei der KFZ-Versicherung?
Dieser Rabattretter oder Rabattschutz kostet allerdings mehr und lohnt sich vor allem bei der Vollkasko. Wechselt man allerdings die Versicherung wird man wieder in die ursprüngliche Schadenfreiheitsstufe. Auch für Vielfahrer die häufig in kleinere Unfälle verwickelt sind und schon in einem günstigen Tarif bei einem Direktversicherer sind kann sich so eine Tarifoption lohnen.
Was ist eine eVB-Nummer?
Für die Zulassung eines Fahrzeuges benötigt man die eVB-Nummer doch was genau ist das?
Es handelt sich bei der eVB-Nummer um eine elektronische Versicherungsbestätigung. Durch sie wird bestätigt dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung vorliegt. Sie besteht aus Ziffern und Buchstaben, insgesamt sind es 7 mit denen die Zulassungsstelle online überprüfen kann ob die Versicherung vorliegt.
Die eVB-Nummer erhält man von der Versicherung bei der der man die KFZ-Versicherung abschließt. Die alte Doppelkarte als Bestätigung der Versicherung wird nicht mehr verschickt. Unter http://www.evbnummer.net kann man sie kostenlos beantragen bzw. per SMS zustellen lassen. Man benötigt hier das Autokennzeichen des Fahrzeuges.
Dabei ist die eVB-Nummer 6 Monate lang gültig. Nur für Kurzzeitkennzeichen ist sie 3 Monate lang gültig.
Wofür benötigt man die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist wird benötigt bei der Neuzulassung eines PKW oder beim Zulassen eines Gebrauchtwagens. Aber auch bei baulichen und technischen Änderungen am Fahrzeuge benötigt man sie beim Zulassungsamt.
Wurde ein Auto stillgelegt und wird erneut zum Verkehr zugelassen ist die eVB-Nummer ebenfalls nötig sowie bei Ummeldungen bei einem Wohnortwechsel oder wenn das Fahrzeug umgeschrieben wird auf den Partner, Ehemann, Ehefrau, Kinder oder eine andere Person.