Schadenfreiheitsklassen
Die Schadenfreiheitsklassen richten sich nach den unfallfrei gefahren Jahren. Abhängig von den „SF-Klassen“ werden so die Beiträge für die KFZ-Versicherung berechnet. Wer ein Jahr unfallfrei fährt erhält so eine höhere Stufe. Jede Zahl steht für die Jahre die man gefahren ist ohne selbst einen Unfall verursacht zu haben. Eine SF-10 bedeutet also, dass man 18 Jahre lang Unfallfrei (ohne eigenes Verschulden gefahren ist). In diesem Fall zahlt man nur noch 20% der Beitragssätze.
Man zahlt so nur einen reduzierten Teil der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.
Wechselt man nach einem Unfall die Versicherung so erhält man auch in dieser die schlechter SF-Klassen-Einstufung. Ein Wechsel der Versicherung schützt also nicht vor einer Abstufung.
Da der Versicherungsnehmer nicht identisch mit dem Fahrzeughalter sein muss, kann man die Fahrzeuge von Angehörigen wie Kindern, die selbst keine hohe Schadensfreiheitsklasse besitzen günstig als Zweitwagen versichern.
Rabattretter
Bei einem selbst verursachten Unfall wird man dementsprechend abgestuft, sofern es keinen Rabattretter gibt. Dieser kostet in der Regel jedoch etwas mehr bei der jährlichen Versicherungspolice. Wechselt man jedoch die Versicherung so entfällt diese Sonderregelung jedoch meist.
Die Rabattregelung gilt nicht für die Teilkasko, da es sich hier um nicht selbst verschuldete Unfälle, sogenannte Elementarschäden handelt wie z.B. Unwetter.
Wechselt man die Versicherung so kann man seine aktuelle SF-Klasse mitnehmen. Man zählt die SF von 0 bis 35.
Je länger man unfallfrei fährt, umso günstiger wird die Versicherung.
Wie genau sich die Rabatte auf die unfallfrei gefahren Jahre verteilen können sie der folgenden Tabelle entnehmen. Nach schon 5 Jahren unfallfreier Fahrt zahlt man so schon nur knapp 50% der Versicherung. Gerade für Fahranfänger sind Versicherungen teuer. Hier lohnt es sich über die Eltern versichert zu sein (als Zweitwagen) und erst später selbst eine Versicherung auf den einen Namen laufen zu lassen. Auch die Übernahme von SF-Klassen der Großeltern ist möglich wenn diese auf ihr Auto verzichten.
Wird das Auto in der ersten Jahreshälfte zu gelassen so wird die nächste SF-Klasse schon im Folgejahr gewährt. Zum Teil erlauben die Versicherungen auch eine Rückdatierung.
Schadenfreiheitsklasse | Unfallfreie Jahre | Beitrag Haftpflicht in % | Beitrag Vollkasko in % |
SF M (Malusklasse) | – | 140 | 125 (bis 245) |
SF 0 (Anfänger) | – | 100 | 95 |
SF S | – | 92 | ? |
SF ½ | – | 84 | 72 |
SF 1 | 1 | 74 | 60 |
SF 5 | 5 | 46 | 42 |
SF 10 | 10 | 37 | 34 |
SF 15 | 15 | 31 | 29 |
SF 20 | 20 | 28 | 26 |
SF 25 | 25 | 25 | 25 |
SF 30 | 30 | 23 | 23 |
SF 35 | 35 | 20 | 20 |
Für den Zweitwagen gibt es häufig Sonderregelungen bei den Versicherungen. So erhalten diese häufig von Anfang an SF 0 oder SF 1/2.
Auch die Übernahme der SF-Klasse vom Erstfahrzeug ist mitunter möglich, jedoch werden im Schadensfall dann beide Verträge hochgestuft.
Fahranfänger beginnen mit SF 0 oder mit 1/2 bei mehr als 3 Jahren Fahrpraxis. Kommt es zu Beginn zu einem Unfall rutschen sie in die SF-Klasse M von SF 0 oder in SF-Klasse S von SF 1/2 runter.