Autowaschen am Sonntag

Autowaschen am Sonntag

Autowaschen am Sonntag

Autowaschen am Sonntag ist vielerorts verboten. Wer sein Auto wäscht kann leichter Schäden entdecken und durch Pflege auch Schäden vermeiden. Sonntag bietet sich gut als freier Tag für diese Tätigkeiten an, allerdings schützt das Grundgesetz den Sonntag ähnlich wie die Bibel als arbeitsfreien Tag.

So sind nach dem Feiertagsgesetz die Sonn- und Feiertage tabu für öffentlich wahrnehmbare Arbeiten wie das Autowaschen. Beispielsweise in einer automatischen Waschanlage der Tankstelle. In den 16 Bundesländern gibt es jedoch Unterschiede bei der Handhabung.

Auch das Waschen in der eigenen Garage ist häufig untersagt, allerdings nicht wegen der sonntäglichen Ruhe, sondern weil hier giftige oder wassergefährdende Stoffe das Grundwasser verschmutzen könnten. Bußgelder von bis zu 100.000 € sind hier möglich.

Generell verboten ist das Autowaschen am Sonntag in:

  • Baden-Württemberg
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland

Erlaubt ist das Autowaschen am Sonntag in:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Wo das Autowaschen am Sonntag erlaubt ist gilt dieses nur für Waschanlagen und nicht in der heimischen Garage, hier ist es auch verboten.

Wo das Autowaschen am Sonntag erlaubt ist.

Die Bundesländer handhaben die Ausnahmen jedoch unterschiedlich so kann man in Berlin am Sonntag das Auto waschen, an Feiertagen wie Neujahr, 1. und 2. Osterfeiertag, 1. Mai und Pfingsten sowie den beiden Weihnachtsfeiertagen gilt hier jedoch für die Beschäftigen Feiertagsruhe.

In Brandenburg kann man das Auto am Sonntag in der Waschanlage waschen, Ausnahmen sind hier Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Reformationsfest, Volkstrauertag und Totensonntag. Auch am Morgen und Vormittag wo der sonntägliche Gottesdienst stattfindet dürfen Waschanlagen nicht öffnen, wenn sie in der Nähe von Kirchen oder Räumlichkeiten liegen die von Gläubigen für den Gottesdienst genutzt werden.

In Mecklenburg-Vorpommern werden Waschanlagen wie SB-Waschstellen gleich behandelt, man darf nur nicht am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag und Totensonntag, die immer auf einen Sonntag fallen das Auto waschen.

In Hamburg wird genau geregelt wo und wann man am Sonntag das Auto waschen darf, so ist es in der Zeit von 13 bis 19 Uhr in Gewerbe- und Industriegebieten erlaubt. Ausgenommen werden die gesetzlichen Feiertage Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und die Sonntage, welche zugleich gesetzliche Feiertage sind.

In Sachen kann man von 8 bis 20 Uhr das Auto in vollautomatischen Waschanlagen an der Tankstelle mit geschlossener Bauform waschen, in der Zeit von 12 bis 20 Uhr ist es an SB-Waschanlagen und Tankstellen erlaubt. In Gewerbegebieten auch ohne Tankstelle in der Zeit von 12 bis 20 Uhr an den entsprechenden Waschanlagen oder SB-Waschsalons.

Schleswig-Holstein können an Sonntagen oder Feiertagen die Waschanlagen und Selbstwaschanlagen öffnen, nur wo Gottesdienste gestört werden sind sie verboten.

In Sachsen-Anhalt ist das sonntägliche Autowaschen erlaubt, es wird nur am Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und Sonntagen untersagt die staatlich anerkannte Feiertage sind.

In Thüringen kann man ohne die Feiertagsruhe der Bevölkerung zu stören waschen. Hier verteilen Städte und kreisangehörige Gemeinden Ausnahmegenehmigungen.

Bayern sieht eine Regelung durch die Gemeinden vor, an Sonntagen jedoch erst ab 12 Uhr und nicht an den gesetzlichen Feiertagen  Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachtstag.

In Hessen müssen die Sonntage und gesetzlichen Feiertage eingehalten werden, allerdings können vollautomatische und geschlossene Waschanlagen auch öffnen wenn sie an eine Tankstelle angeschlossen sind. Vom 1.5. bis 31.8. in der Zeit von 7 bis 21 Uhr kann die Autowäsche genehmigt werden. Nicht erlaubt ist sie in der übrigen Zeit ist sie zwischen 7 bis 20 Uhr sowie an Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag verboten.

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