LED-Nachrüsten

LED-Nachrüsten

LED-Nachrüsten ist in Europa nicht erlaubt.

LED-Nachrüsten ist in Europa nicht erlaubt.

Das LED-Nachrüsten in KFZ kann die Verkehrssicherheit erhöhen, jedoch ist es in Europa zur Zeit nicht erlaubt alte Halogen-Lampen gegen LED-Leuchtmittel auszutauschen.

In deutschen Autos nutzte man seit 1925 erstmals Zweifaden-Bilux-Lampen, die bisherige Karbid-Lampen mit Gasflamme ersetzen.

Später wurden die Glühlampen mit Halogen-Gas befüllt und sind noch heute weltweit sehr verbreitet. In den USA und Asien sind LED-Lampen von Osram, Nighteye, Philips, Ring im Format H4 und H7 für Reflektor mit Steurscheibe wie beim Golf II oder Freiflächenreflektor beim Mini oder Passat sowie Projektionssystemen wie beim Hyundai i30 schon erlaubt.

Der Vorteil der LEDs ist die Leuchtweite und die weißere, kältere Farbtemperatur von 6000 Kelvin als die herkömmlich gelbe von 2700 Kelvin bei Halogen. Dadurch kann man besser Hindernisse und Personen erkennen, da sie der Kontrast erhöht.

Im Ernstfall bei einer Vollbremsung wird so die Reaktionszeit und der Bremsweg verkürzt. Bei Tempo 50 kann man so einen Anhalteweg erreichen der knapp 2 Meter kürzer.

LEDs sind in Deutschland jedoch bisher nur bei Neufahrzeugen und nicht als Umrüst-Leuchtmittel aus dem Internet erlaubt. Lediglich stärke Halogen-Lampen-Varianten wie Nightbreaker von Osram sind hier als legale Umrüstalternative erlaubt, um die Leuchtweite und Leuchtkraft der Scheinwerfer älterer Autos zu erhöhen.

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