KFZ-Versicherung bei Vandalismus

KFZ-Versicherung bei Vandalismus

KFZ-Versicherung bei Vandalismus, was muss man beachten?

KFZ-Versicherung bei Vandalismus, was muss man beachten?

Was muss man bezüglich der KFZ-Versicherung bei Vandalismus beachten? Ob es zu einem Kratzer, defekten Spiegel durch Vandalismus, Silvesterknaller etc. kommt, wie verhält man sich? Was deckt die Versicherung, wenn der Lack oder Reifen, Gummidichtungen etc. beschädigt werden?

Vor Silvester oder im Allgemeinen ist es vorteilhaft sein Auto vor Vandalismus zu schützen indem man in einer Garage parkt.

In Deutschland muss man vor allem zum Ende des Jahres hin mit Beschädigungen durch Feuerwerk rechnen, diese werden an den letzten 3 Werktagen des Jahres verkauft.

Wer keine Garage sein eigen nennt, kann sein Auto mit einer Garage aus Kunststoff abdecken. Kommt es zu kleinen Lackschäden, kann man diese mit Smart-Repair beheben.

Kommt es zu stärkeren Beschädigungen hilft nur eine professionelle Lackierung um Rostschäden auf Dauer zu vermeiden. Feuchtes Wetter und Streusalz können schnell zur Rostbildung führen.

Generell sind Schäden durch Vandalismus abgedeckt durch Versicherungen. So haftet der Verursacher wie bei einem Unfall dafür bzw. seine Haftplichtversicherung. Problematisch ist jedoch, ähnlich wie bei Parkschäden, den Verursacher auszumachen, wenn dieser sich vom Tatort entfernt und den Schaden selbst nicht meldet.

Hier kann man für die Reparaturkosten die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, riskiert jedoch steigende Beiträge für die eigene Versicherungspolice in den Folgejahren bzw. muss die mögliche vereinbarte Selbstbeteiligung tragen. Gerade bei Vandalismus mit starken Schäden am Fahrzeug kann es dennoch sinnvoll sein die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen.

Bei Schäden an der Scheibe, durch Raketen zu Silvester etc., kommt auch die Teilkaskoversicherung auf.

Kommt es zu Silvester durch Knaller in der Wohnung zu Verletzungen, ohne Beteiligung eines Fahrzeuges, greift die private Haftpflichtversicherung des Ursachers.

Eine Private Unfallversicherung regelt auch Personenschäden ab, wenn diese von Dauer sind. Die Kosten für die Behandlung wird von der Krankenkasse übernommen.

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