KFZ-Zulassung

Die KFZ-Zulassung

Für Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung eines KFZs werden bei der örtlichen Zulassungsstelle bzw. bei dem zuständigen Bürgerbüro einige Unterlagen benötigt. Was genau man bei der KFZ-Zulassung beachten muss und welche Unterlagen sie benötigen erfahren sie auf dieser Seite.

Was man bei der KFZ-Zulassung beachten sollte

Zur KFZ-Zulassung werden einige Unterlagen benötigt.

Zur KFZ-Zulassung werden einige Unterlagen benötigt.

Möchte man einen Neuwagen anmelden oder einen neu gekauften gebrauchten wird der Gang zur örtlichen Zulassungsstelle bzw. Bürgerbüro nötig. Hier ist die Zulassungsstelle der zugehörigen Stadt, dem Kreis oder dem Landratsamt unterstellt und für das behördliche Genehmigungsverfahren der Straßenzulassung durch.

Aber auch beim Abmelden oder Ummelden eines Fahrzeuges ist dieses Verfahren nötigt.

Zieht man in eine andere Region um kann das alte Kennzeichen behalten werden, aber eine Ummeldung ist dennoch nötig. Versäumt man dieses droht ein Bußgeld von 100€. So kann man Durchaus mit einem Kennzeichen aus München in Berlin B gemeldet sein.

Auch nach einem Autoverkauf kann der neue Fahrzeughalter das Autokennzeichen nach einer Ummeldung weiter nutzen. So entfallen die Kosten für das Prägen eines neuen Kennzeichens.

Wer bereits ein Wunschkennzeichen hatte möchte dieses eventuell auch mit einen Neuwagen weiter führen.

Gerade bei der Zulassung in großen Städten empfiehlt es sich vorab online einen Termin bei der Zulassungsstelle geben zu lassen. Denn in der Regel zieht man vor Ort sonst eine Nummer und muss je nach Tag und Besucheraufkommen mit langen Wartezeiten rechnen.

Damit sich hinterher nicht rausstellt, dass die Wartezeit vergebens war, da ein wichtiges Dokument zur KFZ-Zulassung fehlt finden sie eine Auflistung der benötigten Dokumente.

Welche Unterlagen benötigt man für die Zulassung eines KFZ?

  • Es wird der Fahrzeugschein sowie der Fahrzeugbrief benötigt bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Weiterhin wird eine ASU- (Abgasuntersuchung) Bescheinigung benötigt, die sich aber auch aus dem vom TÜV vergebenen Stempel im Fahrzeugschein ergibt
  • Der Personalausweis oder ein Reisepass inklusive Meldebestätigung, wenn man im Auftrag von jemanden handelt, dessen Vollmacht und Personalausweis
  • Die Doppelkarte der Versicherung zum Nachweis einer gültigen KFZ-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug oder eine elektronische Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer (eVB). Diese werden von der KFZ-Versicherung ausgestellt.
  • Eine Bankverbindung für den Einzug der KFZ-Steuer
  • Der ausgefüllte Zulassungantrag den man auch online runterladen kann
  • Eine Typengenehmigung oder Gutachten für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 StVZO
  • Bei Fahrzeugen aus dem Ausland benötigt man CoC-Dokumente (Certificate of Conformity). Mit der Fahrzeugidentifikationsnummer kann man diese hier online erhalten.

Ein neu zugeteiltes Kennzeichen erhält man anschließend als Ausdruck und kann mit diesem zu einem Kennzeichenhändler gehen. Sie befinden sich in der Regel direkt in der Nähe der Zulassungsstellen und Ämter. Dort wird das neu zugeteilte Kennzeichen nach DIN-Norm gestanzt.

Wurde das (Wunsch-)Kennzeichen angefertigt geht man erneut zur Zulassungsstelle. Diese klebt nun die nötigen Stempelplaketten auf das neue Kennzeichen.

Gegen eine Gebühr von 5€ kann man eine Umweltplakette erhalten auf der das neue Autokennzeichen vermerkt ist. Sie berechtigt zur Einfahrt in die jeweiligen Umweltzonen der Städte.

Online Abmelden von Autokennzeichen

Seit 2015 können Autokennzeichen auch online abgemeldet werden. Hierzu werden neue Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigung bei der KFZ-Zulassung verwendet. Mit einem verdeckten Sicherheitscode kann man so auf den Seiten der zuständigen Zulassungsbehörde oder dem zentralen Portal des Kraftfahrzeug-Bundesamtes selbst einen Antrag auf eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges stelle.

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