Unfall mit Dienstwagen

Unfall mit Dienstwagen

Unfall mit Dienstwagen wer kommt für den entstanden Schaden auf? Muss die Selbstbeteiligung von Arbeitnehmer getragen werden?

Unfall mit Dienstwagen wer kommt für den entstanden Schaden auf? Muss die Selbstbeteiligung von Arbeitnehmer getragen werden?

Was passiert bei einem Unfall mit Dienstwagen? Kommt es zu einem Unfall auf einer beruflichen Fahrt mit Blechschäden oder gar Personenschäden stellt sich die Frage wer für die Haftung aufkommt.

Was muss der Arbeitnehmer zahlen? Haftet der Arbeitgeber bei einem Unfall mit dem Firmenwagen? Wie ist die gesetzliche Regelung?

Wer haftet bei Unfällen auf privaten Fahrten mit dem Dienstauto?

Hier erfahren sie Antworten auf diese Fragen.

Es gilt vor allem die Schuldfrage zu klären und in welchem Maße Fahrlässigkeit vorliegt.

Selbst unverschuldete Unfälle

Kommt es zu einem Verkehrsunfall bei denen sie keine Schuld tragen muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den entstanden Schaden aufgenommen. Sind sie jedoch mit einer Teilschuld oder vollständig am Unfall schuld verhält es sich anders mit den Kosten für die Schadensregulierung. Man unterscheidet dann mittlere oder grobe Fahrlässigkeit.

Fahrlässigkeit

Abhängig vom Grad der Fahrlässigkeit muss auch der Arbeitnehmer sich an den Unfallkosten mit beteiligen. Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor wenn wenn man bei Glätte trotz einer angemessenen Fahrgeschwindigkeit ins Rutschen gerät und so einen Unfall verursacht. In diesem Fall wird der Schaden vom Arbeitgeber bzw. seiner Versicherung reguliert.

Mittlere Fahrlässigkeit

Kommt es zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung und in Folge dessen zu einem Unfall spricht man von einer mittleren Fahrlässigkeit. Hier gilt je höher die Schuld am Unfall ist umso höher ist der Beitrag den der Arbeitnehmer mit tragen muss. So muss beispielsweise der Arbeitnehmer die Selbstbeteiligung zahlen wenn der Firmenwagen vollkaskoversichert ist.

Grobe Fahrlässigkeit

Liegt sogar grobe Fahrlässigkeit vor muss der Arbeitnehmer die ganzen Kosten für den Unfall tragen. Eine grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor wenn man betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen den Wagen fährt.

Hier gilt allerdings wenn der Betrag des Schadens das Einkommen des Arbeitnehmers weit übersteigt muss dieser sich nur anteilige beteiligen. Hier gilt, dass der Unfall nicht zum finanziellen Ruin des Mitarbeiters führen darf.

Private Fahrten

Sind private Fahrten mit dem Dienstwagen erlaubt muss gegebenfalls die Selbstbeteiligung von Arbeitnehmer getragen werden.

Sind private Fahrten mit dem Dienstwagen erlaubt muss gegebenfalls die Selbstbeteiligung von Arbeitnehmer getragen werden.

Kommt es zu einem Unfall bei privaten Fahrten mit dem Firmenwagen kommt es darauf an was im Arbeitsvertrag bezüglich von privaten Fahrten mit dem Dienstwagen geregelt ist.

So kann eine private Nutzung im Vertrag erlaubt sein.

Wurde sie nicht erlaubt muss auch hier der Arbeitnehmer für die volle Schadenssumme aufkommen.

Wurde der Firmenwagen im Vertrag zu privaten Nutzung freigegeben kommt auch der Arbeitgeber mit für den Schaden auf bzw. dessen Versicherung.

Auch hier gilt es dass der Mitarbeiter eine mögliche Selbstbeteiligung einer Vollkaskoversicherung übernehmen muss.

Individuelle Regelungen können im Arbeitsvertrag aufgenommen werden.

Private Haftpflicht

Kommt eine private Haftpflicht bei einem Unfall mit Dienstwagen auf? Die private Haftpflichtversicherung des Arbeitnehmers kommt, wie der Name schon sagt, nur in „privaten“ Fällen zum Zuge. So kann diese nicht auf eine mögliche Selbstbeteiligung bei einer Vollkaskoversicherung des Firmenwagens angewendet werden.

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