Werkstattwahl

Werkstattwahl

Die richtige Werkstattwahl kann Kosten sparen.

Die richtige Werkstattwahl kann Kosten sparen.

Die Frage der Werkstattwahl kann sich nach einem Unfall stellen, teilweise ist sie abhängig von der KFZ-Versicherungsform vorgeschrieben, aber auch bei kleineren Defekten, einem Riss in der Scheibe, defekten Licht, Blinker, Kratzer im Lack hat die richtige Auswahl der Werkstatt großen Einfluss auf die entstehenden Kosten und auch auf die Art wie fachmännisch und gut die Arbeiten durchgeführt werden.

Auch müssen anderen Aspekte neben den eigentlichen Kosten beachtet werden. Bei einem Neuwagen beispielsweise muss eine der Vertragswerkstätten aufgesucht werden, um die Neuwagengarantie zu behalten.

Diese sind jedoch meist teurer als andere freie Werkstätten und Schrauber. Haben sie einen Gebrauchtwagen gekauft so sind sie jedoch nicht daran gebunden den Wagen einer Werkstatt des Herstellers reparieren zu lassen. So bleibt bei Gebrauchtwagen die Garantie beim Besuch einer fremden Werkstatt erhalten.

Die Vertragswerkstätten haben den Vorteil, dass sie die Automodelle genau kennen und nicht wie freie Werkstätte verschieden Hersteller und Fahrzeugmodelle bearbeiten und kennen müssen.

Sollte es also zu einem sehr speziellen Fehler kommen, der genaue Kenntnis der technischen Details des Modells erfordert kann es daher besser sein die Vertragswerkstatt aufzusuchen. Diese bieten auch Garantien auf die erbrachten Leistungen und verbauen auch nur die von ihnen vorgesehenen Ersatzteile, was allerdings auf der anderen Seite den Preis erhöht. Gerade bei wichtigen Bauteilen sollte man jedoch nicht am falschen Ende sparen was zu teuren Folgeschäden führen kann wie beispielsweise ein günstiger Zahnriemen.

Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt wählen

Einfachere Arbeiten wie das Wechseln der Bremsbelge, Reifen oder Öl werden meist genauso gut und billiger in einer freien Werkstatt als in der Vertragswerkstatt ausgeführt.

Einfachere Arbeiten wie das Wechseln der Bremsbelge, Reifen oder Öl werden meist genauso gut und billiger in einer freien Werkstatt als in der Vertragswerkstatt ausgeführt.

In Werkstatt-Tests, beispielsweise des ADACs, schneiden freie Werkstätte häufig schlechter ab, so werden einige Fehler mitunter nicht korrekt gefunden oder bei Inspektionen nicht alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten für den aktuellen Kilometerstand und für die vorgesehenen Zeitintervalle durchgeführt.

Bei der Wahl der Werkstatt kann auch das Internet mit verschiedenen Bewertungen der Werkstätte und den Erfahrungen der Kunden hilfreich sein, um eine günstige und gute Werkstatt in der Nähe zu finden. Wird der Wagen zur Reparatur in der Werkstatt gelassen sollte man außerdem schriftlich im Reparaturauftrag genau festhalten was gemacht werden soll, damit es später nicht zu überraschend hohen Kosten kommt für andere Arbeiten, als die in Auftrag gegeben wurden. So kann man vereinbaren, dass der Kunde erst informiert werden soll wenn die Kosten einen vorgesehenen Betrag überschreiten.

Einfachere Arbeiten, die bei jedem Fahrzeugemodell ähnlich sind, wie Ölwechsel, Reifenwechsel, Wechsel der Bremsbelege, des Auspuffs sind hingegen Arbeiten die man in der Regel gefahrenlos und günstiger in einer freie Werkstatt erledigen lassen kann.

Auch für Lackschäden kann eine frei Werkstatt häufig ähnlich gute Ergebnisse preiswerter bieten als eine Vertragswerkstatt.

Was man in der Werkstatt beachten sollte

Abhängig von der Autoversicherung kann eine spezielle Werkstatt vorgeschrieben sein, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Die Versicherungen bieten günstigere Tarife an, wenn man sich für keine freie Werkstattwahl entscheidet.

Abhängig von der Autoversicherung kann eine spezielle Werkstatt vorgeschrieben sein, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Die Versicherungen bieten günstigere Tarife an, wenn man sich für keine freie Werkstattwahl entscheidet.

Wie so häufig zählt auch hier der persönliche erste Eindruck, wirkt die Werkstatt sauber, das Personal kompetent? Neben der korrekt ausgeführten Arbeiten sollte man sich auch dabei Wohl fühlen sein Auto hier zu Reparatur abzugeben. So kann man auch sicher sein, dass mit dem Wagen pfleglich umgegangen wird und man beispielsweise nicht hinterher Ölflecken oder Schmutz im oder am Auto vorfinden.

Holt man den Wagen von der Werkstatt ab sollte man auch darauf achten, ob es zu Schäden, Kratzern am Wagen außen oder im Innenraum kam. Gerade an Plastikverkleidungen können diese schnell enstehen, wenn sie unfachmännisch entfernt wurden.

Handelte es sich um Service-Intervall-Arbeiten sollten diese auch in das Serviceheft eingetragen worden sein. Stimmt die Rechnung mit denen in Aufrag gegebenen Arbeiten? Haben sie Bedenken, dass Teile wie vereinbart getauscht wurden, lassen sie sich gegebenenfalls die getauschten alten Teile zeigen, alte Zündkerzen etc.

Kommt es nach der Reparatur zur keiner Besserung, der Fehler tritt wieder auf, so hat man auch eine Garantie. Nach BGB § 634a gibt es einer Verjährungsfrist von 2 Jahren für Mängelansprüche. Diese kann jedoch durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen gekürzt werden. Sind sie mit der Leistung der Werkstatt nicht zu frieden so muss man ihr jedoch die Möglichkeit zur Nachbesserung einräumen. Generell gilt jedoch die Mindestverjährungsfirst von einem Jahr, die mit dem Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges nach der Reparatur beginnt. Ein weiterhin vorhandener Fehler sollte möglichst früh entdeckt und reklamiert werden, um Schwierigkeiten bei der Nachweisbarkeit der Schuld zu vermeiden. Beispielsweise einer mangelhaften Reparaturleistung der Werkstatt.

Werkstattbindung der KFZ-Versicherung

Abhängig von der gewählten KFZ-Versicherung kann eine Werkstattbindung vorgegeben sein.

Abhängig von der gewählten KFZ-Versicherung kann eine Werkstattbindung vorgegeben sein.

Kommt es zu einem Unfall so stellt sich zunächst die Schuldfrage. Der Geschädigte hat grundsätzlich das Recht frei eine Werkstatt für die Reparatur des Schadens aus zu suchen, sofern er den Unfall nicht selbstverschuldet hat. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss dann für die Reparaturkosten aufkommen und die Rechnung für die Behebung des Schadens übernehmen.

Soll der Schaden jedoch durch die Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen werden so kommt es auf die abgeschlossene Versicherung an.

Man hat die Möglichkeit der freien Werkstattwahl und einer Werkstattbindung. Die letztere ermöglicht günstiger Versicherungen. Hat man sich für eine KFZ-Versicherung mit Werkstattbindung entschieden so muss das Auto hier repariert werden bzw. hierhin bei einem Unfall hin abgeschleppt werden. Dieses kann eine Vertragswerkstatt oder auch eine freie Werkstatt sein. Missachtet man die Werkstattbindung und wählt im Schadensfall eine andere Werkstatt auf so muss man häufig einen Teil der entstehenden Kosten selbst zahlen. Auch kann eine Vertragsstrafe der Versicherung drohen.

Der Vorteil der Werkstattbindung sind die geringeren Kosten für die KFZ-Versicherung und man muss nicht lange eine Werkstatt suchen, da die Versicherung klar vorgibt welche Werkstätten in Frage kommen.

Allerdings kann man häufig keine Markenwerkstatt wählen, da die Versicherungen gern mit günstigeren freien Werkstätten zusammenarbeiten.

Möchte man die Möglichkeit haben die Vertragswerkstatt aufzusuchen bei einem selbst verschuldeten Unfall so empfiehlt sich der Abschluss einer teureren KFZ-Versicherung ohne Werkstattbindung.

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