Mit ausländischem Führerschein in Deutschland fahren

Mit ausländischem Führerschein in Deutschland fahren

Mit ausländischem Führerschein in Deutschland fahren, was man beachten sollte.

Mit ausländischem Führerschein in Deutschland fahren, was man beachten sollte.

Durch die Öffnung der EU-Grenzen kommt es vermehrt zu ausländischen Fahrern in Deutschland und umgekehrt.

Wann darf ein Ausländer mit seinem Führerschein in Deutschland fahren? Muss der Führerschein in deinen deutschen umgeschrieben werden?

Diese und andere Fragen können sich stellen.

Zunächst gilt es zu beachten aus welchem Land der Führerschein stammt. Ein Führerschein aus einem Land der europäischen Union kann in der Regeln in Deutschland normal genutzt werden im Sinne des EU-Führerscheins, der eine Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen mit sich bringt.

Bis zum Ablauf des Führerscheins kann man ihn in Deutschland nutzen. Die Führerscheine werden gegenseitig in den EU-Ländern anerkannt, auch wenn es sich noch um alte, nicht EU-Führerscheine handelt.

Eine Umschreibung kann aber auch von Vorteil sein, da man in Kontrollen möglichen Problemen aus dem Weg geht, auch kann man mit ihm in EWR also Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes fahren wie Norwegen, Island und Lichtenstein und nicht nur, wie der Name vermuten lässt, in der EU.

Kommt es zu einer MPU kann ein EU-Führerschein auch eine Möglichkeit sein die MPU zu umgehen.

Wurde die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen so muss man nach der Sperrfrist eine MPU Medizinisch-Psychologische Untersuchung absolvieren. Erst dann kann man die Fahrerlaubnis neu beantragen.

Für diesen Fall muss man jedoch einige Dinge beachten:

  • Man muss mindestens 6 Monate lang den Hauptwohnsitz in dem Land haben in dem man den EU-Führerschein macht
  • Der Wohnsitz Deutschland darf nicht angegeben sein
  • Man darf ihn nicht während der deutschen Sperrfrist erwerben.

Dieses führt zu einem sogenannten Führerschein-Tourismus.

Anstelle des Einzuges der Fahrerlaubnis kann es auch zu einer Nutzungsuntersagung kommen. Gerade bei einer ausländischen Fahrerlaubnis können deutsche Behörden diese nicht entziehen, sie aber bei begangen Straftaten oder bei einer nicht Fahrtauglichkeit die Nutzung untersagen.

Wurde eine ausländische Fahrerlaubnis unrechtmäßig erworben kann auch eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden, beispielsweise bei der bei der Missachtung von Sperrfristen oder Wohnortauflagen. Der Erwerb der Fahrerlaubnis kann nur dort erfolgen wo der ordentliche Wohnsitz ist, inklusive Einhaltung von Mindestaufenhaltszeitspannen die den Führerscheintourismus erschweren sollen.

Deutschen Führerschein beantragen

Beim Umschreiben eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen muss man einige Dinge beachten.

Beim Umschreiben eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen muss man einige Dinge beachten.

Möchte man den ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlagern so muss man innerhalb von 6 Monaten einen deutschen Führerschein beantragen.

Diese Frist kann sogar auf 12 Monate verlängert werden. Eine Umschreibung ist bei der Fahrerlaubnisstelle möglich oder mitunter auch im Bürgeramt. Eventuell werden Nachweise über den Erste-Hilfe-Kurs oder die Gesundheit nötig sein, je nach beantragter Fahrzeugklasse.

Möchte man den Wohnsitz nicht nach Deutschland verlagern so ist ein ausländischer Führerschein zeitlich nicht begrenzt nutzbar, solange er gültig ist.

  • Für die Anerkennung des Führerscheines in Deutschland muss man einige Dinge beachten.
  • Ein vorläufig ausgestellter ausländischer Führerschein ist in Deutschland nicht allgemein gültig
  • Für einige Fahrzeugklassen gibt es ein vorgeschriebenes Mindestalter
  • War der ordentliche Wohnsitz Deutschland zum Zeitpunkt des Erwerbs des ausländischen Führerscheines so wird dieser ebenfalls nicht anerkannt.

Wurde in dem Land, in dem der ordentliche Wohnsitz ist ein Fahrverbot verhängt so darf man mit dem Führerschein auch nicht in Deutschland umher fahren.

Es kann passieren dass eine Übersetzung des Führerscheines notwendig wird, wenn er außerhalb des EWR stammt, er also nicht in deutscher Sprache ausgestellt wurde. Entspricht der Führerschein nicht den Vorschriften im Anhang 6 des Übereinkommens über Straßenverkehr von 8.11.1968 muss man ihn auch umschreiben von einem Dolmetscher, Automobilclub, deutschen Schiffskapitän etc.

Ein EU-Führerschein wird ebenfalls in anderen Sprachen ausgestellt als Deutsch, trägt jedoch einheitliche Kennziffern und ist so auch in anderen Ländern lesbar.

Für einige Ländern ist es für die Fahrt in Deutschland jedoch nicht nötig eine Übersetzung mit sich zu führen, hierzu gehören San Marino, Schweiz, Senegal, Andorra, Hong Kong, Monaco und Neuseeland.

Mitunter kann es für eine Umschreibung auch nötig werden theoretische oder praktische Prüfungen abzulegen. Eine Umschreibung kostet um die 40 bis 50 €.

Handelt es sich um einen ausländischen Führerschein der folgenden Tabelle so werden meist keine theoretische bzw. praktische Prüfung für die Umschreibung in deinen deutschen Führerschein benötigt. Besonders Personen aus einem Drittstaat müssen vor der Überschreibung der Fahrerlaubnis eine praktische Fahrprüfung ablegen.

Führerscheinumschreibung

Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische Prüfung praktische Prüfung
Australien C und R nein nein
Andora alle nein nein
Bosnien und Herzegowina A1, A und B nein nein
Französisch-Polynesien alle nein nein
Guernsey alle nein nein
Insel Man alle nein nein
Japan alle nein nein
Jersey alle nein nein
Israel B nein nein
Monaco alle nein nein
Kanada abhängig von Provinz/Territorium nein nein
Australien C und R nein nein
Namibia A1, A, B, EB, C1, EC1, C, EC nein nein
Neukaledonien alle nein nein
San Marino alle nein nein
Schweiz alle nein nein
Neuseeland 1 und 6 nein nein
Serbien AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE nein nein
Südafrika alle nein nein
Singapur alle nein nein
Taiwan B und BE nein nein
Vereinigte Staaten von Amerika abhängig vom Bundesstaat  abhängig vom Bundesstaat  abhängig vom Bundesstaat

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert