Radarwarner

Radarwarner

Radarwarner, was ist erlaubt und was nicht?

Radarwarner, was ist erlaubt und was nicht?

Radarwarner dienen dazu vor Blitzern und somit vor möglichen Bußgeldern und Punkten zu schützen, doch was genau ist erlaubt und was nicht? So dürfen reine Geschwindigkeitswarner nicht betriebsbereit mitgeführt werden, Navigationsgeräte die Blitzer anzeigen oder auch Radarwarn-Apps am Smartphone dürfen nicht verwendet werden.

Allerdings sind die Regelungen europaweit nicht einheitlich.

In Deutschland droht ein Bußgeld in Höhe von 75 € und 1 Punkt in Flensburg im Fahreignungsregister. Die Polizei darf sogar Radarwarner sicherstellen und vernichten. Für Geräte die auch andere Funktionen erfüllen wie Smartphones oder Navigationsgeräte ist dieses jedoch eher unwahrscheinlich, da sie noch andere Funktionen in erster Linie erfüllen.

Erlaubt sind hingegen Warnungen im Radio vor Blitzern, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen.

Sogar das warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor Blitzern ist erlaubt per Handzeichen und Schilder. Häufig wird jedoch die Lichthupe dafür verwendet, das ist verboten.

Auch darf man andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder ablenken.

Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat die Empfehlung geben, das Radarwarner nicht verwendet werden sollten, einheitlich ist die Regelung jedoch nicht.

So gilt im Ausland Folgendes.

Radarwarner im Ausland

Land Mitführverbot Benutzungsverbot Mögliche Strafen
Belgien Ja Es drohen Geldstrafen und Haftstrafen in Höhe von 15 Tagen bis 3 Monate die sich im Wiederholungsfall verdoppeln. Geräte werden eingezogen und vernichtet. POIs sind erlaubt.
Bulgarien Ja Geldbuße
Dänemark Ja Hohe Geldstrafe
Finnland Ja Ja Hohe Geldstrafe
Frankreich Ja Ja Hohe Geldstrafe, Einbehaltung des Gerätes möglich oder des Fahrzeuges wenn fest installiert. POIs für allgemeine Gefahrenstellen erlaubt.
Italien Ja Ja Geldstrafe ab 800 Euro und Beschlagnahmung vom Gerät.
Griechenland Ja Geldstrafe ab 2000 Euro und 30 Tage Fahrverbot
Lettland Ja Geldbuße
Litauen Ja Hohe Geldstrafe, Einzug des Gerätes.
Luxemburg Ja Geldstrafe bis 5000 Euro oder Haftstrafe von 8 Tagen bis einem Jahr, Gerät wird eingezogen und POIs sind erlaubt.
Niederlande Ja Ja Geldbuße von 430 Euro, Gerät wird einbehalten.
Norwegen Ja Strafe bis 10.000 Kronen ca. 1000 Euro und Gerät wird beschlagnahmt.
Österreich Ja Geldbuße bis 5000 Euro und Einbehaltung vom Gerät. POIs sind erlaubt,
Polen Ja Ja Geldbuße, ein verpacktes nicht betriebsbereites Gerät darf mitgeführt werden.
Rumänien Nein Nein Verbotslage unklar
Schweden Ja Ja Hohe Geldstrafe, Einzug des Gerätes.
Schweiz Ja Ja Hohe Geld- oder Haftstrafe, Geräte wird einbehalten und vernichtet, auch Navigationsgeräte mit POI-Warnung.
Serbien Ja Ja Geldstrafe von 50 bis 170 Euro, bei Unfall 45 Tage Haft anstelle der Geldbuße möglich, POIs sind erlaubt.
Slowakei Ja Ja Hohe Geldstrafen
Slowenien Ja Ja Hohe Geldstrafen, Geräte die eine Geschwindigkeitsmessung aktiv stören sind verboten.
Spanien Ja Ja Hohe Geldstrafen, POIs sind erlaubt.
Tschechien Ja Ja Geldstrafen von 5000 bis 10000 Kronen, ca. 200 bis 400 Euro
Türkei Ja Ja Hohe Geldstrafen
Ungarn Ja Ja Hohe Geldstrafen und Einzug des Gerätes.

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