Radarwarner

Radarwarner, was ist erlaubt und was nicht?
Radarwarner dienen dazu vor Blitzern und somit vor möglichen Bußgeldern und Punkten zu schützen, doch was genau ist erlaubt und was nicht? So dürfen reine Geschwindigkeitswarner nicht betriebsbereit mitgeführt werden, Navigationsgeräte die Blitzer anzeigen oder auch Radarwarn-Apps am Smartphone dürfen nicht verwendet werden.
Allerdings sind die Regelungen europaweit nicht einheitlich.
In Deutschland droht ein Bußgeld in Höhe von 75 € und 1 Punkt in Flensburg im Fahreignungsregister. Die Polizei darf sogar Radarwarner sicherstellen und vernichten. Für Geräte die auch andere Funktionen erfüllen wie Smartphones oder Navigationsgeräte ist dieses jedoch eher unwahrscheinlich, da sie noch andere Funktionen in erster Linie erfüllen.
Erlaubt sind hingegen Warnungen im Radio vor Blitzern, da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen.
Sogar das warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor Blitzern ist erlaubt per Handzeichen und Schilder. Häufig wird jedoch die Lichthupe dafür verwendet, das ist verboten.
Auch darf man andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern oder ablenken.
Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) hat die Empfehlung geben, das Radarwarner nicht verwendet werden sollten, einheitlich ist die Regelung jedoch nicht.
So gilt im Ausland Folgendes.
Radarwarner im Ausland
Land | Mitführverbot | Benutzungsverbot | Mögliche Strafen |
---|---|---|---|
Belgien | Ja | Es drohen Geldstrafen und Haftstrafen in Höhe von 15 Tagen bis 3 Monate die sich im Wiederholungsfall verdoppeln. Geräte werden eingezogen und vernichtet. POIs sind erlaubt. | |
Bulgarien | Ja | Geldbuße | |
Dänemark | Ja | Hohe Geldstrafe | |
Finnland | Ja | Ja | Hohe Geldstrafe |
Frankreich | Ja | Ja | Hohe Geldstrafe, Einbehaltung des Gerätes möglich oder des Fahrzeuges wenn fest installiert. POIs für allgemeine Gefahrenstellen erlaubt. |
Italien | Ja | Ja | Geldstrafe ab 800 Euro und Beschlagnahmung vom Gerät. |
Griechenland | Ja | Geldstrafe ab 2000 Euro und 30 Tage Fahrverbot | |
Lettland | Ja | Geldbuße | |
Litauen | Ja | Hohe Geldstrafe, Einzug des Gerätes. | |
Luxemburg | Ja | Geldstrafe bis 5000 Euro oder Haftstrafe von 8 Tagen bis einem Jahr, Gerät wird eingezogen und POIs sind erlaubt. | |
Niederlande | Ja | Ja | Geldbuße von 430 Euro, Gerät wird einbehalten. |
Norwegen | Ja | Strafe bis 10.000 Kronen ca. 1000 Euro und Gerät wird beschlagnahmt. | |
Österreich | Ja | Geldbuße bis 5000 Euro und Einbehaltung vom Gerät. POIs sind erlaubt, | |
Polen | Ja | Ja | Geldbuße, ein verpacktes nicht betriebsbereites Gerät darf mitgeführt werden. |
Rumänien | Nein | Nein | Verbotslage unklar |
Schweden | Ja | Ja | Hohe Geldstrafe, Einzug des Gerätes. |
Schweiz | Ja | Ja | Hohe Geld- oder Haftstrafe, Geräte wird einbehalten und vernichtet, auch Navigationsgeräte mit POI-Warnung. |
Serbien | Ja | Ja | Geldstrafe von 50 bis 170 Euro, bei Unfall 45 Tage Haft anstelle der Geldbuße möglich, POIs sind erlaubt. |
Slowakei | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Slowenien | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen, Geräte die eine Geschwindigkeitsmessung aktiv stören sind verboten. |
Spanien | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen, POIs sind erlaubt. |
Tschechien | Ja | Ja | Geldstrafen von 5000 bis 10000 Kronen, ca. 200 bis 400 Euro |
Türkei | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen |
Ungarn | Ja | Ja | Hohe Geldstrafen und Einzug des Gerätes. |