Tanken in Serbien
Tanken in Serbien hier gilt es die Kraftstoffbezeichnungen an den Tankstellen zu beachten. So nennt man:
- Super als Natural 95
- Super Plus als Natural 98
- Diesel als Nafta
Kraftstoffe mit der Bezeichnung „UNI“ enthalten Blei und sind nicht für Fahrzeuge mit Katalysator geeignet.
Man darf 10 Liter Benzin im Kanister zollfrei über die Grenze führen.
Die Hauptstadt ist Bratislava, die Einwohnerzahl des Landes beträgt 5,5 Millionen und die Landesfläche 49.036 qkm. Das internationale Autokennzeichen lautet SK.
Auf den Straßen gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- 50 km/h innerorts
- 90 km/h auf außerorts
- und 130 km/h auf Autobahnen
- PKW mit Anhänger fahren außerorts und auf Autobahnen 90 km/h
- Für Gespanne und Wohnmobile über 3,5 t gilt 80 km/h außerorts und 90 km/h auf der Autobahn
Es gilt ganzjährig eine Tageslichtpflicht am Auto.
Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 150 cm dürfen nicht vorne im Auto transportiert werden. Kinder mit weniger als 36 kg müssen auf dem Rücksitz mit einem Kindersitz transportiert werden.
Seit 2011 haben PKW die in der EU typengenehmigt werden sind standardmäßig mit Tagfahrlicht ausgerüstet.
Es herrscht eine Mitführpflicht für Warnwesten die man bei einem Unfall anlegen muss.
Besondere Verkehrschilder
Es gibt in der Slowakei diese speziellen Verkehrsschilder:
- Prejazd Zakazany steht für Gesperrt für Fahrzeuge aller Art
- Jednosmerna Premavka steht für Einbahnstraße
- Obchvat steht für Umfahrung
- Obchadzka steht für Umleitung
- Bez Uhrady steht für Gebührenfreie Strecke
- H Nemocnica steht für Krankenhaus
Verkehrsregeln in der Slowakei
Die Promillegrenze liegt bei 0,0.
Ruft man nach einem Unfall die Polizei ist die Aufnahme der Polizei nur bei hohem Sachschaden bzw. Personenschaden kostenlos. Ansonsten zahlt der Unfallverursacher ca. 170 Euro also 5.000 SKK.
Mit dem Handy darf nur mit einer Freisprecheinrichtung im Auto telefoniert werden.
Wer parkt muss mindestens ein 3 m breiter Fahrstreifen frei bleiben. Zwischen dem KFZ und der Straße müssen 3,5 m Abstand beim Parken gewährleistet sein. Bei einer gelben durchgehenden Linie gilt Parkverbot, ebenso bei einer unterbrochenen Linie am Fahrbahnrand. Auf Brücken besteht Parkverbot ebenso darf man nicht bis zu 15 m vor und nach Tunneln, Überführungen sowie Bahnübergängen parken.
Beim Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen für jede Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn muss ein Abstand von 3,5 m eingehalten werden. Parkverbot gilt bei gelben durchgehenden oder unterbrochenen Linien am Fahrbahnrand. Auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunnels und Unterführungen besteht Park- und Halteverbot. In Bratislava ist das Parken an vielen Stellen eingeschränkt.
Abbiegende Straßenbahnen genießen Vorfahrt in der Slowakei.
Auf dem Fahrrad besteht bis 15 Jahren eine Helmpflicht. Erwachsene auf dem Rad müssen nur außerhalb des Stadtgebietes einen Helm tragen, auch wenn dieser allgemein empfohlen wird.