Tanken in Slowenien

Tanken in Slowenien

Tanken in Slowenien, Slowenien ist nicht nur für seine schöne Landschaft wie hier am Bohinj-See bekannt.

Tanken in Slowenien, Slowenien ist nicht nur für seine schöne Landschaft wie hier am Bohinj-See bekannt.

Beim Tanken in der Schweiz gelten andere Spritbezeichnungen als in Deutschland.

  • So bezeichnet man Super-Benzin als Eurosuper 95
  • das Super Plus findet man an der Tanksäule unter der Bezeichnung Eurosuper 98
  • und Diesel wird verkauft als Nafta / Diesel

Die Hauptstadt Sloweniens ist Ljubljana. Das Land grenzt an Italien, Ungarn, Kroatien, Österreich und die Adria. Erst 1991 erlangte das Land die Unabhängigkeit, der EU trat man bei der Osterweiterung schon 2004 bei.

Die Einwohnerzahl beträgt 2 Millionen auf einer Landesfläche von 20.273 qkm.

Neben der schönen Landschaft ist das Land in den Julischen Alpen auch bei Skiurlaubern sehr beliebt. Die Autobahnen sind modern und gut ausgebaut. Man kann das Land gut mit dem eigenen Wagen oder einem Mietauto bereisen.

Auch das kurze Stück der Adriaküste in bei den Touristen beliebt.

Neben dem Tanken sollte man sich auch mit den Verkehrsregeln in Slowenien vertraut machen, um Bußgelder zum vermeiden. So zahlt man auf den Autobahnen eine Maut in Form einer slowenischen Vignette.

Verkehrsregeln in Slowenien

Wer eine Autobahn ohne eine gültige Vignette befährt riskiert ein Bußgeld in Höhe von 300 bis 800 €. Auch sollte man auf die Lichtpflicht achten, dieses kostet sonst 125€.

Geschwindigkeitsüberschreitungen ahndet man in Slowenien mit 40 bis 600 € Bußgeld.

Wer die Autobahn in Slowenien nutzen möchte benötigt daher einer Vignette. Man unterscheidet hierbei 3 Kategorien

  • Kategorie 1 sind Motorräder und kostet für 7 Tage 7,50€, monatsweise wird sie nicht angeboten, für 6 Monate zahlt man 30€ und für ein Jahr 55€
  • Kategorie 2 gilt für PKW und Wohnmobile mit einem zulässigem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t, sie kostet für 7 Tage 15€, für einen Monat 30€, ein halbes Jahr wird nicht angeboten und für 1 Jahr 110€
  • Kategorie 3 richtet sich an Vans und Transporter und kostet für 7 Tage 30€, für einen Monat 60€, wird für ein halbes Jahr nicht angeboten und kostet für ein Jahr 220€

Man erhält die Vignette an Tankstellen und auch Supermärkten. Der Beginn der Gültigkeit ist frei wählbar. Man kann sie auch online bestellen, um so schon vor Urlaubsantritt zu haben.

Im Karawankentunnel ist die Vignette nicht benötigt. Dieser ist einrohrig, so dass man hier mit Gegenverkehr rechnen muss. Er verbindet die österreichische Autobahn A 11 mit der slowenischen Autobahn A2.

Das ganze Jahr über gilt Lichtpflicht das ganze Jahr über tags und nachts. Wer ohne Licht fährt zahlt 125€ Bußgeld.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Slowenien

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in Slowenien wie folgt geregelt:

  • Innerhalb der geschlossenen Ortschaft sind 50 km/h erlaubt
  • Außerhalb der geschlossenen Ortschaft 90 km/h
  • Auf den Schnellstraßen darf man 100 km/h schnell fahren
  • und auf den Autobahnen gilt ein Tempolimit von 130 km/h, soweit nichts anderes ausgeschildert ist.

Wohnmobile und Gespanne müssen andere Tempolimits einhalten.

In Kroatien liegt bei Alkohol am Steuer die Promillegrenze bei 0,5. Für Fahranfänger die noch keine 2 Jahre den Führerschein haben und für Personen unter 21 gilt 0,0 als Grenze.

Bußgelder in Slowenien

Überschreiten der Promillegrenze kostet 125€ und mehr.

Beim Überholen muss man die ganze zeitlang den Blinker nutzen. Steigen an Schulbussen und Kinderbussen Passagiere aus oder ein, darf man diese nicht überholen.

Es gilt außerdem eine Mitführpflicht für ein Ersatzlampenset und Warnweste.

Beim Rückwärtsfahren muss man das Warnblinklicht einschalten.

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird zahlt 84€ Bußgeld, unangeschnalltes Fahren kostet ebenfalls 84€.

Wer im Parkverbot hält muss mit mindestens 40€ Bußgeld rechnen, wer ein Überholverbot missachtet zahlt 170€. Rotlichverstöße kosten 250€.

Das Bilden eine Rettungsgasse ist nicht verpflichtend, sondern freiwillig.

Kinder unter 1,50 m benötigen einen Kindersitz, unter 3 Jahren darf man sie nur entgegen der Fahrtrichtung im Kindersitz transportieren mit ausgeschaltetem Airbag.

Kommt es zu Unfällen muss die Polizei gerufen werden, ausgenommen sind Bagatellschäden die die Parteien unter sich regeln können.

Es besteht eine Winterreifenpflicht von 15. November bis 15.März sowie bei entsprechenden Verhältnissen der Straße. Man darf auch Ganzjahresreifen nutzen, sofern diese eine Profiltiefe von mindestens 3 Millimeter aufweisen.

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