Stickerverbot am Auto

Stickerverbot am Auto

Wer Sticker am Auto anbringt sollte einige Dinge beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Viele Auto im Straßenverkehr tragen Sticker. Unabhängig ob die Sticker freiwillig oder durch eine Pflicht angebracht wurden sieht die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) vor was erlaubt ist und was nicht.

So gibt es zum Beispiel eine Umweltplakette an der Frontscheibe, TÜV-Sticker auf dem Autokennzeichen oder eine Vignette für Straßenmaut. Auch findet man an immer mehr Autos auf der Heckscheibe blaue Sticker mit einer weißen Zahlenfolge, die für Taxi, Car-Sharing oder Uber verwendet werden. Beliebt sind auch Aufkleber von Urlaubsreisen, Lieblingsband und Fußballvereinen. Bringt man den Sticker jedoch falsch an so kann ein Bußgeld nach der StVZO drohen. Daher sollte man einige Dinge beachten wenn man sein Auto oder Moped mit einem Sticker verschönern möchte.

Neben Stickern sind auch dekorative Folien an Fahrzeugen beliebt, es gibt jedoch bestimmt Regeln die für die Heck- und Frontscheibe gelten.

An der Heckscheibe dürfen Sticker nicht mehr als 0,1 Quadratmeter an Fläche einnehmen bzw. mehr als 1/4 der Fläche, ansonsten benötigt man eine Genehmigung vom TÜV dafür. Beim Kauf von solchen Aufklebern und Folien ist eine solche Genehmigung meist dabei und kann dann bei einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden. Ist bei dem gekauften Aufkleber aus dem Internet oder bei Ebay oder Amazon so eine Genehmigung nicht dabei so sollte man aufpassen. Die Vorschriften sollen eine gute Sicht des Fahrers auf die Fahrbahn gewährleisten und den Bruch des Lichtes auf der Scheibe nicht beeinflussen.

Für die Frontscheibe gilt, dass man keine Aufkleber anbringen darf, außer der Umweltplakette und Vignetten die für Fahrten im Ausland benötigt werden. Auch hier darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden, wenn man die Aufkleber auf der Scheibe anbringt. Vorsicht gilt auch bei Stickern mit Sprüchen und Beleidigungen. Diese dürfen sich nicht gegen eine bestimmte Person oder Gruppe richten, denn nach dem Artikel 5 des Grundgesetzes wird ein solcher Sticker dann im Rahmen der Ausübung der persönlichen Meinungsfreiheit gewertet und ist erlaubt.

Bußgelder bei falsch angebrachten Aufklebern

Für falsch platzierte Sticker am Auto drohen die folgenden Bußgelder:

Fall Bußgeld Punkte in Flensburg
Fahren mit eingeschränkter Sicht 10 €
Durch Aufkleber verdeckter Scheinwerfer 20 €
Durch Aufkleber verdeckter Scheinwerfer und Gefährdung anderer 25 €
Durch Aufkleber verdeckter Scheinwerfer und Sachschaden 35 €
Aufkleber verdeckte Nummernschild 65 €
Fahren mit nicht zulässigem Fahrzeug 25 € 1
Fahren mit nicht zulässigem Fahrzeug und Beeinträchtigung der Verkehrssicheit 90 € 1

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