KFZ-Steuern für Elektroautos

KFZ-Steuern für Elektroautos

KFZ-Steuern für Elektroautos

Elektroautos gelten als steuerbefreit, so fällt bis 2030 keine KFZ-Steuer an. Die Befreiung gilt jedoch nur für eine Elektroautos und nicht für Plug-in-Hybride. E-Autos die bis zum 17.05.2011 zugelassen wurden waren 5 Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Fahrzeuge die von 18.05.2011 bis 31.12.2025 zugelassen werden sind bis zum 31.12.2030 befreit von der KFZ-Steuer.

Für die Berechnung der KFZ-Steuer von Elektroautos wird das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeuges herangezogen.

So gilt, dass man je angefangen 200 Kilo zGG jährlich einen festen Betrag zahlt:

  • Für ein zGG bis zu 2000 kg zahlt man 5,625 Euro pro 200 kg
  • Für ein zGG von 2001 bis 3000 kg zahlt man 6,01 Euro je 200 kg
  • Für ein zGG ab 3000 kg sind es 6,39 Euro je 200 kg

Bei der Berechnung wird immer aufgerundet.  Hie ein Rechenbeispiel für ein Fahrzeug was 2600 kg wiegt:

  • 2600 kg / 200 kg = 13
  • 13 * 6,01 Euro = 78,13 Euro

Man zahlt also 79 Euro KFZ-Steuer für ein E-Auto mit einem zGG von 2600 kg.

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht in $ 9 Absat 2 KraftStG vor, dass Fahrzeuge bis 3500 kg nur 50 % der Abgaben zahlen müssen wie Verbrenner.

Wird von dem Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug gestellt so muss, sofern, dass Fahrzeug auch privat genutzt wird, der entstehende finanzielle Vorteil als geldwerter Vorteil versteuer werden. Bei einem Verbrenner liegt die Besteuerung bei 1 %, für ein E-Auto und Hybrid-Fahrzeuge liegt die Besteuerung zwischen 0,25 und 0,5 %. Der Bruttolistenpreis darf jedoch höchstens bei 60.000 Euro liegen wenn man 0,25 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern möchte. Bei einem Bruttolistenpreis von über 60.000 Euro sind es 0,5 % die versteuert werden müssen vom Bruttolistenpreis. Bei einem Plug-in-Hybrid rechnet man ebenfalls 0,5 %, wenn die rein elektrische Mindestreichweite bei 60 km liegt oder höchstens 50 Gramm CO2 pro km ausgestoßen werden nach WLTP.

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