Unfall oder Panne

Was tun bei Unfall oder Panne?

Sollte es zu einem Unfall oder Panne kommen gilt es Ruhe zu bewahren und beachten wie man sich verhalten sollte. Im Folgenden erfahren sie was man im Einzelnen beachten muss.

Was tun im Fall einer Panne?

Bei Unfall oder Panne sollte man möglichst schnell den Ort durch das Aufstellen eines Warndreieckes absichern.

Bei Unfall oder Panne sollte man möglichst schnell den Ort durch das Aufstellen eines Warndreieckes absichern.

Ist man unterwegs und es platzt beispielsweise ein Reifen sollte man den Wagen ausrollen lassen und sich möglichst weit vom Verkehr auf der Fahrbahn entfernen. So gefährdet man sich selbst und den fließenden Verkehr nicht. Gefährlich wird es nämlich auch wenn der Verkehr auffährt. Passiert die Reifenpanne auf der Autobahn steuert man also den Standstreifen an. Auf einer Landstraße wäre es der Standstreifen oder gar ein Feldweg.

Es ist auch ratsam die Räder nach rechts eingeschlagen zu lassen. Fährt dann nämlich ein Fahrzeug auf, schiebt sich ihr Fahrzeug vom Fahrbahnrand weg und nicht wieder auf die Fahrbahn zurück. Andere mögliche Szenarien für eine Panne bei der man das Fahrzeug noch kontrolliert zum Stillstand bringen sind Motorschäden, ein leerer Tank etc.

Wichtig ist es auch den nachfolgenden Verkehr durch das Aufstellen von Warndreicken zu warnen und so den Bereich zu sichern.

Kleinere Pannen wie ein platter Reifen können auch allein ohne Pannendienst durch einen Reifenwechsel behoben werden. Was man dabei beachten sollte können sie hier nachlesen.

Was tut man im Fall eines Unfalles?

Kam es zu Personenschäden sollte möglichst schnell erste Hilfe geleistet werden und ein Rettungswagen gerufen werden.

Kam es zu Personenschäden sollte möglichst schnell erste Hilfe geleistet werden und ein Rettungswagen gerufen werden.

Im Gegensatz zu einer Panne ist bei einem Unfall meist auch ein anderer Verkehrsteilnehmer verwickelt. Sei es durch einen Auffahrunfall etc. Hier gilt es weitere Tipps und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.

Hier gilt es vor allem erste Hilfe zu leisten und den eigenen Gesundheitszustand zu überprüfen. Blute ich? Kann ich die Hände, Zehen problemlos bewegen? Habe ich Schmerzen?

Ist es zu stärkeren Verletzungen und Personenschäden gekommen muss unbedingt der Rettungswagen unter der Nummer 112 gerufen werden. Doch was genau ist hier wichtig? Man spricht von 5 Ws die man beachten sollte, damit der Rettungswagen schnell eintreffen kann und keine kostbare Zeit unnötig verstreicht.

So teilt man der Notrufzentrale folgenden 5 W-Fragen mit:

  1. Wo ist der Unfall geschehen, also der genau Ort, Straße, Hausnummer.
  2. Was ist genau geschehen? Wer ist in den Unfall verwickelt, was hat sich ereignet?
  3. Wie viele Menschen sind in den Unfall beteiligt? Damit abeschätzt werden kann, ob das Senden eines Rettungswagens reicht.
  4. Welche Art von Verletzungen haben die Unfallbeteiligten?
  5. Wer hat angerufen? Nennen sie ihren Namen und ob sich auch in dem Unfall beteiligt sind oder ihn nur beobachtet haben?

Unfallstelle sichern

Nach einem Unfall oder einer Panne gilt es die Unfallstelle deutlich zu kennzeichnen.

Nach einem Unfall oder einer Panne gilt es die Unfallstelle deutlich zu kennzeichnen.

Wie sichert man einen Unfallort bzw. den Ort eine Panne korrekt ab? Zunächst schaltet man das Warnblinklicht ein. Auch das einschalten der Scheinwerfer und der Nebelleuchte hilft dabei für den nachfolgenden Verkehr von Weitem gut sichtbar zu sein und Auffahrunfälle zu verhindern.

Als nächstes legt man die Warnweste an, dieses gilt auch für weitere Fahrzeuginsassen. In den meisten europäischen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben Warnwesten für Fahrer und Passagiere mitzuführen in einigen Ländern gibt es nur eine Tragepflicht bei Unfällen.

Die Passagiere begeben sich nun hinter die Leitplanke oder entfernen sich einige Meter vom Fahrzeug. Man sollte beim Aussteigen versuchen die von der Fahrbahn abgewandte Seite des Fahrzeuges zu nutzen, um sich nicht zu gefährden.

Der Fahrer geht nun zum Kofferraum, nimmt das Warndreieck heraus und trägt es gut sichtbar vor der Brust gehalten vom Fahrzeug weg, um es aufzustellen. Man sollte es bei schnell fließendem Verkehr wie auf der Autobahn mindestens 100 Meter weit entfernt vom Unfallort platzieren.

Auf Autobahnen sollte man im Idealfall sogar 250 Meter einhalten, auf Landstraßen 150 Meter und innerorts 50 Meter.

Das sichern des Ortes und das Anlegen der Warnweste ist also bei Unfall oder Panne das erste was geschehen sollte. Geht es um Menschenleben so kann man, wenn man zum Verletzten eilt vom Anlegen der Warnweste absehen um Zeit zu sparen.

Als nächstes alarmiert man den Pannendienst und gegebenenfalls die Polizei.

Häufig sieht man auf dem Standstreifen einer Autobahn ein zurückgelassenes Warndreieck nach einem Unfall. Damit man selbst das Mitnehmen des Warndreieckes nach dem Abschleppen etc. nicht vergisst empfiehlt es sich die Schutzhülle auf dem Beifahrersitz zu platzieren.

Pannendienst rufen

Der Pannendienst kann über die Notrufsäulen gerufen werden. Auf den weißen Leitpfosten am Autobahnrand im Abstand von 50 Metern zeigen schwarze Pfeile in welcher Richtung die nächste steht. Der Handy-Notruf der deutschen Autoversicherer kann das ganze Jahr über auch kostenlos über die 0800 668366 3 erreicht werden. Alternativ ruft man bei dem Automobilclub an den man im Idealfall schon im Handy gespeichert hat oder auf einer Karte mit sich trägt. Auf Kilometersteinen findet man Angaben mit denen man dem Pannendienst seinen genauen Standort mitteilen kann.

Muss die Polizei alarmiert werden beim Unfall oder Panne?

Grundsätzlich gilt die Polizei sollte unter der 110 gerufen werden wenn:

  • Es zu Personenschäden kam
  • Die Schuldfrage an den Unfallbeteiligten nicht geklärt werden kann
  • Einer der Fahrer im Verdacht steht unter Alkohol oder Drogen gefahren zu sein
  • Es sich um einen Unfall handelt der durch Wildtiere entstanden ist

Sollten sich die Unfallbeteiligten einig sein über die Schuldfrage, kann auch vor Ort ein europäischer Unfallbericht von beiden Parteien ausgefüllt und unterschrieben werden und anschließend bei der Versicherung eingereicht werden. Dann ist das Hinzuziehen der Polizei nicht nötig, auch bei Bagatellunfällen sollte man davon absehen die Polizei zu rufen, es sei denn einer der Beteiligten besteht darauf.

Was sollte man noch bei einem Unfall oder eine Panne beachten?

Fotos von Unfall oder der Panne sollten gemacht werden um die Schuldfrage klären zu können.

Fotos von Unfall oder der Panne sollten gemacht werden um die Schuldfrage klären zu können.

Was man weiterhin machen sollte sind ausreichend Fotos von der Unfallstelle bzw. Pannenstelle. Hier gilt es auch Verkehrsschilder und markante Straßenstellen wie Boardsteine, Gullideckel etc. mit abzulichten. So kann man auch nachträglich noch Abstände in etwa ermitteln.

Gerade bei Unfällen mit ungeklärter Schuldfrage ist es hilfreich den Ort gut zu dokumentieren. Wurde die Polizei eingeschaltet, wird die Unfallstelle erst nach der Beweisaufnahme und Räumung des Unfallortes wieder freigeben.

Bei einer Panne ist in der Regel der Vorgang abgeschlossen sobald das Fahrzeug vom Pannendienst abtransportiert wurde.

Kam es also zu Unfall oder Panne ist nach der Sicherung der Gefahrenstelle, Leistung von erster Hilfe und Einschalten eines Pannendienstes bzw. ggf. Polizei oder Notarztwagens vor allem eine gute Sicherung der Situation in Form von Fotos wichtig.

Insbesondere für die spätere Schadensregulierung durch die KFZ-Versicherung sollte man lieber zu viel als zu wenig Fotos mit dem Handy oder einer Digi-Cam machen.

Die Versicherung nach einem Unfall

Nach dem Unfall ist die Versicherung innerhalb einer Woche einzuschalten unabhängig davon ob die Schuldfrage geklärt ist.

Nach dem Unfall ist die Versicherung innerhalb einer Woche einzuschalten unabhängig davon ob die Schuldfrage geklärt ist.

Nach einem Unfall muss dieser innerhalb einer Woche bei der Versicherung gemeldet werden. Die zentrale Rufnummer des Verbandes der Versicherer lautet hier (0800) 2502600.

Dieses geschieht unabhängig davon, ob die Schuldfrage abschließen geklärt werden konnte.

Wurde man mit dem Auto in einen Unfall verwickelt, muss man nicht warten bis der Unfallgegner den Schaden bei seiner Versicherungsgesellschaft meldet. Man kann sich auch direkt an die Versicherung wenden und Schadenersatz fordern. Kennt man die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners nicht so kann man beim beim Zentralruf für Autoversicherungen unter der Telefonnummer (0800) 250 260 0 erfragen.

Von Vorteil ist es bei der Werkstatt eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung vorzulegen, diese kann man über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Autoversicherung anfordern, dann rechnet die Versicherung direkt mit der Werkstatt ab.

Auch wenn sie beispielsweise Opfer eines Parkunfalls wurden und der Verursacher die Polizei gerufen hat, finden sie einen Unfallbericht bei der Polizei zur Abholung vor. Mit diesem und dem dort angegebenen Autokennzeichen können sie sich bei der Versicherung des Schadensverursachers melden und die weiteren Wege der Schadensregulierung einleiten.

Wenn die Beteiligten sich einig waren und ohne Polizei einen Unfallbericht ausgefüllt haben, muss dieser ebenfalls mit einer Frist von einer Woche bei der Versicherung vorliegen.

In der Regel wird der Unfallverursacher in der Versicherung hochgestuft sofern er keinen Rabattretter in seiner KFZ-Versicherung vereinbart hat. Hat man einen solchen wird man nach einem Unfall nicht in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft.

Unter Umständen bei nicht eindeutig geklärter Schuldfrage kann auch das Einschalten eines Rechtsanwaltes oder eine Gutachters nötig sein. Das weitere Vorgehen wird von den Versicherungen eingeleitet und sie werden schriftlich per Brief über den Stand der Bearbeitung informiert.

Wurde die Schulfrage geklärt muss die gegnerische Versicherung für folgenden Kosten aufkommen. Die Reparaturkosten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges, Schmerzensgeld, Abschleppkosten, Anwaltskosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsentschädigung bzw. Mietwagen für die Zeit der Reparatur. Bei Unfällen mit Todesfolge auch Unterhaltszahlungen für Kinder des Unfalltoten, Bestattungskosten etc.