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EU-Reimport beim Auto

29. August 202617 Minuten Lesezeit0 Kommentare
EU-Reimport beim Auto
EU-Reimport beim Auto

Ein Neuwagen muss nicht zwangsläufig über einen deutschen Vertragshändler gekauft werden. Eine Alternative sind sogenannte EU-Reimporte beziehungsweise EU-Neuwagen. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die ursprünglich für einen anderen europäischen Markt bestimmt waren und anschließend nach Deutschland gelangen.

Der größte Vorteil liegt häufig beim Preis. Je nach Modell, Herkunftsland und Marktsituation können EU-Fahrzeuge deutlich günstiger angeboten werden als vergleichbare Fahrzeuge, die regulär für den deutschen Markt bestimmt sind.

Allerdings sollten Käufer nicht ausschließlich auf den Kaufpreis schauen. Unterschiede bei Ausstattung, Garantie, Fahrzeugpapieren und dem eigentlichen Vertragspartner können entscheidend sein.

Was ist ein EU-Reimport?

Von einem klassischen Reimport spricht man, wenn ein Fahrzeug zunächst für den Verkauf in einem anderen Land vorgesehen beziehungsweise dorthin exportiert wurde und anschließend wieder in sein Herstellungsland zurückkommt.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Ein Auto eines deutschen Herstellers ist für den Verkauf in einem anderen EU-Land vorgesehen. Ein Händler kauft dieses Fahrzeug dort und bringt es anschließend nach Deutschland zurück. Das Fahrzeug wird damit reimportiert.

Im alltäglichen Sprachgebrauch werden allerdings auch Fahrzeuge ausländischer Hersteller häufig als Reimport bezeichnet.

Genauer handelt es sich dann um einen EU-Import.

Wird beispielsweise ein in Frankreich produziertes Fahrzeug ursprünglich für den spanischen Markt bestimmt und anschließend als Neuwagen nach Deutschland verkauft, handelt es sich aus deutscher Sicht nicht um einen Reimport im engeren Sinne, sondern um ein EU-Importfahrzeug.

Für den Autokäufer sind die praktischen Fragen bei beiden Varianten jedoch sehr ähnlich.

Warum sind EU-Reimporte häufig günstiger?

Die Preise für dasselbe Automodell können sich innerhalb Europas erheblich unterscheiden.

Hersteller passen ihre Preise unter anderem an:

  • die Kaufkraft des jeweiligen Landes,
  • die Wettbewerbssituation,
  • unterschiedliche Steuern und Abgaben,
  • die Nachfrage nach bestimmten Modellen und
  • regionale Verkaufsstrategien

an.

Dadurch können die Nettopreise eines Fahrzeugs in einem anderen EU-Land niedriger liegen als in Deutschland.

Beim Export eines noch nicht zugelassenen Neuwagens werden die nationalen Steuern des Herkunftslandes grundsätzlich nicht einfach zusätzlich zum deutschen Preis aufgeschlagen. Bei einem steuerrechtlich neuen Fahrzeug wird die Umsatzsteuer grundsätzlich im Bestimmungsland entrichtet.

Dadurch können sich interessante Preisunterschiede ergeben.

Wie viel kann man mit einem EU-Reimport sparen?

Die mögliche Ersparnis lässt sich nicht pauschal angeben.

Sie hängt insbesondere von:

  • Hersteller,
  • Modell,
  • Motorisierung,
  • Ausstattung,
  • Herkunftsland und
  • aktuellen Rabatten deutscher Händler

ab.

Der ADAC weist darauf hin, dass EU-Neuwagen teilweise bis zu etwa 30 Prozent günstiger angeboten werden können.

Eine solche Ersparnis sollte jedoch nicht automatisch vorausgesetzt werden.

Entscheidend ist der Vergleich eines tatsächlich gleich ausgestatteten Fahrzeugs. Ein vermeintlich 5.000 Euro günstigerer EU-Neuwagen kann beispielsweise Ausstattungsmerkmale nicht besitzen, die beim entsprechenden deutschen Modell serienmäßig enthalten sind.

Welche Vorteile hat ein EU-Reimport?

Der wichtigste Vorteil ist der mögliche Preisunterschied.

1. Niedrigerer Kaufpreis

EU-Fahrzeuge können erheblich günstiger sein als ein vergleichbares Fahrzeug aus dem regulären deutschen Vertrieb.

Besonders bei höherpreisigen Fahrzeugen können bereits einige Prozent Preisunterschied eine beträchtliche Summe ausmachen.

2. Technisch grundsätzlich kein minderwertiges Auto

Ein EU-Reimport ist nicht automatisch technisch schlechter als ein für Deutschland bestimmtes Fahrzeug.

Fahrzeuge innerhalb der EU müssen entsprechende europäische Anforderungen erfüllen. Ein EU-Modell kann grundsätzlich auf derselben Produktionslinie gebaut worden sein wie das entsprechende deutsche Fahrzeug.

Der ADAC weist darauf hin, dass Käufer bei einem Reimport nicht grundsätzlich eine wesentlich andere oder minderwertige Technik erwarten müssen.

3. Teilweise interessante Ausstattung

Die Ausstattung kann nicht nur schlechter, sondern auch besser oder anders zusammengestellt sein.

In manchen Ländern werden beispielsweise Ausstattungspakete angeboten, die es in dieser Form auf dem deutschen Markt nicht gibt.

Dadurch kann ein EU-Modell für bestimmte Käufer sogar besonders interessant sein.

4. Herstellergarantie kann grundsätzlich europaweit gelten

Bei Fahrzeugen aus einem EU-Land können Garantiearbeiten grundsätzlich auch über Vertragswerkstätten in anderen EU-Ländern abgewickelt werden, sofern die Voraussetzungen der jeweiligen Herstellergarantie erfüllt sind.

Wichtig sind deshalb vollständige und korrekt ausgefüllte Garantieunterlagen.

Welche Nachteile hat ein EU-Reimport?

Dem niedrigeren Kaufpreis stehen einige mögliche Nachteile gegenüber.

1. Ausstattung kann vom deutschen Modell abweichen

Dies ist einer der wichtigsten Punkte beim Kauf.

Die gleiche Bezeichnung bedeutet nicht zwangsläufig die gleiche Ausstattung.

Ein Modell mit beispielsweise der Ausstattungslinie „Comfort“, „Style“ oder „Edition“ kann im Ausland anders ausgestattet sein als die gleichnamige deutsche Variante.

Unterschiede können beispielsweise bestehen bei:

  • Klimaanlage beziehungsweise Klimaautomatik,
  • Sitzheizung,
  • Assistenzsystemen,
  • Navigationssystem,
  • LED-Scheinwerfern,
  • Einparkhilfe,
  • Rückfahrkamera,
  • Felgen und Reifen,
  • Alarmanlage oder
  • Infotainmentsystem.

Deshalb sollte nicht nur die Bezeichnung der Ausstattungslinie verglichen werden.

Ausstattung anhand der tatsächlichen Fahrzeugdaten prüfen

Am besten lässt man sich vom Händler eine vollständige Ausstattungsliste für genau das angebotene Fahrzeug geben.

Wichtige Ausstattungsmerkmale sollten außerdem ausdrücklich im Kaufvertrag stehen.

Wer beispielsweise unbedingt:

LED-Scheinwerfer, Sitzheizung, Klimaautomatik und Rückfahrkamera

möchte, sollte sich nicht darauf verlassen, dass diese aufgrund der Modellbezeichnung vorhanden sind.

2. Herstellergarantie kann bereits laufen

Ein besonders wichtiger Punkt ist der Beginn der Herstellergarantie.

Die Garantie beginnt nicht zwangsläufig erst an dem Tag, an dem der deutsche Käufer das Fahrzeug übernimmt.

Sie kann beispielsweise bereits begonnen haben, als das Fahrzeug vom ausländischen Händler erstmals zugelassen oder an einen Importeur übergeben wurde.

Beispiel:

Das Fahrzeug besitzt ursprünglich zwei Jahre Herstellergarantie.

Garantiestart: 1. Februar
Kauf durch den deutschen Endkunden: 1. August

Dann können bereits sechs Monate der Garantiezeit vergangen sein.

Deshalb sollte man sich vor dem Kauf das Datum des Garantiebeginns schriftlich bestätigen lassen.

3. Garantiebedingungen können unterschiedlich sein

Nicht nur die verbleibende Dauer ist wichtig.

Nach Angaben des ADAC kann bei einem EU-Reimport der Garantieumfang des Landes maßgeblich sein, in dem das Fahrzeug ursprünglich gekauft wurde.

Käufer sollten deshalb prüfen:

  • Wann beginnt die Garantie?
  • Wie lange läuft sie?
  • Welche Bauteile sind abgedeckt?
  • Gibt es Kilometerbegrenzungen?
  • Welche Wartungsvorgaben bestehen?

Die Herstellergarantie darf außerdem nicht mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung verwechselt werden.

Garantie und Sachmängelhaftung sind nicht dasselbe

Dieser Unterschied ist beim Reimport besonders wichtig.

Die Garantie ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Garantiegebers, beispielsweise des Fahrzeugherstellers.

Die Sachmängelhaftung betrifft dagegen gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.

Entscheidend ist deshalb die Frage:

Wer steht tatsächlich als Verkäufer im Kaufvertrag?

4. Deutscher Händler ist möglicherweise nur Vermittler

Ein Auto kann auf einem deutschen Händlergelände stehen und trotzdem von einem ausländischen Unternehmen verkauft werden.

Deshalb sollte man genau in den Kaufvertrag schauen.

Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Situationen:

Deutscher Händler ist Verkäufer

Kauft der deutsche Händler das Fahrzeug selbst ein und verkauft es anschließend im eigenen Namen an den Kunden, ist er der Vertragspartner.

Bei entsprechenden Mängeln können Ansprüche gegenüber diesem Verkäufer nach deutschem Recht bestehen.

Deutscher Händler ist nur Vermittler

Anders sieht es aus, wenn der deutsche Händler lediglich den Kontakt vermittelt.

Der eigentliche Kaufvertrag kann dann beispielsweise zwischen dem Käufer und einem Händler in Spanien, Dänemark oder einem anderen EU-Land zustande kommen.

In diesem Fall kann grundsätzlich das Recht des jeweiligen Kauflandes für den Kaufvertrag maßgeblich sein.

Das kann die Durchsetzung von Ansprüchen bei Problemen erheblich komplizierter machen.

Worauf sollte man beim Kauf eines EU-Reimports achten?

Vor dem Kauf sollte eine Reihe von Punkten überprüft werden.

1. Verkäufer im Kaufvertrag kontrollieren

Prüfen Sie zuerst:

Wer verkauft mir das Auto rechtlich?

Idealerweise steht eindeutig fest, ob der deutsche Händler Verkäufer oder lediglich Vermittler ist.

2. Endpreis vergleichen

Nicht nur den beworbenen Fahrzeugpreis betrachten.

Prüfen Sie auch:

  • Überführungskosten,
  • Bereitstellungskosten,
  • Zulassungskosten,
  • Transportkosten und
  • mögliche zusätzliche Gebühren.

Erst anschließend lässt sich der tatsächliche Preisvorteil beurteilen.

3. Ausstattung exakt vergleichen

Vergleichen Sie die Ausstattung des EU-Fahrzeugs Punkt für Punkt mit einem entsprechenden deutschen Fahrzeug.

Besonders wichtig sind teure Ausstattungsmerkmale und Assistenzsysteme.

4. Herstellungsdatum prüfen

Auch ein unbenutztes Fahrzeug kann bereits längere Zeit auf einem Lagerplatz gestanden haben.

Deshalb sollte das Produktionsdatum beziehungsweise Fahrzeugalter überprüft werden.

Bei langer Standzeit können beispielsweise Reifen oder Batterie bereits gealtert sein.

5. Erstzulassung kontrollieren

Manche vermeintlichen Neuwagen besitzen bereits eine Tageszulassung oder ausländische Erstzulassung.

Das ist nicht zwangsläufig problematisch, kann aber Auswirkungen auf:

  • Garantiezeit,
  • Fahrzeugalter,
  • späteren Wiederverkauf und
  • Hauptuntersuchung

haben.

6. Kilometerstand prüfen

Auch ein Neuwagen kann durch Transport-, Überführungs- oder Probefahrten einige Kilometer aufweisen.

Ein ungewöhnlich hoher Kilometerstand sollte jedoch erklärt werden.

7. CoC-Papiere kontrollieren

Besonders wichtig ist das Certificate of Conformity (CoC), auf Deutsch EG-Übereinstimmungsbescheinigung.

Das Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug einem genehmigten EU-Fahrzeugtyp entspricht.

Es erleichtert beziehungsweise ermöglicht die reguläre Zulassung in Deutschland.

Fehlt eine entsprechende EG-Typgenehmigung, kann eine Einzelabnahme notwendig werden.

8. Garantieunterlagen kontrollieren

Bei der Fahrzeugübergabe sollten die Garantieunterlagen vollständig vorhanden sein.

Der ADAC empfiehlt insbesondere, auf:

  • Garantieunterlagen im Original,
  • Serviceheft beziehungsweise entsprechenden digitalen Nachweis,
  • Stempel des ausländischen Vertragshändlers,
  • korrekte Fahrgestellnummer und
  • eingetragenes Übergabe- beziehungsweise Garantiebeginn-Datum

zu achten.

9. Fahrgestellnummer überprüfen

Die FIN beziehungsweise VIN sollte in allen Unterlagen mit dem Fahrzeug übereinstimmen.

Sie kann außerdem hilfreich sein, um bei einem Vertragshändler Informationen über Ausstattung und Garantie des konkreten Fahrzeugs zu erhalten.

10. Keine hohen Vorauszahlungen an unbekannte Händler

Bei außergewöhnlich günstigen Angeboten ist Vorsicht angebracht.

Insbesondere hohe Vorauszahlungen an unbekannte Händler können riskant sein.

Der ADAC empfiehlt bei Reimport-Vermittlern, den Kaufpreis grundsätzlich erst bei Übergabe zu bezahlen.

Welche Unterlagen sollte man bekommen?

Je nach Verkaufs- und Zulassungssituation können unterschiedliche Dokumente erforderlich sein.

Wichtig sind insbesondere:

  • Kaufvertrag beziehungsweise Originalrechnung,
  • CoC-Papier,
  • ausländische Fahrzeugpapiere, soweit erforderlich,
  • deutsche Zulassungsbescheinigungen, falls bereits zugelassen,
  • Garantieunterlagen,
  • Serviceunterlagen,
  • Bedienungsanleitung und
  • sämtliche Fahrzeugschlüssel.

Die Dokumente sollten bereits vor der endgültigen Bezahlung beziehungsweise Fahrzeugübernahme auf Vollständigkeit kontrolliert werden.

Kann ein EU-Reimport problemlos in Deutschland zugelassen werden?

Bei einem regulären EU-Fahrzeug mit entsprechender EG-Typgenehmigung und CoC ist eine Zulassung in Deutschland grundsätzlich möglich.

Wurde das Fahrzeug noch nicht in Deutschland zugelassen, werden unter anderem die erforderlichen Fahrzeugunterlagen, Versicherungsbestätigung und Eigentums- beziehungsweise Kaufnachweise benötigt.

Fehlt die erforderliche EU-Typgenehmigung, kann zusätzlicher Aufwand durch eine Einzelabnahme entstehen.

Wie funktioniert die Mehrwertsteuer bei einem EU-Neuwagen?

Beim grenzüberschreitenden Kauf ist die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen Neu- und Gebrauchtwagen wichtig.

Für umsatzsteuerliche Zwecke gilt ein Fahrzeug grundsätzlich als neu, wenn es:

nicht mehr als 6.000 Kilometer gefahren wurde oder seine erste Inbetriebnahme nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Beim Eigenimport eines solchen Neufahrzeugs aus einem anderen EU-Staat muss grundsätzlich die deutsche Umsatzsteuer entrichtet werden.

Wer dagegen einen fertig importierten EU-Neuwagen bei einem deutschen Händler kauft, erhält normalerweise einen entsprechenden Endpreis vom Händler und muss sich nicht selbst um den eigentlichen Importvorgang kümmern.

Was gilt bei einem gebrauchten EU-Import?

Auch Gebrauchtwagen können aus anderen EU-Staaten nach Deutschland importiert werden.

Steuerrechtlich gilt ein Fahrzeug erst dann als gebraucht, wenn es:

mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat UND seit seiner ersten Inbetriebnahme mehr als sechs Monate vergangen sind.

Bei einem Gebrauchtwagenkauf innerhalb der EU gelten andere Umsatzsteuerregeln als bei einem steuerrechtlich neuen Fahrzeug.

Deshalb sollte insbesondere bei sehr jungen Gebrauchtwagen genau geprüft werden, ob das Fahrzeug steuerrechtlich tatsächlich bereits als gebraucht gilt.

Ist ein EU-Reimport bei Versicherung und Kfz-Steuer teurer?

Ein regulärer EU-Reimport führt nicht automatisch zu einer höheren Kfz-Steuer.

Auch bei der Versicherung ist nicht allein die Eigenschaft als Reimport entscheidend. Maßgeblich sind unter anderem Fahrzeugtyp, Motorisierung, Typklasse, Fahrer und Versicherungstarif.

Vor dem Kauf kann es trotzdem sinnvoll sein, anhand der Fahrzeugdaten ein konkretes Versicherungsangebot einzuholen.

Hat ein EU-Reimport Nachteile beim Wiederverkauf?

Ein Reimport kann beim späteren Verkauf für manche Käufer weniger attraktiv sein als ein ursprünglich für Deutschland bestimmtes Fahrzeug.

Das muss jedoch nicht zwangsläufig zu einem erheblich niedrigeren Verkaufspreis führen.

Entscheidend sind insbesondere:

  • Alter,
  • Kilometerstand,
  • Zustand,
  • Ausstattung,
  • Wartungshistorie,
  • Unfallfreiheit und
  • Nachfrage nach dem Modell.

Fehlt dem Reimport allerdings eine in Deutschland beliebte Ausstattung, kann dies den Wiederverkauf erschweren.

Deshalb sollte die Ersparnis beim Einkauf immer gegen einen möglicherweise niedrigeren späteren Verkaufspreis abgewogen werden.

EU-Reimport oder deutscher Neuwagen – was ist besser?

Das hängt vor allem vom Preisunterschied ab.

Punkt EU-Reimport Deutsches Modell
Kaufpreis häufig günstiger häufig höher
Ausstattung kann abweichen leichter anhand deutscher Preislisten vergleichbar
Technik grundsätzlich vergleichbar für deutschen Markt spezifiziert
Garantie Garantiebeginn und Bedingungen genau prüfen meist übersichtlicher
Sachmängelhaftung Vertragspartner entscheidend bei deutschem Händler deutsches Recht
Zulassung Unterlagen besonders wichtig meist unkompliziert
Wiederverkauf je nach Ausstattung eventuell etwas schwieriger häufig leichter vergleichbar

Wann lohnt sich ein EU-Reimport?

Ein EU-Reimport kann sich besonders lohnen, wenn:

  • der Preisunterschied deutlich ist,
  • die gewünschte Ausstattung vollständig vorhanden ist,
  • die Herstellergarantie noch ausreichend lange läuft,
  • alle Fahrzeug- und Garantieunterlagen vorhanden sind und
  • ein seriöser deutscher Händler selbst als Verkäufer auftritt.

Beträgt der Preisunterschied dagegen nur wenige hundert Euro, kann der Kauf beim regulären deutschen Vertragshändler attraktiver sein.

Wann sollte man bei einem Reimport vorsichtig sein?

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn:

  • der Preis ungewöhnlich weit unter vergleichbaren Angeboten liegt,
  • eine hohe Vorauszahlung verlangt wird,
  • der tatsächliche Verkäufer unklar bleibt,
  • CoC oder andere Fahrzeugpapiere fehlen,
  • der Garantiebeginn nicht genannt wird,
  • die Ausstattung nur ungenau beschrieben ist,
  • das Fahrzeug bereits überraschend lange zugelassen ist oder
  • der Händler keine nachvollziehbaren Angaben zur Herkunft machen kann.

Ein besonders niedriger Kaufpreis sollte daher nicht das einzige Entscheidungskriterium sein.

Checkliste: EU-Reimport vor dem Kauf prüfen

Vor der Unterschrift sollten Sie folgende Punkte abhaken:

  • ✓ Ist der Anbieter seriös?
  • ✓ Wer ist mein tatsächlicher Verkäufer?
  • ✓ Ist der Endpreis einschließlich Nebenkosten bekannt?
  • ✓ Entspricht die Ausstattung meinen Anforderungen?
  • ✓ Ist die Ausstattung schriftlich im Vertrag festgehalten?
  • ✓ Wann wurde das Fahrzeug produziert?
  • ✓ Gab es bereits eine Erst- oder Tageszulassung?
  • ✓ Wie hoch ist der Kilometerstand?
  • ✓ Wann hat die Herstellergarantie begonnen?
  • ✓ Wie lange läuft die Garantie noch?
  • ✓ Sind Garantieunterlagen und Serviceinformationen vollständig?
  • ✓ Ist ein CoC vorhanden?
  • ✓ Sind sämtliche Fahrzeugpapiere vorhanden?
  • ✓ Stimmen FIN/VIN in Fahrzeug und Unterlagen überein?
  • ✓ Sind alle Fahrzeugschlüssel vorhanden?

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich beurteilen, ob das vermeintliche Schnäppchen tatsächlich günstiger ist.

Häufige Fragen zu EU-Reimporten

Was bedeutet EU-Reimport beim Auto?

Ein Reimport ist im engeren Sinne ein Fahrzeug, das für einen anderen Markt exportiert beziehungsweise dort angeboten und anschließend wieder in sein Herstellungsland zurückgebracht wird. Umgangssprachlich werden auch andere EU-Importfahrzeuge häufig als Reimporte bezeichnet.

Sind EU-Reimporte schlechter?

Nein. Ein EU-Reimport ist nicht grundsätzlich technisch minderwertiger. Unterschiede können jedoch insbesondere bei Ausstattung und Garantiebedingungen bestehen.

Warum sind Reimport-Autos günstiger?

Hersteller verlangen in verschiedenen europäischen Ländern unterschiedliche Nettopreise. Unterschiedliche Marktbedingungen, Steuern und Preisstrategien können dazu führen, dass sich der Import eines Fahrzeugs nach Deutschland lohnt.

Wie viel günstiger kann ein Reimport sein?

Der Preisunterschied hängt stark von Modell und Marktsituation ab. Nach Angaben des ADAC können EU-Neuwagen teilweise bis zu etwa 30 Prozent günstiger sein. Entscheidend ist jedoch der Vergleich identisch ausgestatteter Fahrzeuge.

Hat ein EU-Reimport Herstellergarantie?

Grundsätzlich können EU-Fahrzeuge eine europaweit nutzbare Herstellergarantie besitzen. Allerdings müssen die jeweiligen Garantiebedingungen eingehalten werden. Außerdem kann die Garantie bereits vor der Übergabe an den deutschen Endkunden begonnen haben.

Kann ich mit einem Reimport zur deutschen Vertragswerkstatt?

Bei einem Fahrzeug aus einem EU-Land können Garantiearbeiten grundsätzlich auch von Vertragswerkstätten der Marke in anderen EU-Staaten durchgeführt werden, sofern ein entsprechender Garantieanspruch besteht und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Was ist das größte Risiko beim EU-Reimport?

Zu den wichtigsten Risiken gehören eine vom deutschen Modell abweichende Ausstattung, eine bereits laufende Garantie sowie ein ausländischer Vertragspartner, wenn der deutsche Anbieter lediglich als Vermittler tätig ist.

Brauche ich für einen EU-Reimport ein CoC?

Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) ist für die unkomplizierte Zulassung eines entsprechenden EU-Fahrzeugs besonders wichtig. Fehlt eine EG-Typgenehmigung, kann eine Einzelabnahme erforderlich sein.

Ist ein EU-Reimport beim Wiederverkauf weniger wert?

Das ist nicht zwangsläufig der Fall. Ein möglicher Preisunterschied hängt stark von Modell, Ausstattung, Zustand und Nachfrage ab. Eine vom deutschen Standard abweichende Ausstattung kann den Wiederverkauf allerdings beeinflussen.

Lohnt sich ein EU-Reimport?

Ein EU-Reimport kann sich lohnen, wenn die Ersparnis deutlich ist und Ausstattung, Garantie sowie Fahrzeugunterlagen stimmen. Bei einem sehr geringen Preisunterschied kann der reguläre Kauf bei einem deutschen Händler aufgrund der einfacheren Abwicklung attraktiver sein.

Fazit: EU-Reimporte können sich lohnen – genau vergleichen ist entscheidend

Ein EU-Reimport kann eine interessante Möglichkeit sein, einen Neu- oder jungen Gebrauchtwagen günstiger zu kaufen. Technisch muss ein solches Fahrzeug keineswegs schlechter sein als ein vergleichbares deutsches Modell.

Entscheidend ist allerdings, nicht nur die Modellbezeichnung und den Kaufpreis zu vergleichen.

Besonders wichtig sind die tatsächliche Ausstattung, der Garantiebeginn, die Garantiebedingungen, das Produktions- und Erstzulassungsdatum sowie vollständige Fahrzeugpapiere einschließlich CoC.

Außerdem sollte vor der Unterschrift eindeutig geklärt werden, wer der tatsächliche Verkäufer ist. Tritt ein deutscher Händler lediglich als Vermittler für einen ausländischen Händler auf, kann die Durchsetzung von Ansprüchen komplizierter werden.

Wer diese Punkte überprüft und ein identisch ausgestattetes Fahrzeug tatsächlich deutlich günstiger bekommt, kann mit einem EU-Reimport durchaus Geld sparen.

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