Blitzer erfassen längst nicht nur zu schnelles Fahren. Sogenannte Handyblitzer können erkennen, wenn Autofahrer während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzen. Dafür werden Kamerabilder mithilfe einer Software ausgewertet. Ein bekanntes System heißt MONOcam.
Wer am Steuer ein elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt, muss regelmäßig mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Bei einer Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Sanktionen. Dieser Beitrag erklärt die Technik und zeigt zusätzlich die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts sowie Rotlichtverstöße.

Stand: 2. November 2026. Die Angaben beziehen sich auf Deutschland. Die Geschwindigkeitstabellen gelten für gewöhnliche Pkw ohne Anhänger und Motorräder. Für andere Fahrzeugklassen können strengere Regeln gelten.
Was ist ein Handyblitzer?
„Handyblitzer“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Kamerasysteme, die mögliche Verstöße gegen das Verbot der Gerätenutzung am Steuer erkennen sollen. Anders als bei einer klassischen Geschwindigkeitsmessung steht die Ablenkung durch ein elektronisches Gerät im Mittelpunkt.
Das System MONOcam wurde in Deutschland zunächst in Rheinland-Pfalz getestet. Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung führte das Land 2025 den Regelbetrieb ein. Die Technik wurde dabei unter anderem von Autobahnbrücken aus eingesetzt.
Daraus folgt nicht, dass bereits jeder Blitzer in Deutschland automatisch nach Handys sucht. Welche Technik eingesetzt wird und auf welcher Rechtsgrundlage, hängt von der jeweiligen Kontrolle ab.
Wie erkennt eine MONOcam die Handynutzung?
Eine erhöht aufgestellte Kamera blickt schräg durch die Windschutzscheibe in vorbeifahrende Fahrzeuge. Eine Software untersucht die Bilder auf Merkmale, die auf eine verbotene Gerätenutzung hindeuten können.
Der Ablauf lässt sich vereinfacht so beschreiben:
- Erfassung: Die Kamera beobachtet den vorbeifahrenden Verkehr.
- Vorauswahl: Die Software erkennt einen möglichen Verstoß.
- Prüfung: Geschulte Polizeikräfte bewerten den Treffer.
- Verfahren: Bestätigt sich der Verdacht, können die Aufnahmen zur Verfolgung des Verstoßes verwendet werden.
Die Software entscheidet also nicht allein darüber, ob ein Bußgeld verhängt wird. Entscheidend bleibt der nachweisbare Verstoß. Ein anderer Gegenstand in der Hand oder eine missverständliche Aufnahme muss bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Bußgeldtabelle: Handy am Steuer
Die folgenden Regelsätze gelten bei rechtswidriger Gerätenutzung durch einen Kraftfahrzeugführer. Ein sichtbarer Unfall ist für den Grundverstoß nicht erforderlich.
| Verstoß | Geldbuße | Punkte | Regelfahrverbot |
|---|---|---|---|
| Elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt | 100 € | 1 | Keines |
| Zusätzlich einen anderen gefährdet | 150 € | 2 | 1 Monat |
| Zusätzlich eine Sachbeschädigung verursacht | 200 € | 2 | 1 Monat |
Die Geldbeträge enthalten noch keine Verfahrenskosten. Eine konkrete Gefährdung ist außerdem mehr als die allgemeine Gefahr, die jede Ablenkung mit sich bringt. Bei Unfällen mit Verletzten können zusätzlich strafrechtliche Folgen entstehen.
Das Geräteverbot gilt auch beim Radfahren; der Grundverstoß wird hier regelmäßig mit 55 Euro geahndet. Ein E-Scooter ist dagegen ein Kraftfahrzeug und fällt nicht unter diesen Fahrrad-Regelsatz.
Was ist mit dem Handy während der Fahrt erlaubt?
Nach § 23 StVO darf ein entsprechendes elektronisches Gerät grundsätzlich nur benutzt werden, wenn es dafür weder aufgenommen noch gehalten wird. Zusätzlich sind nur Sprachsteuerung beziehungsweise Vorlesefunktionen oder eine kurze, der Verkehrssituation angepasste Blickzuwendung zulässig.
- Telefonieren mit dem Handy in der Hand: nicht erlaubt.
- Nachrichten lesen oder schreiben: mit aufgenommenem Gerät ebenfalls verboten.
- Freisprechen: grundsätzlich möglich, wenn das Gerät nicht aufgenommen oder gehalten wird.
- Handy in der Halterung: kein Freibrief für längeres Tippen oder Lesen.
- Navigation: am besten vor der Fahrt einstellen; unterwegs gelten dieselben Bedienungsgrenzen.
Die Vorschrift betrifft nicht nur Smartphones, sondern beispielsweise auch Tablets, Navigationsgeräte und entsprechende Touchscreens. Eine feste Zahl erlaubter Blicksekunden nennt das Gesetz nicht.
Darf man an einer roten Ampel zum Handy greifen?
Das bloße Stehenbleiben reicht bei einem Kraftfahrzeug nicht aus. Für die entsprechende Ausnahme muss das Fahrzeug stehen und der Motor vollständig ausgeschaltet sein. Eine automatische Start-Stopp-Abschaltung oder das bloße Ruhen eines elektrischen Antriebs genügt nicht.
Zum Schreiben oder für eine längere Bedienung deshalb einen geeigneten Parkplatz aufsuchen und das Fahrzeug sicher abstellen.
Welche Arten von Blitzern und Verkehrskontrollen gibt es?
| Kontrollart | Was wird überprüft? |
|---|---|
| Geschwindigkeitskontrolle | Die gefahrene Geschwindigkeit, beispielsweise mit Radar-, Laser- oder Weg-Zeit-Messverfahren. |
| Rotlichtüberwachung | Ob ein Fahrzeug trotz roten Signals in den geschützten Bereich einfährt. |
| Abstandskontrolle | Ob der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird. |
| Handykontrolle | Eine mögliche rechtswidrige Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt. |
Geschwindigkeitsmessgeräte können fest installiert, mobil aufgebaut oder in einem Messanhänger untergebracht sein. Das Aussehen eines Geräts allein verrät nicht zuverlässig, welche Verstöße es erfasst.
Geschwindigkeit innerorts: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote
Maßgeblich ist die vorwerfbare Überschreitung nach dem Toleranzabzug. Die Tabelle zeigt die Regelsätze für gewöhnliche fahrlässige Geschwindigkeitsverstöße mit Pkw ohne Anhänger beziehungsweise Motorrädern.
| Zu schnell innerorts | Geldbetrag | Punkte | Regelfahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 30 € | 0 | Keines |
| 11–15 km/h | 50 € | 0 | Keines |
| 16–20 km/h | 70 € | 0 | Keines |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | Keines |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | Keines; Wiederholungsregel beachten |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| Mehr als 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeit außerorts: Bußgelder, Punkte und Fahrverbote
Auch hier gelten die Werte nach Toleranzabzug und für dieselben Fahrzeugklassen. Auf Autobahnen sind insbesondere ausgeschilderte sowie fahrzeugbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten.
| Zu schnell außerorts | Geldbetrag | Punkte | Regelfahrverbot |
|---|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 20 € | 0 | Keines |
| 11–15 km/h | 40 € | 0 | Keines |
| 16–20 km/h | 60 € | 0 | Keines |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | Keines |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | Keines; Wiederholungsregel beachten |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | Keines; Wiederholungsregel beachten |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| Mehr als 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Für Pkw mit Anhänger, bestimmte schwere Kraftfahrzeuge, Gefahrguttransporte und Busse mit Fahrgästen gelten teilweise andere, strengere Regelsätze. Die Tabellen dürfen darauf nicht übertragen werden.
Die Wiederholungsregel: Zweimal mindestens 26 km/h zu schnell
Ein Fahrverbot kann auch dann drohen, wenn es in der jeweiligen Tabellenzeile nicht vorgesehen ist. Das betrifft insbesondere folgende Konstellation:
- Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h wurde bereits rechtskräftig eine Geldbuße festgesetzt.
- Innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft dieser Entscheidung wird erneut eine Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen.
Dann kommt regelmäßig ein einmonatiges Fahrverbot in Betracht. Die Jahresfrist beginnt mit der Rechtskraft der ersten Entscheidung, nicht einfach mit dem ersten Blitzertag. Daneben können auch andere beharrliche Verstöße ein Fahrverbot begründen.
Wie viel Toleranz wird beim Blitzen abgezogen?
Bei vielen üblichen standardisierten Geschwindigkeitsmessungen werden bis einschließlich 100 km/h Messwert regelmäßig 3 km/h abgezogen, darüber regelmäßig 3 Prozent. Für bestimmte andere Messverfahren können abweichende Sicherheitsabschläge gelten.
Beispiel: In einer Tempo-50-Zone werden 78 km/h gemessen. Nach einem Toleranzabzug von 3 km/h bleiben 75 km/h und damit 25 km/h Überschreitung. Beim gewöhnlichen Pkw-Verstoß innerorts entspricht das 115 Euro und einem Punkt, zuzüglich möglicher Verfahrenskosten.
Eine mögliche Abweichung des eigenen Tachometers wird nicht zusätzlich als pauschaler Rabatt abgezogen. Der Toleranzabzug ist außerdem keine erlaubte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit.
Rotlichtblitzer: Welche Sanktionen drohen?
Beim Rotlichtverstoß ist unter anderem entscheidend, ob das rote Signal bereits länger als eine Sekunde andauerte und ob jemand gefährdet oder eine Sache beschädigt wurde. Die folgenden Regelsätze betreffen Kraftfahrzeugführer:
| Rotlichtverstoß | Geldbuße | Punkte | Regelfahrverbot |
|---|---|---|---|
| Rotphase höchstens 1 Sekunde, ohne weitere Folgen | 90 € | 1 | Keines |
| Dabei einen anderen gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Dabei eine Sachbeschädigung verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Rotphase länger als 1 Sekunde, ohne weitere Folgen | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Rotphase länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Rotphase länger als 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
Ein bloßes Überfahren der Haltelinie ohne Einfahrt in den geschützten Bereich ist nicht automatisch derselbe Verstoß. Die tatsächliche Fahrsituation und die Beweismittel sind deshalb wichtig.
Handy benutzt und gleichzeitig zu schnell: Wird alles addiert?
Eine Kontrolle kann mehrere Verstöße aufdecken. Wie diese zusammen geahndet werden, hängt davon ab, ob rechtlich eine einheitliche Handlung oder mehrere selbstständige Taten vorliegen.
Bei Tateinheit werden die einzelnen Geldbußen nicht einfach zusammengerechnet. Ausgangspunkt ist grundsätzlich die schwerste Sanktionsandrohung; der weitere Verstoß kann die Geldbuße erhöhen. Bei selbstständigen Taten ist eine getrennte Ahndung möglich.
Auch Punkte werden bei tateinheitlich begangenen Verstößen nicht schlicht addiert. Deshalb lässt sich ein konkreter Bescheid nicht zuverlässig durch das Zusammenzählen mehrerer Tabellenzeilen vorhersagen.
Welche Gebühren kommen zum Bußgeld hinzu?
Bei einem Bußgeldbescheid beträgt die Verwaltungsgebühr grundsätzlich 5 Prozent der festgesetzten Geldbuße, mindestens aber 25 Euro. Für die förmliche Zustellung kommen regelmäßig 3,50 Euro hinzu. Weitere Auslagen sind im Einzelfall möglich.
Aus 100 Euro Geldbuße werden daher bei einem üblichen Bescheid mit einer förmlichen Zustellung 128,50 Euro Gesamtbetrag. Bei höheren Geldbußen kann schon die prozentuale Verwaltungsgebühr über 25 Euro liegen.
Ein wirksam angenommenes und rechtzeitig bezahltes Verwarnungsgeld ist davon zu unterscheiden. Nicht jede geringe Geschwindigkeitsüberschreitung führt sofort zu einem kostenpflichtigen Bußgeldbescheid.
Die Tabellen zeigen Regelsätze. Bei Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen kann beispielsweise nachgewiesener Vorsatz zu einer höheren Geldbuße führen. Besonderheiten des Einzelfalls bleiben zu berücksichtigen.
Sind Blitzer-Apps während der Fahrt erlaubt?
Fahrzeugführer dürfen entsprechende Warnfunktionen während der Fahrt nicht verwenden. Das gilt auch für die Blitzerwarnfunktion eines ansonsten zulässigen Navigationsgeräts. Für die verbotene Nutzung sind regelmäßig 75 Euro und ein Punkt vorgesehen.
Was tun, wenn ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid kommt?
- Vorwurf lesen: Geht es um Tempo, Handy, Rotlicht oder mehrere Verstöße?
- Angaben prüfen: Stimmen Fahrzeug, Tatort, Zeitpunkt und gegebenenfalls die Fahrerzuordnung?
- Bei Tempoverstößen nachrechnen: Welcher Messwert, Toleranzabzug und vorwerfbare Wert stehen im Schreiben?
- Fristen beachten: Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden.
- Bei Zweifeln beraten lassen: Besonders bei drohendem Fahrverbot oder unklarer Beweislage kann eine verkehrsrechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Die jeweilige Rechtsbehelfsbelehrung sollte aufmerksam gelesen werden. Für den Einspruch sind die zulässige Form und der rechtzeitige Eingang bei der zuständigen Behörde maßgeblich.
So vermeiden Sie Ablenkung im Alltag
- Navigation und Musikauswahl vor der Fahrt einstellen.
- Das Telefon außer Griffweite legen und unnötige Benachrichtigungen deaktivieren.
- Für Nachrichten und längere Bedienungen eine sichere Parkmöglichkeit aufsuchen.
- Auch Gespräche über die Freisprechanlage unterbrechen, wenn die Verkehrslage Aufmerksamkeit verlangt.
- Geschwindigkeit und Abstand durchgehend anpassen, statt erst kurz vor einer Kontrolle zu reagieren.
Schon eine Sekunde Blickabwendung entspricht bei 100 km/h ungefähr 28 Metern Fahrstrecke. Handyblitzer machen einen Teil dieser Ablenkungsverstöße sichtbar. Für die Sicherheit bleibt entscheidend, die Aufmerksamkeit beim Verkehr zu behalten.
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die zum Tatzeitpunkt geltenden Vorschriften und die Umstände des Einzelfalls.
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