
Bleibt ein Auto nach einer Panne liegen, kann es unter bestimmten Voraussetzungen mit einem anderen Fahrzeug abgeschleppt werden. Dabei spielt es eine wichtige Rolle, ob das Fahrzeug über ein Schaltgetriebe, Automatikgetriebe, Hybrid- oder Elektroantrieb verfügt.
Nicht jedes Auto darf ohne Weiteres mit einem Abschleppseil oder einer Abschleppstange gezogen werden. Besonders bei modernen Automatikfahrzeugen und Elektroautos müssen unbedingt die Vorgaben des Fahrzeugherstellers beachtet werden.
Was ist beim Abschleppen als Erstes zu tun?
Bevor das Fahrzeug bewegt wird, muss zunächst die Pannenstelle abgesichert werden.
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als Hindernis erkannt werden kann, muss nach § 15 StVO sofort die Warnblinkanlage eingeschaltet werden. Anschließend ist ein Warndreieck beziehungsweise ein anderes vorgeschriebenes Warnzeichen in ausreichender Entfernung aufzustellen. Bei schnellem Verkehr nennt die StVO ungefähr 100 Meter als Orientierung.
Zur Absicherung gehören insbesondere:
- Warnblinkanlage einschalten,
- Warnweste anziehen,
- Warndreieck aufstellen,
- Insassen möglichst aus dem Gefahrenbereich bringen,
- auf Autobahnen möglichst hinter der Schutzplanke warten.
Erst anschließend sollte entschieden werden, ob das Auto selbst abgeschleppt werden kann oder ein professioneller Pannen- beziehungsweise Abschleppdienst erforderlich ist.
Wann darf ein Auto abgeschleppt werden?
Das klassische Abschleppen ist grundsätzlich für ein nicht mehr fahrbereites Fahrzeug gedacht.
Typische Situationen können beispielsweise sein:
- Motorschaden,
- Defekt an der Kraftstoffversorgung,
- Elektronik- oder Antriebsproblem,
- bestimmte technische Defekte, durch die eine Weiterfahrt nicht möglich ist.
Entscheidend ist außerdem, dass das abgeschleppte Fahrzeug noch sicher gelenkt und gebremst werden kann.
Bei einem vollständigen Ausfall der Fahrzeugelektrik kann das problematisch sein. Funktionieren beispielsweise Lenkungsentriegelung, Bremsunterstützung oder Warnblinkanlage nicht mehr, sollte das Fahrzeug professionell verladen werden. Der ADAC rät bei einem Totalausfall der Elektrik vom privaten Abschleppen ab.
Warnblinker beim Abschleppen sind Pflicht
Während des gesamten Abschleppvorgangs müssen nach § 15a StVO beide Fahrzeuge die Warnblinkanlage eingeschaltet haben.
Das betrifft sowohl:
- das ziehende Fahrzeug
- als auch das abgeschleppte Fahrzeug.
Bei Dunkelheit muss zusätzlich die vorgeschriebene Fahrzeugbeleuchtung eingeschaltet werden.
Da der Warnblinker während der Fahrt eingeschaltet bleibt, können die normalen Blinker zur Anzeige der Fahrtrichtung nicht sinnvoll verwendet werden. Deshalb sollten sich die Fahrer vor Fahrtbeginn darüber verständigen, wie Richtungsänderungen angekündigt werden.
Der ADAC empfiehlt hierfür gegebenenfalls Handzeichen.
Wie schnell darf man beim Abschleppen fahren?
Eine spezielle gesetzliche Höchstgeschwindigkeit ausschließlich für das Abschleppen eines Pkw nennt die Straßenverkehrsordnung nicht.
Trotzdem sollte grundsätzlich sehr langsam und vorsichtig gefahren werden.
Als praktische Empfehlung sollten etwa 50 km/h nicht überschritten werden. Auch der ADAC empfiehlt eine entsprechend niedrige Geschwindigkeit.
In vielen Situationen ist sogar deutlich langsameres Fahren sinnvoll.
Der Grund: Bei ausgeschaltetem Motor können unter anderem:
- Bremskraftverstärker,
- Servolenkung,
- Getriebeschmierung
- oder weitere Fahrzeugsysteme
nur eingeschränkt oder überhaupt nicht arbeiten.
Das Lenken und Bremsen kann dadurch wesentlich mehr Kraft erfordern.
Abschleppseil oder Abschleppstange?
Zum Abschleppen können grundsätzlich ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange verwendet werden.
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Abschleppseil
Ein Abschleppseil ist:
- leicht,
- platzsparend,
- günstig
- und einfach im Kofferraum aufzubewahren.
Der Fahrer des hinteren Fahrzeugs muss allerdings besonders aufmerksam sein, damit das Seil möglichst gespannt bleibt.
Abschleppstange
Eine Abschleppstange sorgt für eine feste Verbindung zwischen beiden Fahrzeugen.
Dadurch ist das Abschleppen häufig leichter kontrollierbar, weil das hintere Fahrzeug beim Verzögern nicht so schnell auf das Zugfahrzeug auflaufen kann.
Gerade für unerfahrene Fahrer kann eine Abschleppstange daher angenehmer sein.
Wo wird das Abschleppseil befestigt?
Moderne Fahrzeuge besitzen in der Regel vorgesehene Abschleppösen beziehungsweise Aufnahmepunkte.
Oft befindet sich eine einschraubbare Abschleppöse:
- beim Bordwerkzeug,
- unter dem Kofferraumboden
- oder beim Reifenreparaturset.
An der Front beziehungsweise am Heck befindet sich häufig eine kleine Abdeckung, hinter der das Gewinde für die Abschleppöse liegt.
Das Abschleppseil oder die Stange darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten befestigt werden.
Nicht geeignet sind beispielsweise Stoßfänger, Fahrwerksteile oder andere Bauteile, die nicht ausdrücklich als Abschlepppunkt vorgesehen sind.
Vor dem Abschleppen: Gang heraus und Lenkrad entriegeln
Beim abgeschleppten Fahrzeug muss sichergestellt werden, dass die Räder frei rollen und das Fahrzeug gelenkt werden kann.
Bei einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe gilt normalerweise:
- Leerlauf einlegen,
- Feststellbremse lösen,
- Lenkradsperre entriegeln.
Bei älteren Autos mit Zündschlüssel sollte der Schlüssel so eingestellt sein, dass das Lenkradschloss nicht einrastet.
Bei Fahrzeugen mit Startknopf kann hierfür je nach Modell ein bestimmter Bedienvorgang erforderlich sein.
Die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs ist deshalb maßgeblich.
Auto mit Automatikgetriebe abschleppen
Bei einem Automatikfahrzeug ist besondere Vorsicht erforderlich.
In der Regel muss das Getriebe auf:
N = Neutral
gestellt werden.
Allerdings können Automatikgetriebe beim Abschleppen beschädigt werden.
Bei einigen Getrieben läuft die notwendige Ölpumpe nur, wenn der Motor beziehungsweise Antrieb eingeschaltet ist. Wird das Fahrzeug dann über längere Strecken mit drehenden Antriebsrädern gezogen, können Schmierung und Kühlung fehlen.
Mögliche Folgen sind:
- Überhitzung,
- Verschleiß,
- Getriebeschäden.
Der ADAC weist deshalb darauf hin, dass viele Automatikfahrzeuge nur über wenige Kilometer und unter bestimmten Bedingungen abgeschleppt werden dürfen.
Vor dem Abschleppen eines Automatikfahrzeugs deshalb immer die Bedienungsanleitung prüfen.
Elektroauto abschleppen – Vorsicht
Bei einem Elektroauto sollte nicht automatisch wie bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor vorgegangen werden.
Bei vielen Elektrofahrzeugen untersagt der Hersteller ein herkömmliches Abschleppen mit drehenden Antriebsrädern.
Der Grund liegt unter anderem darin, dass sich beim Drehen der Räder auch Komponenten des elektrischen Antriebs bewegen können. Elektromotoren können dabei elektrische Energie erzeugen. Außerdem können je nach Konstruktion Probleme mit Kühlung, Schmierung oder Hochvoltsystem entstehen.
Der ADAC weist darauf hin, dass es keine einheitliche Regel für sämtliche Elektroautos gibt. Einige Modelle dürfen unter bestimmten Voraussetzungen abgeschleppt werden, bei anderen ist ausschließlich der Transport auf einem Abschleppwagen oder Anhänger zulässig.
Herstellerangaben sind beim Elektroauto entscheidend
Vor jedem Abschleppversuch sollte daher in der Bedienungsanleitung geprüft werden:
- Darf das Elektroauto überhaupt abgeschleppt werden?
- Dürfen die Antriebsräder auf der Straße bleiben?
- Welche maximale Strecke ist erlaubt?
- Welche Geschwindigkeit ist zulässig?
- Muss ein spezieller Abschleppmodus aktiviert werden?
- Muss das Fahrzeug vollständig verladen werden?
Der pauschale Satz „Elektroautos dürfen niemals abgeschleppt werden“ wäre ebenso falsch wie die Aussage, dass alle Elektroautos problemlos abgeschleppt werden können.
Hybridfahrzeuge abschleppen
Auch bei einem Hybrid- oder Plug-in-Hybridfahrzeug gelten die Vorgaben des jeweiligen Herstellers.
Da diese Fahrzeuge sowohl Verbrennungs- als auch Elektroantriebskomponenten besitzen können, sind Schäden durch falsches Abschleppen möglich.
Im Zweifel ist ein professioneller Abschleppdienst die sicherere Lösung.
Darf man auf der Autobahn abschleppen?
Für die Autobahn gelten besondere gesetzliche Regeln.
Ist ein Fahrzeug auf der Autobahn liegen geblieben, darf es abgeschleppt werden. Allerdings muss die Autobahn nach § 15a StVO bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden.
Man darf also nicht mehrere Ausfahrten weiterfahren, nur weil die gewünschte Werkstatt später liegt.
Nicht mit einem abgeschleppten Auto auf die Autobahn fahren
Ist das Fahrzeug außerhalb der Autobahn liegen geblieben, darf man mit dem abgeschleppten Fahrzeug nicht auf die Autobahn auffahren.
Auch dies ist ausdrücklich in § 15a StVO geregelt.
Zusammengefasst:
- Panne auf der Autobahn: Abschleppen bis zur nächsten Ausfahrt möglich.
- Panne außerhalb der Autobahn: Mit dem abgeschleppten Fahrzeug nicht auf die Autobahn auffahren.
Dürfen Motorräder abgeschleppt werden?
Nein.
Nach § 15a Abs. 4 StVO dürfen Krafträder nicht abgeschleppt werden.
Ein defektes Motorrad muss deshalb beispielsweise auf einem geeigneten Anhänger oder Abschleppfahrzeug transportiert werden.
Braucht der Fahrer des abgeschleppten Autos einen Führerschein?
Für das Abschleppen gilt eine Besonderheit im Fahrerlaubnisrecht.
§ 6 FeV bestimmt, dass beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs genügt.
Für die Person am Steuer des abgeschleppten Fahrzeugs gelten deshalb andere Voraussetzungen als bei einer normalen Fahrt aus eigener Motorkraft.
Sie muss jedoch selbstverständlich in der Lage sein:
- das Fahrzeug sicher zu lenken,
- zu bremsen,
- den Abstand zum Zugfahrzeug einzuhalten
- und angemessen auf Verkehrssituationen zu reagieren.
Für die praktische Sicherheit ist es daher sinnvoll, eine erfahrene Person ans Steuer des abgeschleppten Autos zu setzen.
Was passiert mit Servolenkung und Bremskraftverstärker?
Ist der Motor beziehungsweise das Antriebssystem ausgeschaltet, funktionieren bei manchen Fahrzeugen:
- Servolenkung und
- Bremskraftverstärker
nicht oder nur eingeschränkt.
Das bedeutet:
Das Lenkrad kann deutlich schwerer zu bewegen sein und zum Bremsen kann wesentlich mehr Pedalkraft erforderlich werden.
Vor Beginn des Abschleppens sollte deshalb geprüft werden, ob sich das Fahrzeug tatsächlich ausreichend lenken und bremsen lässt.
Abschleppen oder Transportieren – was ist der Unterschied?
Beim klassischen Abschleppen rollt das defekte Fahrzeug zumindest teilweise auf seinen eigenen Rädern.
Beim Transport wird das Fahrzeug dagegen beispielsweise vollständig auf:
- einen Abschleppwagen,
- eine Ladefläche
- oder einen Fahrzeuganhänger
geladen.
Bei Automatikfahrzeugen, Elektroautos, Fahrzeugen mit blockierten Rädern oder schweren technischen Schäden ist der Transport häufig die bessere beziehungsweise vom Hersteller vorgeschriebene Lösung.
Was kostet ein Abschleppdienst?
Die Kosten für einen professionellen Abschleppdienst können stark variieren.
Sie hängen unter anderem ab von:
- Entfernung,
- Tageszeit,
- Wochenende oder Feiertag,
- Fahrzeuggröße,
- Pannenort,
- notwendigem Abschleppfahrzeug,
- zusätzlichen Bergungsarbeiten.
Wer Mitglied in einem Automobilclub ist oder einen Schutzbrief über die Kfz-Versicherung besitzt, kann je nach Vertrag Anspruch auf Pannen- und Abschleppleistungen haben.
Die konkreten Bedingungen und Höchstgrenzen sollten vorab im jeweiligen Vertrag geprüft werden.
Auto wegen Falschparkens abschleppen lassen
Neben einer Fahrzeugpanne gibt es noch eine völlig andere Form des Abschleppens: das behördlich oder privat veranlasste Entfernen eines falsch abgestellten Fahrzeugs.
Ein Auto kann beispielsweise abgeschleppt werden, wenn es:
- eine Feuerwehrzufahrt blockiert,
- unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz steht,
- eine Ein- oder Ausfahrt erheblich behindert,
- im absoluten Halteverbot steht,
- den Verkehr gefährdet
- oder Rettungswege blockiert.
Ob tatsächlich abgeschleppt werden darf, hängt vom konkreten Verstoß und insbesondere davon ab, welche Behinderung oder Gefahr durch das Fahrzeug entsteht.
Nicht jeder Parkverstoß führt automatisch zum Abschleppen.
Checkliste: Auto richtig abschleppen
Vor der Fahrt sollten folgende Punkte geprüft werden:
- Pannenstelle ausreichend absichern.
- Warnblinker an beiden Fahrzeugen einschalten.
- Bedienungsanleitung prüfen.
- Abschleppösen korrekt montieren.
- Seil oder Stange nur an vorgesehenen Abschlepppunkten befestigen.
- Getriebe in die vorgeschriebene Stellung bringen.
- Feststellbremse lösen.
- Lenkradsperre entriegeln.
- Funktion von Lenkung und Bremse prüfen.
- Fahrer verständigen sich vor Fahrtbeginn.
- Langsam und gleichmäßig anfahren.
- Ruckartige Bewegungen vermeiden.
- Möglichst kurze Strecke wählen.
Wann sollte man nicht selbst abschleppen?
Von einem privaten Abschleppversuch sollte insbesondere abgesehen werden, wenn:
- die Lenkung nicht funktioniert,
- die Bremsanlage erheblich beeinträchtigt ist,
- Räder blockiert sind,
- die Fahrzeugelektrik vollständig ausgefallen ist,
- das Fahrzeug nach einem schweren Unfall beschädigt wurde,
- Flüssigkeiten austreten,
- bei einem Elektroauto der Hersteller das Abschleppen untersagt,
- Unsicherheit über die richtige Vorgehensweise besteht.
In diesen Fällen sollte ein professioneller Abschlepp- oder Pannendienst verständigt werden.
Fazit: Beim Auto abschleppen auf Sicherheit und Herstellervorgaben achten
Ein Auto mit Abschleppseil oder Abschleppstange zu ziehen, ist bei einer Panne grundsätzlich möglich. Dabei müssen jedoch verschiedene Sicherheits- und Verkehrsregeln eingehalten werden.
Besonders wichtig sind:
- Warnblinker an beiden Fahrzeugen,
- eine sichere Verbindung zwischen den Fahrzeugen,
- langsames und vorausschauendes Fahren,
- eine funktionierende Lenkung und Bremse
- und die Beachtung der Bedienungsanleitung.
Besondere Vorsicht ist bei Automatik-, Hybrid- und Elektrofahrzeugen erforderlich. Ein falscher Abschleppvorgang kann hier teure Schäden verursachen. Bei Elektroautos gibt es keine allgemeingültige Regel: Ob und wie das Fahrzeug abgeschleppt werden darf, hängt vom jeweiligen Modell und den Vorgaben des Herstellers ab.
Auf der Autobahn gilt außerdem: Ist das Fahrzeug dort liegen geblieben, muss beim Abschleppen die nächste Ausfahrt genommen werden. Außerhalb der Autobahn darf mit einem abgeschleppten Fahrzeug nicht auf die Autobahn aufgefahren werden.
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