
Wer mit dem Auto nach Slowenien reist oder das Land auf dem Weg nach Kroatien durchquert, sollte die slowenischen Kraftstoffbezeichnungen, die elektronische Vignette und die wichtigsten Verkehrsregeln kennen.
Slowenien grenzt an Österreich, Italien, Ungarn, Kroatien und die Adria. Hauptstadt und größte Stadt ist Ljubljana. Bezahlt wird mit dem Euro.
Das Land besitzt ein modernes Autobahnnetz und ist sowohl als Urlaubsziel als auch als Transitland von großer Bedeutung. Beliebte Reiseziele sind Ljubljana, der Bleder See, der Bohinj-See, die Julischen Alpen, die Höhlen von Postojna und die slowenische Adriaküste.
Welche Kraftstoffsorten gibt es in Slowenien?
Die Kraftstoffbezeichnungen unterscheiden sich nur geringfügig von den deutschen Namen. Zusätzlich werden die europaweit einheitlichen Symbole E5, E10 und B7 verwendet.
| Bezeichnung in Slowenien | Deutsche Entsprechung |
|---|---|
| Neosvinčeni bencin 95 / NMB-95 | Bleifreies Superbenzin mit 95 Oktan |
| Neosvinčeni bencin 98 oder 100 | Super Plus beziehungsweise Premiumbenzin |
| Dizel / Diesel | Dieselkraftstoff |
| Avtoplin / LPG | Autogas |
Das Wort neosvinčeni bedeutet bleifrei. Für Benzin sollte zusätzlich die runde Kennzeichnung E5 oder E10 kontrolliert werden. Normaler Diesel trägt üblicherweise ein quadratisches B7-Symbol.
Die Farbe der Zapfpistole allein ist kein sicheres Erkennungsmerkmal. Entscheidend sind immer die Kraftstoffbezeichnung und das Symbol an der Zapfsäule.
Tankstellen und Öffnungszeiten
Slowenien verfügt über ein dichtes Tankstellennetz. Die bekannteste Tankstellenkette ist Petrol. Daneben gibt es unter anderem Stationen von MOL, INA und weiteren regionalen oder internationalen Anbietern.
Entlang von Autobahnen und Hauptverkehrsrouten sind viele Tankstellen rund um die Uhr geöffnet. Kleinere Stationen können abends, nachts oder am Wochenende geschlossen sein.
In Städten und touristischen Regionen sind Tankstellen normalerweise gut erreichbar. Bei Fahrten durch Gebirgsregionen oder abgelegene Teile des Landes sollte man den Tank nicht bis zur Reserve leer fahren.
Kraftstoffpreise in Slowenien
Die Kraftstoffpreise können sich kurzfristig ändern. Für normales Benzin mit 95 Oktan und Diesel gelten aktuell staatlich festgelegte Höchstpreise an Tankstellen außerhalb von Autobahnen und Schnellstraßen.
An Autobahn- und Schnellstraßentankstellen können die Anbieter ihre Preise grundsätzlich selbst festlegen. Dort ist Kraftstoff daher häufig teurer. Wer sparen möchte, sollte nach Möglichkeit eine Tankstelle in einem nahe gelegenen Ort anfahren. Ein größerer Umweg lohnt sich wegen eines geringen Preisunterschieds jedoch nicht immer.
Premiumkraftstoffe und weitere Spezialprodukte können von der Preisregelung ausgenommen sein.
Bezahlen an slowenischen Tankstellen
Bezahlt werden kann mit Bargeld in Euro sowie mit den üblichen Kredit- und Debitkarten. Kontaktloses Bezahlen ist ebenfalls weit verbreitet.
An klassischen Tankstellen wird meistens zuerst getankt und anschließend unter Angabe der Zapfsäulennummer an der Kasse bezahlt. An unbesetzten Stationen oder während der Nacht kann eine Vorauszahlung beziehungsweise Kartenautorisierung erforderlich sein.
Bei einer Vorautorisierung wird gelegentlich ein höherer Betrag auf der Karte reserviert. Nach Abschluss des Tankvorgangs sollte nur der tatsächlich getankte Betrag abgerechnet werden. Die Aufhebung der Reservierung kann abhängig von der Bank einige Tage dauern.
Benötigt man in Slowenien eine Vignette?
Für die Benutzung slowenischer Autobahnen und Schnellstraßen benötigen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen grundsätzlich eine elektronische Vignette.
Die frühere Klebevignette wurde vollständig durch die kennzeichenbezogene E-Vignette ersetzt. Beim Kauf werden das Kennzeichen, das Zulassungsland, die Fahrzeugklasse und der gewünschte Beginn der Gültigkeit eingetragen.
Vor der Bestätigung sollten sämtliche Angaben sorgfältig kontrolliert werden. Ein falsches Kennzeichen oder eine falsche Fahrzeugklasse kann dazu führen, dass die Vignette bei einer Kontrolle als ungültig gilt.
Vignettenklassen und Preise
Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten folgende Klassen und Preise:
| Klasse | Fahrzeuge | Gültigkeit | Preis |
|---|---|---|---|
| Klasse 1 | Einspurige Kraftfahrzeuge, insbesondere Motorräder | 7 Tage | 8,00 Euro |
| Klasse 1 | Einspurige Kraftfahrzeuge | 6 Monate | 32,00 Euro |
| Klasse 1 | Einspurige Kraftfahrzeuge | 1 Jahr | 58,70 Euro |
| Klasse 2A | Pkw bis 3,5 Tonnen und höchstens 1,30 Meter Höhe über der Vorderachse; Wohnmobile unabhängig von dieser Höhe | 7 Tage | 16,00 Euro |
| Klasse 2A | Pkw und Wohnmobile | 1 Monat | 32,00 Euro |
| Klasse 2A | Pkw und Wohnmobile | 1 Jahr | 117,50 Euro |
| Klasse 2B | Zweispurige Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit mindestens 1,30 Meter Höhe über der Vorderachse | 7 Tage | 32,00 Euro |
| Klasse 2B | Hohe Vans und Transporter | 1 Monat | 64,10 Euro |
| Klasse 2B | Hohe Vans und Transporter | 1 Jahr | 235,00 Euro |
Ein Anhänger benötigt keine eigene Vignette, solange das Zugfahrzeug höchstens 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht besitzt. Für Wohnmobile gilt bis 3,5 Tonnen grundsätzlich die Klasse 2A.
Bei Vans und Transportern sollte die Fahrzeugklasse vor dem Kauf anhand der offiziellen DARS-Fahrzeugliste geprüft werden.
Wo kann man die E-Vignette kaufen?
Die elektronische Vignette ist im offiziellen DARS-Onlineshop sowie bei autorisierten Verkaufsstellen erhältlich. Dazu gehören unter anderem ausgewählte Tankstellen und DARS-Verkaufsstellen.
Beim Onlinekauf sollte ausschließlich der offizielle Shop oder ein ausdrücklich autorisierter Anbieter verwendet werden. Nicht autorisierte Vermittlungsseiten verlangen teilweise hohe Zusatzgebühren.
Der Gültigkeitsbeginn kann sofort oder für einen Tag innerhalb der folgenden 30 Tage gewählt werden. Die Jahresvignette gilt zwölf Monate ab dem gewählten Datum und nicht nur bis zum Ende des Kalenderjahres.
Der Kaufbeleg sollte gespeichert beziehungsweise ausgedruckt und während der Reise aufbewahrt werden.
Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen benutzen keine E-Vignette. Für sie gilt das streckenabhängige elektronische DarsGo-System.
Das betrifft beispielsweise schwere Wohnmobile, Lastkraftwagen und bestimmte schwere Fahrzeugkombinationen. Die Mauthöhe richtet sich unter anderem nach der gefahrenen Strecke, der Achszahl und der Emissionsklasse.
Karawankentunnel: separate Maut
Der Karawankentunnel verbindet die österreichische A11 mit der slowenischen A2. Für den Tunnel wird eine separate Streckenmaut erhoben. Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen beträgt sie auf slowenischer Seite aktuell 9 Euro pro Durchfahrt.
Der Tunnel selbst gehört nicht zum normalen Vignettensystem. Die separat bezahlte Tunnelmaut ersetzt jedoch keine E-Vignette für die anschließende Fahrt auf der slowenischen A2 oder anderen vignettenpflichtigen Straßen.
Wer nach dem Tunnel auf der Autobahn weiterfährt, benötigt daher zusätzlich eine gültige slowenische E-Vignette.
Tempolimits in Slowenien
Für Pkw und Motorräder gelten grundsätzlich folgende Höchstgeschwindigkeiten, sofern Verkehrszeichen keine andere Geschwindigkeit vorschreiben:
| Straßenart | Höchstgeschwindigkeit |
|---|---|
| Innerhalb geschlossener Ortschaften | 50 km/h |
| Außerhalb geschlossener Ortschaften | 90 km/h |
| Schnellstraßen | 110 km/h |
| Autobahnen | 130 km/h |
Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen, Gespanne, Busse und Lastkraftwagen gelten teilweise niedrigere Höchstgeschwindigkeiten. Die ausgeschilderte Geschwindigkeit hat immer Vorrang.
Geschwindigkeitsüberschreitungen können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Kontrollen finden sowohl stationär als auch mobil statt. Ausländische Fahrer können zur unmittelbaren Zahlung einer Sicherheitsleistung aufgefordert werden.
Lichtpflicht in Slowenien
In Slowenien muss ganzjährig auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Bei guten Sichtverhältnissen genügt bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen das Tagfahrlicht.
Bei Dunkelheit, schlechter Sicht und in Tunneln muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Vor Reisebeginn sollte die gesamte Beleuchtungsanlage kontrolliert werden.
Alkohol am Steuer
Für die meisten Pkw- und Motorradfahrer gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Vollständig alkoholfrei fahren müssen insbesondere:
- Fahranfänger während der vorgeschriebenen Probezeit,
- Fahrer unter 21 Jahren,
- Berufsfahrer und weitere gesetzlich erfasste Fahrergruppen.
Für diese Fahrer gilt 0,0 Promille. Unabhängig von der persönlichen Grenze ist der vollständige Verzicht auf Alkohol die sicherste Entscheidung.
Rettungsgasse ist Pflicht
Auf Autobahnen und Schnellstraßen muss bei stockendem oder stehendem Verkehr unverzüglich eine Rettungsgasse gebildet werden.
Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Fahrzeuge auf allen übrigen Fahrstreifen ordnen sich möglichst weit rechts ein. Dabei darf erforderlichenfalls auch der Rand- beziehungsweise Seitenstreifen mitbenutzt werden.
Die Rettungsgasse muss bereits bei der Entstehung des Staus gebildet werden und nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug zu sehen oder zu hören ist.
Handy, Sicherheitsgurt und Überholen
Das Benutzen eines Mobiltelefons in der Hand ist während der Fahrt verboten. Telefoniert werden darf nur mit einer geeigneten Freisprecheinrichtung.
Für Fahrer und sämtliche Mitfahrer besteht Anschnallpflicht. Beim Überholen muss während des gesamten Spurwechsels rechtzeitig geblinkt werden. Durchgezogene Fahrbahnmarkierungen und Überholverbote sind strikt zu beachten.
Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn Kinder ein- oder aussteigen und dadurch gefährdet werden könnten.
Rückwärtsfahren
Beim Rückwärtsfahren muss besondere Vorsicht gelten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. In Slowenien ist beim Rückwärtsfahren grundsätzlich die Warnblinkanlage einzuschalten.
Kindersitze in Slowenien
Kinder, die kleiner als 140 Zentimeter oder leichter als 36 Kilogramm sind, müssen grundsätzlich in einem geeigneten Kindersitz oder Rückhaltesystem gesichert werden.
Ein rückwärtsgerichteter Kindersitz darf auf dem Beifahrersitz nur verwendet werden, wenn der Frontairbag zuverlässig deaktiviert ist. Der Kindersitz muss zur Größe und zum Gewicht des Kindes passen und entsprechend der Herstelleranleitung befestigt werden.
Winterreifenpflicht
Vom 15. November bis zum 15. März müssen Fahrzeuge in Slowenien mit der vorgeschriebenen Winterausrüstung ausgestattet sein. Die Pflicht gilt außerdem außerhalb dieses Zeitraums, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen.
Als Winterausrüstung gelten für Pkw:
- Winterreifen auf allen Rädern mit mindestens drei Millimetern Profiltiefe oder
- Sommerreifen mit mindestens drei Millimetern Profiltiefe und geeignete Schneeketten für die Antriebsräder im Fahrzeug.
Ganzjahresreifen können anerkannt werden, wenn sie die Anforderungen an Winterreifen erfüllen. Bei entsprechender Beschilderung oder starken winterlichen Verhältnissen müssen Schneeketten montiert werden.
Weitere Hinweise bietet unser Ratgeber zum Reifenwechsel.
Welche Ausrüstung sollte im Auto vorhanden sein?
Für eine Fahrt nach Slowenien sollten unter anderem folgende Gegenstände mitgeführt werden:
- Warndreieck,
- Warnweste, möglichst für jeden Insassen,
- Verbandkasten,
- geeignete Winterausrüstung während der vorgeschriebenen Zeit,
- Ersatzlampen, soweit die Leuchtmittel vom Fahrer ausgetauscht werden können.
Die Warnweste sollte griffbereit im Fahrzeuginnenraum und nicht unter dem Reisegepäck liegen. Weitere Informationen enthält unsere Übersicht zur Mitführpflicht in Europa.
Benötigte Reisedokumente
Bei einer Fahrt nach Slowenien sollten folgende Dokumente mitgeführt werden:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- gültiger Führerschein,
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung,
- Bestätigung über den Kauf der E-Vignette,
- Vollmacht, wenn der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist.
Die Internationale Versicherungskarte ist innerhalb der EU normalerweise nicht vorgeschrieben. Bei einem Unfall kann sie die Abwicklung mit den Beteiligten und Versicherungen jedoch erleichtern.
Verkehrsunfall in Slowenien
Bei einem Unfall mit Verletzten, größeren Schäden, Streit über den Unfallhergang oder Fahrerflucht sollte die Polizei verständigt werden. Bei einem kleineren Sachschaden können die Beteiligten den Europäischen Unfallbericht verwenden.
Unfallstelle, Fahrzeugpositionen, Schäden, Kennzeichen und Versicherungsdaten sollten fotografiert werden. Dokumente sollten nur unterschrieben werden, wenn ihr Inhalt vollständig verstanden wurde.
Die wichtigsten Telefonnummern sind:
| Nummer | Erreichbare Stelle |
|---|---|
| 112 | Europäischer Notruf für Rettungsdienst und Feuerwehr |
| 113 | Slowenische Polizei |
| 1970 | Verkehrsinformationen und Hilfe auf dem DARS-Autobahnnetz |
Sehenswürdigkeiten und Urlaubsziele
Slowenien ist klein, bietet aber sehr unterschiedliche Landschaften. Zu den beliebtesten Zielen gehören:
- Ljubljana: Die Hauptstadt besitzt eine sehenswerte Altstadt, eine Burg und zahlreiche Cafés entlang der Ljubljanica.
- Bleder See: Bekannt für seine Insel, die Kirche und die Burg oberhalb des Sees.
- Bohinj-See: Der größte natürliche See Sloweniens liegt im Triglav-Nationalpark.
- Julische Alpen: Beliebt zum Wandern, Bergsteigen und Skifahren.
- Postojna und Škocjan: Zwei der bekanntesten Höhlensysteme des Landes.
- Piran und Portorož: Beliebte Reiseziele an der kurzen slowenischen Adriaküste.
- Soča-Tal: Bekannt für den türkisfarbenen Fluss und zahlreiche Outdooraktivitäten.
Häufige Fragen zum Tanken und Autofahren in Slowenien
Wie heißt Super 95 in Slowenien?
Superbenzin mit 95 Oktan wird als Neosvinčeni bencin 95, Eurosuper 95 oder NMB-95 angeboten.
Wie heißt Diesel?
Diesel trägt normalerweise die Bezeichnung Dizel oder Diesel und ist zusätzlich mit dem quadratischen B7-Symbol gekennzeichnet.
Benötigen Pkw eine Vignette?
Ja. Für Autobahnen und Schnellstraßen benötigen Pkw bis 3,5 Tonnen grundsätzlich eine kennzeichenbezogene elektronische Vignette.
Benötigt ein Anhänger eine zusätzliche Vignette?
Nein. Solange das Zugfahrzeug höchstens 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht besitzt, benötigt der Anhänger keine eigene Vignette.
Welche Vignette benötigt ein Wohnmobil?
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen gehören unabhängig von ihrer Höhe über der Vorderachse grundsätzlich zur Klasse 2A. Schwerere Wohnmobile müssen am DarsGo-System teilnehmen.
Ist der Karawankentunnel in der Vignette enthalten?
Nein. Für den Karawankentunnel wird eine separate Streckenmaut erhoben. Für die anschließende Nutzung der slowenischen Autobahn ist zusätzlich eine E-Vignette erforderlich.
Wie schnell darf man in Slowenien fahren?
Für Pkw gelten grundsätzlich 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 110 km/h auf Schnellstraßen und 130 km/h auf Autobahnen.
Welche Promillegrenze gilt?
Für die meisten Fahrer gelten 0,5 Promille. Unter anderem für Fahranfänger, Fahrer unter 21 Jahren und Berufsfahrer gilt 0,0 Promille.
Ist eine Rettungsgasse vorgeschrieben?
Ja. Bei stockendem oder stehendem Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen muss sofort eine Rettungsgasse gebildet werden.
Fazit: Gut vorbereitet durch Slowenien
Das Tanken in Slowenien ist unkompliziert. Superbenzin mit 95 Oktan heißt Neosvinčeni bencin 95 beziehungsweise NMB-95, Diesel wird als Dizel angeboten. Kraftstoff ist an Autobahnen häufig teurer als an regulierten Stationen abseits der Fernstraßen.
Besonders wichtig sind eine korrekt registrierte E-Vignette, die separate Maut für den Karawankentunnel, die ganzjährige Lichtpflicht und die verpflichtende Rettungsgasse. Wer außerdem Tempolimits, Promillegrenze und Winterreifenpflicht beachtet, kann Slowenien sicher und entspannt mit dem Auto bereisen.
Copy and Paste ist schon schwierig. Gegenlesen des Textes hilft.