Beim Gebrauchtwagenkauf zählt nicht nur der Preis. Entscheidend sind der tatsächliche Fahrzeugzustand, eine nachvollziehbare Historie, vollständige Unterlagen und ein sauber formulierter Kaufvertrag. Wer das Auto bei Tageslicht besichtigt, eine ausführliche Probefahrt macht und im Zweifel einen unabhängigen Fahrzeugcheck durchführen lässt, kann viele Kostenfallen vermeiden.
Die wichtigsten Punkte in Kürze:
- Gesamtkosten und passendes Fahrzeugmodell vorab festlegen.
- Inserat speichern und Fahrzeughistorie prüfen.
- Auto bei Tageslicht, trockenem Wetter und möglichst kaltem Motor besichtigen.
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Unterlagen abgleichen.
- Probefahrt und unabhängigen Gebrauchtwagencheck durchführen.
- Unfallschäden, Kilometerstand, bekannte Mängel und Zusagen schriftlich festhalten.
- Zwischen Sachmängelhaftung und freiwilliger Garantie unterscheiden.
- Kein Geld vor Besichtigung und Identitätsprüfung überweisen.
Wenn Sie Ihr bisheriges Fahrzeug verkaufen möchten, finden Sie hier ergänzende Informationen zum Gebrauchtwagenverkauf.
Welches gebrauchte Auto passt zu mir?

Vor der Fahrzeugsuche sollte feststehen, wofür das Auto benötigt wird. Ein kompaktes Fahrzeug kann im Stadtverkehr praktisch sein, während Familien häufig mehr Platz, gut erreichbare Rücksitze und einen größeren Kofferraum benötigen. Wer regelmäßig lange Strecken fährt, setzt möglicherweise andere Schwerpunkte als jemand, der das Auto überwiegend für kurze Wege nutzt.
Berücksichtigen Sie nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die laufenden Kosten:
- Kraftstoffverbrauch oder Stromverbrauch,
- Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung,
- Wartungen und typische Reparaturen,
- Reifen und Verschleißteile,
- mögliche Finanzierungskosten,
- Wertverlust und späterer Wiederverkauf.
Ein günstiger Kaufpreis ist wenig wert, wenn das Modell als reparaturanfällig gilt oder teure Ersatzteile benötigt. Pannenstatistiken, Rückrufinformationen, Erfahrungsberichte zu typischen Schwachstellen und die Versicherungseinstufung helfen bei der Vorauswahl. Auch ein realistischer Blick auf den Benzinverbrauch beziehungsweise Energieverbrauch schützt vor späteren Überraschungen.
Danach lassen sich sinnvolle Suchkriterien festlegen: Fahrzeugklasse, Antriebsart, Erstzulassung, Kilometerstand, Leistung, Ausstattung und maximale Entfernung zum Standort. Vergleichbare Inserate vermitteln einen ersten Eindruck vom Marktpreis. Auffällig günstige Angebote sollten besonders kritisch geprüft werden.
Gebrauchtwagenkauf vorbereiten
Eine gute Vorbereitung spart Zeit und erleichtert den Vergleich verschiedener Fahrzeuge. Speichern oder drucken Sie das vollständige Inserat einschließlich Fotos, Preis, Ausstattung und Verkäuferangaben. Aussagen wie „unfallfrei“, „scheckheftgepflegt“, „neue Hauptuntersuchung“ oder „Austauschmotor“ können später wichtig sein und sollten im Kaufvertrag eindeutig aufgegriffen werden.
Fragen Sie vor dem Besichtigungstermin unter anderem:
- Ist der Verkäufer Eigentümer des Fahrzeugs und im Besitz der erforderlichen Unterlagen?
- Warum wird das Auto verkauft?
- Wie viele Halter sind dokumentiert?
- Sind Unfallschäden, Nachlackierungen oder sonstige Vorschäden bekannt?
- Ist der angegebene Kilometerstand abgelesen oder durch Unterlagen nachvollziehbar?
- Welche Reparaturen und Wartungen wurden zuletzt durchgeführt?
- Gibt es bekannte Mängel oder Warnmeldungen?
- Wann wurde die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt?
- Ist eine Probefahrt sowie ein unabhängiger Fahrzeugcheck möglich?
Weicht die Beschreibung am Telefon deutlich vom Inserat ab, sollte man vorsichtig sein. Dass ein Anbieter mehrere Fahrzeuge verkauft, kann auf einen gewerblichen Handel hinweisen. Maßgeblich sind jedoch die tatsächlichen Umstände und nicht allein die Bezeichnung als „Privatverkäufer“.
Besichtigung: Fahrzeug bei Tageslicht prüfen

Planen Sie genügend Zeit ein und besichtigen Sie das Fahrzeug möglichst bei Tageslicht und trockenem Wetter. Regen, Dunkelheit oder ein frisch poliertes Auto können Kratzer, Dellen und Unterschiede im Lack verdecken. Eine fachkundige Begleitperson ist hilfreich. Noch mehr Sicherheit bietet ein unabhängiger Gebrauchtwagencheck bei einer Prüforganisation oder Werkstatt.
Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Entscheidung drängen. Sätze wie „Es warten noch mehrere Käufer“ ersetzen keine sorgfältige Prüfung. Verweigert der Verkäufer ohne nachvollziehbaren Grund eine Probefahrt oder einen unabhängigen Check, ist besondere Vorsicht angebracht.
Karosserie und Außenbereich kontrollieren
- Stimmt die Lackfarbe an Türen, Kotflügeln, Schwellern und Stoßfängern überein?
- Sind Lacknebel, Schleifspuren, Wellen oder ungewöhnliche Spiegelungen erkennbar?
- Verlaufen die Spaltmaße an Türen, Hauben und Kotflügeln gleichmäßig?
- Gibt es Rost an Schwellern, Radläufen, Unterboden oder tragenden Teilen?
- Weisen Scheiben und Scheinwerfer Risse oder starke Beschädigungen auf?
- Funktionieren Türen, Heckklappe, Motorhaube und Schlösser einwandfrei?
- Sind Anhängerkupplung, Dachträger oder sonstige Anbauten ordnungsgemäß dokumentiert?
Ein einfacher Magnettest ist nur eingeschränkt aussagekräftig, da moderne Fahrzeuge auch Aluminium- und Kunststoffteile besitzen. Verdächtige Nachlackierungen oder Spachtelstellen lassen sich zuverlässiger mit einem Lackschichtmessgerät oder durch einen Fachbetrieb beurteilen.
Reifen, Bremsen und Fahrwerk ansehen
Prüfen Sie den Zustand der Autoreifen einschließlich Alter, Profiltiefe, Beschädigungen und gleichmäßiger Abnutzung. Unterschiedlich abgefahrene Reifen können auf einen falschen Luftdruck, eine verstellte Spur oder Probleme am Fahrwerk hindeuten.
- Sind alle Reifen in zulässiger und passender Größe montiert?
- Gehören Sommer- oder Winterräder zum Kaufumfang?
- Zeigen Bremsscheiben starke Riefen oder einen ausgeprägten Rostrand?
- Sind Stoßdämpfer, Federn und Manschetten sichtbar beschädigt?
- Steht das Fahrzeug gerade oder hängt eine Seite auffällig tief?
Eine Sichtprüfung ersetzt keine fachkundige technische Untersuchung. Gerade Bremsen, Achsen und tragende Bauteile sollten bei Zweifeln professionell kontrolliert werden.
Motorraum und Unterseite überprüfen
- Ist der Motor bei der Ankunft tatsächlich kalt?
- Gibt es frische Öl-, Kühlmittel- oder andere Flüssigkeitsspuren?
- Sind Schläuche, Leitungen und Kabel sichtbar beschädigt?
- Wirken Flüssigkeitsstände plausibel?
- Gibt es am Öleinfülldeckel oder im Kühlmittel auffällige Ablagerungen?
- Startet der kalte Motor zügig und läuft er anschließend ruhig?
- Leuchten nach dem Start Warnlampen dauerhaft weiter?
Ein auffällig sauber gewaschener Motorraum ist nicht automatisch problematisch, kann aber die Suche nach Undichtigkeiten erschweren. Öffnen Sie den Kühlmittelbehälter niemals bei heißem Motor.
Innenraum und Bedienung testen
Starke Abnutzung an Lenkrad, Sitzwangen, Pedalen und Schaltknauf kann Anlass geben, den angegebenen Kilometerstand genauer zu prüfen. Einzelne Gebrauchsspuren beweisen jedoch noch keine Manipulation.
Testen Sie möglichst alle Ausstattungsfunktionen:
- Beleuchtung und Blinker,
- Fensterheber und Spiegelverstellung,
- Klimaanlage und Heizung,
- Sitzheizung und elektrische Sitze,
- Zentralverriegelung und beide Fahrzeugschlüssel,
- Radio, Navigation, Rückfahrkamera und Assistenzsysteme,
- Kontrollleuchten und Bordcomputer.
Unterlagen und Fahrzeughistorie prüfen
Die Dokumente sollten zum Fahrzeug und zum Verkäufer passen. Vergleichen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer am Auto mit den Angaben in der Zulassungsbescheinigung und im Kaufvertrag.
Wichtige Unterlagen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung,
- Serviceheft oder digitaler Wartungsnachweis,
- Rechnungen über Wartungen und Reparaturen,
- Unterlagen zu Austauschmotor, Umbauten oder Nachrüstungen,
- Bedienungsanleitungen und gegebenenfalls Garantieunterlagen,
- sämtliche zum Fahrzeug gehörenden Schlüssel.
Ein Scheckheft allein genügt nicht immer. Werkstattrechnungen, HU-Berichte und andere Belege helfen, Kilometerstand und Wartungshistorie nachzuvollziehen. Prüfen Sie, ob die zeitliche Abfolge plausibel ist.
Fragen Sie außerdem nach fälligen Arbeiten wie Zahnriemenwechsel, Inspektion, Bremsen, Reifen oder Getriebeölservice. Bei einem Automodell mit Steuerkette sollte geprüft werden, ob bekannte Probleme bestehen oder bereits Arbeiten durchgeführt wurden.
Was sagt eine neue HU-Plakette aus?
Die Hauptuntersuchung bestätigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung den maßgeblichen Vorschriften entsprach. Sie ist keine Garantie dafür, dass in den nächsten Monaten keine Reparaturen anfallen. Lassen Sie sich deshalb den vollständigen Untersuchungsbericht zeigen und achten Sie auch auf dort vermerkte Hinweise oder geringe Mängel.
Die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems gehört zur Hauptuntersuchung beziehungsweise kann als vorgeschriebener Teil vorab durchgeführt und bescheinigt werden. Von einem getrennten „TÜV und AU“ als zwei völlig unabhängigen Plaketten sollte daher nicht mehr gesprochen werden.
Kilometerstand und mögliche Tachomanipulation
Der angezeigte Kilometerstand sollte mit HU-Berichten, Wartungsbelegen, Rechnungen und dem allgemeinen Fahrzeugzustand übereinstimmen. Lassen Sie im Kaufvertrag genau festhalten, ob der Verkäufer nur den abgelesenen Tachostand nennt oder eine bestimmte Gesamtlaufleistung zusichert.
Warnzeichen können sein:
- fehlende Unterlagen über längere Zeiträume,
- unplausible Kilometerangaben in Rechnungen oder Prüfberichten,
- starke Abnutzung trotz angeblich geringer Laufleistung,
- unvollständige oder widersprüchliche Angaben des Verkäufers.
Das Verfälschen eines Wegstreckenzählers ist gesetzlich verboten. Bestehen Zweifel, kann eine Fachwerkstatt unter anderem Fehlerspeicher und Kilometerangaben in verschiedenen Steuergeräten prüfen. Auch solche Prüfungen bieten jedoch nicht in jedem Fall absolute Sicherheit.
Probefahrt richtig durchführen
Eine Probefahrt sollte verschiedene Straßen und Geschwindigkeiten umfassen. Klären Sie vorher, ob das Fahrzeug zugelassen und ausreichend versichert ist. Der Verkäufer kann Führerschein und Ausweis kontrollieren oder als Beifahrer mitfahren.
Achten Sie während der Fahrt auf:
- zuverlässiges Startverhalten und ruhigen Motorlauf,
- sauberes Schalten ohne ungewöhnliche Geräusche,
- gleichmäßige Leistungsentfaltung,
- Lenkung ohne auffälliges Spiel oder Vibrationen,
- spurtreues Fahrverhalten,
- gleichmäßig ansprechende Bremsen,
- Geräusche von Fahrwerk, Radlagern oder Auspuff,
- Warnmeldungen und steigende Motortemperatur,
- Funktion von Klimaanlage und Assistenzsystemen.
Gefährliche Fahrmanöver oder das Loslassen des Lenkrads sind keine geeigneten Prüfmethoden. Auffälligkeiten bei Bremsen, Lenkung oder Fahrwerk gehören in die Hände einer Fachwerkstatt oder Prüforganisation.
Unfallfreiheit und bekannte Mängel schriftlich festhalten
Fragen Sie ausdrücklich nach Unfällen, Vorschäden, Nachlackierungen und reparierten Beschädigungen. Allgemeine Formulierungen wie „Unfallschäden nicht bekannt“ bedeuten nicht zwingend dasselbe wie eine verbindlich zugesicherte Unfallfreiheit.
Im Kaufvertrag sollten bekannte Schäden möglichst konkret beschrieben werden: betroffenes Bauteil, Art des Schadens, Reparatur und vorhandene Nachweise. Auch Zusagen zu Kilometerstand, Ausstattung, Anzahl der Schlüssel, Zubehör und noch auszuführenden Arbeiten gehören schriftlich in den Vertrag.
Ein Verkäufer kann sich auf einen Haftungsausschluss nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt jedoch vom Einzelfall und von den verfügbaren Beweisen ab.
Gebrauchtwagenkauf im Internet: Vorsicht vor Betrug

Onlinebörsen erleichtern den Preisvergleich, bergen aber auch Betrugsrisiken. Fotos und Beschreibungen ersetzen weder die Besichtigung noch die Probefahrt. Seriöse Verkäufer beantworten konkrete Fragen und zeigen bekannte Schäden nachvollziehbar.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn:
- der Preis deutlich unter vergleichbaren Angeboten liegt,
- das Fahrzeug angeblich im Ausland steht,
- eine Spedition oder Treuhandstelle vorgeschoben wird,
- vorab eine Reservierungsgebühr oder Anzahlung verlangt wird,
- nur über Messenger oder E-Mail kommuniziert werden soll,
- Fahrzeug oder Verkäufer nicht überprüfbar sind,
- Ausweiskopien ungefragt als angeblicher Vertrauensbeweis versendet werden.
Überweisen Sie bei einem Kauf über einen Internet-Anzeigenmarkt kein Geld, bevor Sie Fahrzeug, Originalunterlagen, Identität des Vertragspartners und Kaufvertrag geprüft haben. Versenden Sie auch nicht unbedacht eine Kopie des eigenen Ausweises.
Gebrauchtwagen vom Händler: Sachmängelhaftung statt automatischer Garantie
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Unternehmer gelten die gesetzlichen Regeln des Verbrauchsgüterkaufs. Diese Sachmängelhaftung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden.
- Sachmängelhaftung: Der Verkäufer haftet für Mängel, die bei Übergabe bereits vorhanden waren beziehungsweise deren Ursache zu diesem Zeitpunkt vorlag und für die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Garantie: Eine zusätzliche freiwillige Leistung des Händlers, Herstellers oder eines Garantieanbieters. Umfang, Laufzeit, Ausschlüsse und mögliche Selbstbeteiligungen richten sich nach den Garantiebedingungen.
Die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Bei gebrauchten Waren kann sie unter gesetzlichen Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzt werden. Dazu muss der Verbraucher vor Vertragsschluss eigens informiert und die Verkürzung ausdrücklich sowie gesondert vereinbart werden.
Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein vertragswidriger Zustand, wird grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war. Diese Vermutung gilt nicht uneingeschränkt, wenn sie mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar ist.
Bei einem Sachmangel steht zunächst regelmäßig die Nacherfüllung im Vordergrund. Der Händler muss Gelegenheit erhalten, den Mangel zu beseitigen oder – soweit rechtlich und praktisch einschlägig – eine mangelfreie Sache zu liefern. Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz setzen weitere Voraussetzungen voraus. Die Aussage, der Händler dürfe ausnahmslos genau zweimal reparieren, ist zu pauschal; entscheidend sind der konkrete Mangel, der Verlauf der Nacherfüllung und die Umstände des Einzelfalls.
Normaler, alters- und laufleistungsabhängiger Verschleiß ist nicht automatisch ein Sachmangel. Anders kann es aussehen, wenn der Zustand von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder bei vergleichbaren Fahrzeugen nicht üblich ist. Lassen Sie strittige Defekte dokumentieren und holen Sie bei Bedarf fachkundigen oder rechtlichen Rat ein.
Gebrauchtwagen von privat kaufen
Ein privater Verkäufer kann die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag grundsätzlich weitgehend ausschließen. Ein solcher Ausschluss greift jedoch insbesondere dann nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen wurde.
Beim Privatkauf sind eine gründliche Prüfung und präzise schriftliche Vereinbarungen deshalb besonders wichtig. Mündliche Zusagen sollten in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Verwenden Sie einen aktuellen Musterkaufvertrag und lassen Sie freie Felder nicht offen.
Kaufvertrag, Bezahlung und Übergabe
Im schriftlichen Kaufvertrag sollten mindestens stehen:
- vollständige Daten von Käufer und Verkäufer,
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer und amtliches Kennzeichen,
- Kaufpreis und Zahlungsweise,
- Datum und möglichst genaue Uhrzeit der Übergabe,
- abgelesener Kilometerstand und gegebenenfalls zugesicherte Laufleistung,
- bekannte Unfallschäden, Vorschäden und sonstige Mängel,
- vereinbarte Beschaffenheit und zugesagte Reparaturen,
- mitverkauftes Zubehör, Räder und Anzahl der Schlüssel,
- Regelungen zur Sachmängelhaftung, soweit zulässig.
Bezahlen Sie erst, wenn Vertrag, Fahrzeug und Originalunterlagen geprüft sind. Bei der Übergabe sollten Geld, Fahrzeug, Schlüssel und Dokumente möglichst Zug um Zug ausgetauscht werden. Eine nachvollziehbare Zahlungsbestätigung schützt beide Seiten.
Checkliste für Elektroautos und Plug-in-Hybride
Bei einem gebrauchten Elektroauto oder Plug-in-Hybrid kommen zusätzliche Prüfpunkte hinzu:
- Zustand und nutzbare Kapazität der Antriebsbatterie, möglichst mit nachvollziehbarem Batterietest,
- Restlaufzeit und Bedingungen einer vorhandenen Batteriegarantie,
- Eigentumsverhältnisse bei einer eventuell gemieteten Batterie,
- Funktion des AC- und gegebenenfalls DC-Ladens,
- vorhandene und unbeschädigte Ladekabel,
- Softwarestand, Fehlermeldungen und offene Rückrufmaßnahmen,
- Funktion von Heizung, Klimatisierung und Wärmepumpe,
- Zustand der Bremsen, die wegen der Rekuperation anders verschleißen können.
Die angezeigte Reichweite allein erlaubt keine verlässliche Beurteilung der Batterie, weil sie unter anderem von Temperatur, Fahrstil und vorherigem Verbrauch abhängt.
Jahreswagen: jung, aber nicht automatisch mängelfrei
Ein Jahreswagen kann gegenüber einem Neuwagen preislich attraktiv sein und verfügt möglicherweise noch über eine Herstellergarantie. Dennoch sollte auch ein junges Fahrzeug vollständig geprüft werden. Eine geringe Fahrzeugalterung schließt Unfallschäden, unsachgemäße Nutzung, hohe Laufleistung oder Wartungsversäumnisse nicht aus.
Achten Sie insbesondere auf:
- Kilometerstand und bisherige Nutzung,
- Wartungsnachweise und Garantiebedingungen,
- Lackschäden, Dellen und Nachlackierungen,
- Reifen, Bremsen und Felgen,
- Gebrauchsspuren im Innenraum,
- Restlaufzeit einer Herstellergarantie,
- Datum der nächsten Hauptuntersuchung.
Pauschale Prozentangaben zum Wertverlust sind wenig hilfreich, weil Marke, Modell, Antrieb, Laufleistung, Ausstattung und Marktlage erhebliche Unterschiede verursachen.
Preis verhandeln – sachlich und realistisch
Vergleichen Sie das Fahrzeug mit ähnlichen Angeboten und kalkulieren Sie anstehende Arbeiten. Dokumentierte Kratzer, Dellen oder andere kleinere Schäden können in die Preisverhandlung einfließen. Manche optischen Mängel lassen sich später durch Smart Repair beseitigen.
Schwerwiegende technische oder sicherheitsrelevante Mängel sollten jedoch nicht lediglich mit einem Preisnachlass abgetan werden. Im Zweifel ist es vernünftiger, vom Kauf Abstand zu nehmen.
Fazit: Beim Gebrauchtwagenkauf entscheidet die Prüfung
Ein guter Gebrauchtwagen passt zum Bedarf und Budget, besitzt eine nachvollziehbare Historie und besteht Besichtigung, Probefahrt sowie technischen Check. Verlassen Sie sich nicht allein auf Fotos, eine frische HU-Plakette oder mündliche Zusagen. Halten Sie Kilometerstand, bekannte Schäden, Ausstattung und Vereinbarungen schriftlich fest.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Händler- und Privatkauf: Beim Händler bestehen gesetzliche Mängelrechte, eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Leistung. Privatverkäufer können die Sachmängelhaftung häufig ausschließen, nicht aber arglistig verschwiegene Mängel durch einen solchen Ausschluss folgenlos machen.
Häufige Fragen zum Gebrauchtwagenkauf
Ist eine neue HU ein Beweis für ein mängelfreies Auto?
Nein. Die Plakette bescheinigt den vorschriftsmäßigen Zustand zum Prüfzeitpunkt. Sie garantiert nicht, dass keine verdeckten Mängel bestehen oder bald Verschleißreparaturen anfallen.
Hat ein Gebrauchtwagen vom Händler automatisch eine Garantie?
Nein. Die gesetzliche Sachmängelhaftung besteht unabhängig von einer Garantie. Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Leistung mit eigenen Bedingungen.
Wie lange gilt die Beweislastumkehr beim Händlerkauf?
Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein abweichender Zustand, wird beim Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Je nach Art der Ware oder des Mangels können Ausnahmen bestehen.
Kann ein privater Verkäufer jede Haftung ausschließen?
Ein privater Verkäufer kann die Sachmängelhaftung grundsätzlich vertraglich beschränken oder ausschließen. Auf den Ausschluss kann er sich aber insbesondere bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie nicht berufen.
Sollte man vor der Besichtigung eine Anzahlung leisten?
Nein. Bei einem über einen Internet-Anzeigenmarkt vermittelten Autokauf sollte man nicht in Vorleistung gehen. Fahrzeug, Verkäufer, Originalunterlagen und Vertrag müssen zuerst überprüft werden.
Eine ausführliche Checkliste und eine ausgiebige Probefahrt sind beim Gebrauchtwagenkauf einfach unverzichtbar!