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Tanken in Österreich

Was muss man beim Tanken in Österreich beachten? Welche Vignette wird benötigt, wo fällt zusätzlich eine Streckenmaut an und welche Tempolimits gelten? Hier finden Autofahrer die wichtigsten Informationen für einen sicheren und möglichst günstigen Urlaub in Österreich.

Die österreichische Hauptstadt Wien mit historischer Architektur.
Wien gehört zu den beliebtesten Reisezielen Österreichs.

Österreich ist von Deutschland aus schnell mit dem Auto erreichbar. Das Land bietet mit Wien, Salzburg, Tirol, Kärnten, dem Salzkammergut und seinen zahlreichen Alpenregionen abwechslungsreiche Ziele für Städte-, Wander-, Bade- und Winterurlauber.

Auch als Transitland spielt Österreich eine wichtige Rolle. Viele Reisende fahren über Österreich weiter nach Italien, Slowenien, Kroatien oder Ungarn. Dabei müssen neben der Vignette teilweise zusätzliche Streckenmautgebühren berücksichtigt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kraftstoffbezeichnungen entsprechen weitgehend den deutschen Bezeichnungen.
  • Tankstellen an Autobahnen sind häufig teurer als Stationen in nahe gelegenen Orten.
  • Für Autobahnen und Schnellstraßen wird bis einschließlich 3,5 Tonnen grundsätzlich eine Vignette benötigt.
  • Es gibt digitale Vignetten für einen Tag, zehn Tage, zwei Monate und ein Jahr.
  • Auf bestimmten Alpenstrecken fällt zusätzlich beziehungsweise anstelle der Vignette eine Streckenmaut an.
  • Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt die kilometerabhängige GO-Maut.
  • Für Pkw gelten grundsätzlich 50 km/h innerorts, 100 km/h außerorts und 130 km/h auf Autobahnen.
  • Vom 1. November bis 15. April gilt bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Winterausrüstungspflicht.
  • Warnweste, Warndreieck und Verbandmaterial müssen mitgeführt werden.

Tanken in Österreich

Das Tankstellennetz ist in Österreich gut ausgebaut. Entlang der Autobahnen, in Städten und in touristischen Regionen stehen ausreichend Tankmöglichkeiten zur Verfügung. In abgelegenen Alpenregionen können die Abstände größer und die Öffnungszeiten eingeschränkt sein.

Die meisten Tankstellen funktionieren ähnlich wie in Deutschland. Häufig tankt der Fahrer selbst und bezahlt anschließend im Verkaufsraum. Unbemannte Stationen und Tankautomaten verlangen eine Autorisierung der Karte oder eine Vorauszahlung.

Akzeptiert werden je nach Tankstelle:

  • Euro-Bargeld,
  • Debitkarten,
  • Kreditkarten,
  • kontaktlose Zahlungen,
  • Tank- und Flottenkarten.

Bei Tankautomaten kann vorübergehend ein höherer Betrag auf der Karte reserviert werden. Nach dem Tanken wird normalerweise nur der tatsächliche Tankbetrag abgerechnet.

Wann ist Tanken in Österreich am günstigsten?

Österreichische Tankstellen dürfen ihre Preise grundsätzlich nur einmal täglich erhöhen. Eine reguläre Preiserhöhung ist um 12 Uhr mittags möglich. Preissenkungen dürfen dagegen jederzeit vorgenommen werden.

Dadurch kann der Kraftstoff kurz vor 12 Uhr häufig günstiger sein als unmittelbar nach einer möglichen Preiserhöhung. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, da sich Tankstellen, Regionen und Marktentwicklung unterscheiden.

Weitere Spartipps:

  • Preise vor der Autobahnauffahrt vergleichen.
  • Autobahntankstellen nach Möglichkeit meiden.
  • Tankstellen in Gewerbegebieten und bei Supermärkten prüfen.
  • Nicht erst mit fast leerem Tank nach einer günstigen Station suchen.
  • Bei Fahrten in Bergregionen frühzeitig tanken.

Ob Österreich, Deutschland oder ein anderes Transitland am günstigsten ist, hängt von der aktuellen Preisentwicklung ab. Ein Preisvergleich kurz vor der Reise ist daher sinnvoller als eine dauerhaft festgelegte Tankempfehlung.

Kraftstoffsorten in Österreich

In Österreich werden unter anderem Superbenzin, Super Plus und Diesel angeboten.
Die Kraftstoffbezeichnungen in Österreich unterscheiden sich kaum von denen in Deutschland.

Die Bezeichnungen an österreichischen Tankstellen sind deutschen Autofahrern weitgehend vertraut:

Kraftstoff Bezeichnung Kennzeichnung
Superbenzin mit 95 Oktan Super oder Super 95 E5 oder E10
Super Plus Super Plus, Super 98 oder Premium meist E5
Diesel Diesel B7
Autogas Autogas oder LPG LPG
Erdgas Erdgas oder CNG CNG

Entscheidend ist das europäische Kraftstoffsymbol an der Zapfsäule. Wer ein älteres Fahrzeug fährt, sollte prüfen, ob es für E10 freigegeben ist.

Premiumkraftstoffe sind teurer, bringen einem für Super 95 ausgelegten Fahrzeug aber normalerweise keinen nennenswerten Vorteil. Maßgeblich ist die Herstellervorgabe.

Elektroauto in Österreich laden

Österreich besitzt ein gut ausgebautes öffentliches Ladenetz. Schnellladestationen finden sich vor allem entlang der Autobahnen, in größeren Städten, an Einkaufszentren und in touristischen Regionen.

Vor der Reise sollten Elektroautofahrer prüfen:

  • welche Ladekarte oder App benötigt wird,
  • ob direkt mit Kreditkarte bezahlt werden kann,
  • welche Ladeleistung angeboten wird,
  • ob Blockier- oder Standzeitgebühren anfallen,
  • ob zusätzlich Parkgebühren zu zahlen sind.

Auch Elektrofahrzeuge benötigen auf vignettenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen eine gültige Vignette. Ein elektrischer Antrieb befreit nicht grundsätzlich von der Maut.

Vignette in Österreich

Für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse wird auf den meisten österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen eine Vignette benötigt. Das betrifft insbesondere:

  • Pkw,
  • Motorräder,
  • leichte Wohnmobile,
  • leichte Transporter.

Für Anhänger und Wohnwagen ist keine eigene Vignette erforderlich. Entscheidend ist das mautpflichtige Zugfahrzeug.

Die Vignette gibt es als digitale Vignette und im Jahr 2026 letztmalig auch als klassische Klebevignette. Die 1-Tages-Vignette wird ausschließlich digital angeboten. Ab 2027 soll das österreichische Vignettensystem vollständig digital sein.

Vignettenpreise 2026 für Pkw

Gültigkeitsdauer Preis für Pkw bis 3,5 Tonnen
1 Tag 9,60 Euro
10 Tage 12,80 Euro
2 Monate 32,00 Euro
1 Jahr 106,80 Euro

Die Preise gelten für das Vignettenjahr 2026. Da die Tarife regelmäßig angepasst werden, sollten sie vor einer späteren Reise erneut kontrolliert werden.

Die 1-Tages-Vignette gilt für einen ausgewählten Kalendertag und nicht für 24 Stunden ab dem Kauf. Wird sie beispielsweise am Nachmittag mit sofortiger Gültigkeit gekauft, endet sie trotzdem am Ende dieses Kalendertages.

Die Jahresvignette gilt grundsätzlich vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres und damit maximal 14 Monate.

Digitale Vignette richtig kaufen

Bei der digitalen Vignette wird das amtliche Kennzeichen registriert. Eine Plakette muss nicht an die Scheibe geklebt werden. Kontrollen erfolgen über das Kennzeichen.

Beim Kauf sind folgende Angaben sorgfältig zu prüfen:

  • Staat der Zulassung,
  • vollständiges Kennzeichen,
  • gewünschte Vignettenart,
  • erster Gültigkeitstag,
  • Bestätigung der Bestellung.

Bereits ein Tippfehler beim Kennzeichen kann dazu führen, dass das Fahrzeug als nicht bemautet erkannt wird. Die Kaufbestätigung sollte deshalb aufbewahrt werden.

Die 1-Tages- und 10-Tages-Vignette kann beim Onlinekauf mit sofortiger Gültigkeit erworben werden. Bei der 2-Monats- und Jahresvignette gilt beim direkten Onlinekauf durch Verbraucher grundsätzlich eine Wartefrist: Sie können frühestens ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig sein.

Wer eine 2-Monats- oder Jahresvignette kurzfristig benötigt, kann sie bei einer offiziellen Vertriebsstelle, einem Automaten oder einem entsprechend autorisierten Vertriebspartner kaufen. Dort ist eine sofortige Gültigkeit möglich.

Vorsicht vor überteuerten Vignetten-Shops

Im Internet gibt es zahlreiche Vermittler, die zusätzlich zum offiziellen Vignettenpreis Servicegebühren verlangen. Teilweise erscheinen solche Seiten in Suchmaschinen vor dem offiziellen Anbieter.

Vor dem Kauf sollte deshalb geprüft werden:

  • wer der tatsächliche Verkäufer ist,
  • welcher Gesamtpreis berechnet wird,
  • ob zusätzliche Gebühren ausgewiesen sind,
  • wann die Vignette gültig wird,
  • ob eine offizielle Kaufbestätigung ausgestellt wird.

Wer direkt beim offiziellen ASFINAG-Mautshop oder einer autorisierten Verkaufsstelle kauft, vermeidet unnötige Vermittlungsgebühren.

Klebvignette richtig anbringen

Die Klebevignette muss von der Trägerfolie gelöst und vollständig an der Innenseite der Windschutzscheibe aufgeklebt werden. Geeignete Stellen sind der obere Bereich hinter dem Rückspiegel oder der linke Rand der Windschutzscheibe.

Nicht erlaubt sind unter anderem:

  • Aufkleben mit Klebeband,
  • bloßes Mitführen im Fahrzeug,
  • Anbringen auf einer Folie,
  • nicht vollständig aufgeklebte Vignetten,
  • Wiederverwendung einer entfernten Vignette.

Bei Motorrädern wird die Vignette an einem schwer entfernbaren und gut sichtbaren Fahrzeugteil angebracht.

Streckenmaut zusätzlich zur Vignette

Auf besonders kostenintensiven Alpenübergängen wird eine gesonderte Streckenmaut erhoben. Dazu gehören insbesondere:

  • A9 Pyhrnautobahn mit Bosruck- und Gleinalmtunnel,
  • A10 Tauernautobahn mit Tauern- und Katschbergtunnel,
  • A11 Karawankenautobahn mit Karawankentunnel,
  • A13 Brennerautobahn,
  • S16 Arlberg-Schnellstraße mit Arlbergtunnel.

Auf den eigentlichen Streckenmautabschnitten wird keine zusätzliche Vignette verlangt. Für die davor oder danach befahrenen vignettenpflichtigen Autobahnabschnitte kann sie jedoch weiterhin erforderlich sein.

Die Streckenmaut kann an der Mautstelle oder vorab digital bezahlt werden. Bei einer digitalen Streckenmaut wird das Kennzeichen erkannt und eine dafür vorgesehene Spur kann ohne normalen Bezahlvorgang genutzt werden.

Vignettenfreie Autobahnabschnitte

Einige kurze Autobahnabschnitte nahe der Grenze sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Diese Ausnahmen können für Urlauber praktisch sein, gelten aber nur auf genau festgelegten Strecken.

Wer über den vignettenfreien Bereich hinausfährt, benötigt ab der entsprechenden Anschlussstelle eine gültige Vignette. Vor der Fahrt sollte deshalb die aktuelle Karte der ASFINAG geprüft werden. Auf Navigationsanweisungen allein sollte man sich nicht verlassen.

GO-Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse reicht eine Vignette nicht aus. Sie unterliegen der kilometerabhängigen GO-Maut.

Das betrifft insbesondere:

  • schwere Wohnmobile,
  • Lastkraftwagen,
  • Busse,
  • bestimmte schwere Transporter.

Vor der Fahrt muss ein geeignetes Mautgerät eingerichtet und korrekt auf Fahrzeugdaten und Achszahl eingestellt werden. Fahrer schwerer Wohnmobile sollten die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Masse frühzeitig kontrollieren.

Tempolimits in Österreich

Für Pkw und leichte Wohnmobile bis 3,5 Tonnen gelten grundsätzlich:

Straßenart Höchstgeschwindigkeit
Innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
Außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h
Autobahnen 130 km/h

Die Beschilderung hat immer Vorrang. Auf Schnellstraßen, Bergstraßen, in Tunneln, Baustellen und Umweltzonen können niedrigere Grenzen gelten.

Für Pkw mit Anhänger richten sich die Tempolimits unter anderem nach Gewicht, Zulassung und Verhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger. Gespannfahrer sollten deshalb die für ihre Fahrzeugkombination geltende Höchstgeschwindigkeit gesondert prüfen.

Nacht- und Lärmschutzregelungen

Auf bestimmten Autobahnabschnitten gelten nachts reduzierte Höchstgeschwindigkeiten. Dazu können Abschnitte der A10, A12, A13 und A14 gehören. Häufig ist dort zwischen 22 und 5 Uhr höchstens 110 km/h erlaubt.

Entscheidend ist die Beschilderung am jeweiligen Abschnitt. Zusätzlich können für Lastkraftwagen strengere Nachtfahr- und Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten.

Was bedeutet IG-L?

In mehreren österreichischen Regionen werden Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem Zusatz IG-L angeordnet. Die Abkürzung steht für Immissionsschutzgesetz-Luft. Diese Limits sollen die Schadstoffbelastung senken.

Eine Überschreitung kann anders behandelt werden als ein gewöhnlicher Tempoverstoß und entsprechend teuer werden. Ob Elektrofahrzeuge von einer IG-L-Begrenzung ausgenommen sind, hängt von Kennzeichnung, Beschilderung und weiteren Voraussetzungen ab. Ausländische Fahrer sollten sich nicht ohne eindeutige Bestätigung auf eine Ausnahme verlassen.

Geschwindigkeitskontrollen

In Österreich kommen verschiedene Kontrollverfahren zum Einsatz:

  • stationäre Radaranlagen,
  • mobile Geschwindigkeitsmessungen,
  • Section Control zur Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit,
  • Abstandsmessungen,
  • Kontrollen durch Polizeifahrzeuge.

Section-Control-Anlagen finden sich häufig in Tunneln oder besonders gefährlichen Abschnitten. Dabei wird nicht die Geschwindigkeit an einem einzelnen Punkt, sondern der Durchschnitt über eine längere Strecke gemessen.

Die großen Kontrollanlagen an Autobahnen dienen nicht ausschließlich der Lkw-Maut. Auch Pkw-Geschwindigkeit und Vignettenpflicht können mit unterschiedlichen Systemen kontrolliert werden.

Extreme Raserei und Beschlagnahme des Fahrzeugs

Seit 2024 kann ein Fahrzeug bei besonders schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen vorläufig beschlagnahmt und unter bestimmten Voraussetzungen später für verfallen erklärt beziehungsweise versteigert werden.

Das kann insbesondere bei Überschreitungen von mehr als:

  • 80 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder
  • 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften

in Betracht kommen. Auch bei geringeren, aber wiederholten extremen Überschreitungen können verschärfte Maßnahmen greifen.

Gehört das Fahrzeug einer anderen Person, einer Leasinggesellschaft oder einem Vermieter, gelten Besonderheiten. Trotzdem kann eine vorläufige Beschlagnahme die Reise unmittelbar beenden.

Winterreifenpflicht in Österreich

In Österreich gelten bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen besondere Anforderungen an die Bereifung.
Vom 1. November bis 15. April gilt bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen eine Winterausrüstungspflicht.

Vom 1. November bis zum 15. April gilt für Pkw und leichte Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen eine witterungsabhängige Winterreifenpflicht.

Das bedeutet: Winterreifen sind vorgeschrieben, wenn auf der Fahrbahn Schnee, Schneematsch oder Eis liegt. Bei trockener Fahrbahn dürfen innerhalb dieses Zeitraums grundsätzlich auch Sommerreifen verwendet werden. Da sich das Wetter in den Alpen schnell ändern kann, ist dies für Urlauber jedoch riskant.

Winterreifen müssen:

  • auf allen Rädern montiert sein,
  • eine anerkannte Winterkennzeichnung besitzen,
  • bei Radialreifen mindestens 4 Millimeter Profil aufweisen.

Unterschreitet ein Winterreifen die erforderliche Profiltiefe, gilt er in Österreich rechtlich nicht mehr als vollwertiger Winterreifen.

Wichtig für die Anreise: Die Anforderungen an die Reifenkennzeichnung können sich zwischen Deutschland und Österreich unterscheiden. Ein Reifen, der in Österreich noch als Winterreifen gilt, erfüllt nicht automatisch die deutschen Vorschriften. Die gesamte Reiseroute muss berücksichtigt werden.

Schneeketten als Alternative

Bei einer durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckten Fahrbahn können Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern eine zulässige Alternative zu Winterreifen darstellen.

Schneeketten dürfen nicht auf schneefreier Straße verwendet werden, weil sie Fahrbahn und Fahrzeug beschädigen können. Ein rundes blaues Verkehrszeichen mit Schneekettensymbol schreibt ihre Verwendung vor.

Vor einer Fahrt in die Alpen sollte das Aufziehen der Ketten geübt werden. Sie müssen zur Reifengröße passen und gut erreichbar im Fahrzeug liegen.

Warnweste und weitere Mitführpflichten

In einem in Deutschland zugelassenen Pkw sollten für Österreich mindestens folgende Gegenstände vorhanden sein:

  • Warnweste,
  • Warndreieck,
  • geeignetes Verbandmaterial.

Die Warnweste sollte im Fahrzeuginnenraum liegen. Nach einer Panne oder einem Unfall muss sie bereits vor dem Aussteigen angezogen werden. Empfehlenswert ist eine Warnweste für jeden Insassen.

Warndreieck und Verbandmaterial müssen ebenfalls leicht erreichbar sein und dürfen nicht unter dem gesamten Urlaubsgepäck liegen.

Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer kann in Österreich hohe Geldstrafen und einen Führerscheinentzug zur Folge haben.
Wer in Österreich noch Auto fahren muss, sollte vollständig auf Alkohol verzichten.

Die allgemeine Promillegrenze beträgt in Österreich weniger als 0,5 Promille. Bereits ab 0,5 Promille liegt ein Verstoß vor.

Für bestimmte Fahrergruppen gilt eine niedrigere Grenze von weniger als 0,1 Promille. Dazu gehören insbesondere:

  • Führerscheinneulinge während der Probezeit,
  • Fahrschüler und Begleitpersonen bei Ausbildungsfahrten,
  • bestimmte Berufskraftfahrer,
  • Lenker bestimmter schwerer Fahrzeuge und Busse.

Mit zunehmendem Alkoholwert steigen Geldstrafe, Dauer des Führerscheinentzugs und die Zahl der zusätzlichen Maßnahmen. Dazu können Nachschulung, amtsärztliche Untersuchung und verkehrspsychologische Stellungnahme gehören.

Auch unterhalb des Grenzwerts kann Alkohol bei einem Unfall zu straf- und versicherungsrechtlichen Nachteilen führen. Am sichersten ist daher die 0,0-Promille-Regel.

Handy, Gurt und Kindersicherung

Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und die Bedienung eines Mobiltelefons während der Fahrt sind verboten. Auch das Tippen einer Navigationsadresse sollte vor Fahrtbeginn erfolgen.

Für alle Fahrzeuginsassen gilt Gurtpflicht. Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 1,35 Meter sind, benötigen ein geeignetes Kinderrückhaltesystem. Der Fahrer ist für die ordnungsgemäße Sicherung minderjähriger Kinder verantwortlich.

Ein rückwärtsgerichteter Kindersitz darf auf dem Beifahrersitz nur verwendet werden, wenn der Frontairbag deaktiviert ist.

Rettungsgasse in Österreich

Sobald sich auf einer Autobahn oder Schnellstraße mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen ein Stau bildet, muss eine Rettungsgasse geschaffen werden. Sie ist nicht erst bei Annäherung eines Einsatzfahrzeugs zu bilden.

Bei zwei Fahrstreifen:

  • Fahrzeuge auf der linken Spur fahren nach links.
  • Fahrzeuge auf der rechten Spur fahren nach rechts.

Bei drei oder mehr Fahrstreifen entsteht die Rettungsgasse zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen.

Der Pannenstreifen darf dabei soweit erforderlich mitbenutzt werden. Das Befahren der Rettungsgasse durch unberechtigte Fahrzeuge wird streng geahndet.

Parken in Österreich

Kurzparkzonen werden durch Verkehrszeichen an den Einfahrten gekennzeichnet. Innerhalb einer flächendeckenden Zone muss das Schild nicht an jedem einzelnen Parkplatz wiederholt werden.

Je nach Stadt erfolgt die Bezahlung:

  • mit Parkschein,
  • am Parkautomaten,
  • per Park-App,
  • per Mobiltelefon,
  • in einer Parkgarage.

Auch eine gebührenfreie Kurzparkzone kann eine Parkscheibe oder einen kostenlosen Parkschein verlangen. Geltungszeiten und Höchstparkdauer stehen auf den Verkehrszeichen oder Automaten.

In Wien und anderen Großstädten gelten weitläufige Kurzparkzonen. Für Tagesbesuche sind Park-and-Ride-Anlagen häufig günstiger und einfacher als die Parkplatzsuche im Zentrum.

Organmandat, Anonymverfügung und Strafverfügung

Je nach Verstoß und Art der Feststellung können unterschiedliche Verfahren angewendet werden:

Organmandat

Ein Organmandat beziehungsweise eine Organstrafverfügung kann unmittelbar von einem dazu befugten Organ, beispielsweise der Polizei, angeboten werden. Wird der Betrag fristgerecht bezahlt, ist das vereinfachte Verfahren erledigt.

Anonymverfügung

Eine Anonymverfügung wird häufig an den Fahrzeughalter geschickt, ohne dass der konkrete Fahrer ermittelt wird. Wird sie rechtzeitig bezahlt, erfolgt normalerweise keine weitere Verfolgung der Person.

Gegen eine Anonymverfügung kann nicht wie gegen einen normalen Bescheid Einspruch eingelegt werden. Wird sie nicht bezahlt, beginnt ein reguläres Verfahren, in dem der Fahrer ermittelt werden kann.

Strafverfügung

Eine Strafverfügung richtet sich gegen eine bestimmte Person. Gegen sie kann innerhalb der angegebenen Frist Einspruch erhoben werden. Wird sie ignoriert, kann sie rechtskräftig werden.

Alle Schreiben sollten sorgfältig geprüft und Fristen eingehalten werden. Verkehrsbußgelder aus Österreich können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch in Deutschland vollstreckt werden.

Vormerksystem und Fahrverbot

Bestimmte gefährliche Verkehrsverstöße werden im österreichischen Vormerksystem erfasst. Dazu können beispielsweise gehören:

  • Gefährdung durch Missachtung einer roten Ampel,
  • Gefährdung durch Missachtung eines Stoppschildes,
  • unzureichende Sicherung eines Kindes,
  • bestimmte Alkohol- oder Gefahrgutverstöße,
  • Behinderung von Einsatzfahrzeugen.

Bei wiederholten Vormerkdelikten können besondere Maßnahmen und schließlich ein Entzug beziehungsweise ein Fahrverbot folgen.

Österreich kann einem deutschen Fahrer das Recht entziehen, in Österreich ein Fahrzeug zu führen. Das bedeutet nicht automatisch, dass die deutsche Fahrerlaubnis vollständig und dauerhaft für Deutschland erlischt. Wegen möglicher grenzüberschreitender Folgen sollte ein österreichisches Fahrverbot dennoch ernst genommen werden.

Panne oder Unfall in Österreich

Nach einer Panne oder einem Unfall gilt:

  1. Warnblinkanlage einschalten.
  2. Warnweste vor dem Aussteigen anziehen.
  3. Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
  4. Bei Verletzten Erste Hilfe leisten.
  5. Notruf verständigen.
  6. Schäden und Unfallstelle fotografieren.
  7. Daten der Beteiligten und Zeugen aufnehmen.
  8. Europäischen Unfallbericht ausfüllen.

Die europaweite Notrufnummer lautet 112. Die österreichische Polizei ist zusätzlich unter 133, die Rettung unter 144 und die Feuerwehr unter 122 erreichbar.

Bei reinen Sachschäden ist die Polizei nicht in jedem Fall erforderlich, wenn alle Beteiligten ihre Daten austauschen können. Wer die Polizei ohne notwendige Voraussetzung zur bloßen Aufnahme eines Sachschadens ruft, muss möglicherweise eine Gebühr bezahlen.

Urlaub mit Haustieren

Wer mit Hund, Katze oder Frettchen nach Österreich reist, benötigt grundsätzlich einen EU-Heimtierausweis. Das Tier muss eindeutig gekennzeichnet sein und über einen gültigen Tollwutschutz verfügen.

Für bestimmte Hunderassen oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können zusätzliche Vorgaben gelten. Leinen- und Maulkorbregeln unterscheiden sich nach Bundesland und Gemeinde.

Häufige Fragen zum Tanken und Autofahren in Österreich

Wann ist Tanken in Österreich am günstigsten?

Da Preiserhöhungen grundsätzlich um 12 Uhr möglich sind, kann Tanken kurz vor Mittag günstig sein. Die tatsächlichen Preise unterscheiden sich jedoch nach Tag, Region und Tankstelle.

Welche Kraftstoffe gibt es in Österreich?

Angeboten werden unter anderem Super 95, Super Plus, Diesel, Autogas und teilweise Erdgas. Bei Benzin sollte zusätzlich auf die Kennzeichnung E5 oder E10 geachtet werden.

Wie viel kostet die österreichische Vignette 2026?

Für Pkw kostet die 1-Tages-Vignette 9,60 Euro, die 10-Tages-Vignette 12,80 Euro, die 2-Monats-Vignette 32,00 Euro und die Jahresvignette 106,80 Euro.

Ist die digitale Vignette sofort gültig?

Die digitale 1-Tages- und 10-Tages-Vignette kann online sofort gültig sein. Die 2-Monats- und Jahresvignette ist beim direkten Onlinekauf durch Verbraucher grundsätzlich frühestens ab dem 18. Tag gültig. Bei offiziellen Vertriebsstellen kann eine sofortige Gültigkeit möglich sein.

Braucht man trotz Streckenmaut eine Vignette?

Auf dem eigentlichen Streckenmautabschnitt ist keine zusätzliche Vignette erforderlich. Für die davor und danach benutzten vignettenpflichtigen Straßen kann sie dennoch benötigt werden.

Wie schnell darf man in Österreich fahren?

Für Pkw gelten grundsätzlich 50 km/h innerorts, 100 km/h außerorts und 130 km/h auf Autobahnen. Die Beschilderung kann niedrigere Grenzen festlegen.

Wann gilt die Winterreifenpflicht?

Vom 1. November bis 15. April müssen bei Schnee, Schneematsch oder Eis Winterreifen auf allen Rädern montiert sein. Alternativ können unter bestimmten Bedingungen Schneeketten auf den Antriebsrädern verwendet werden.

Wie hoch ist die Promillegrenze?

Die allgemeine Grenze liegt unter 0,5 Promille. Für Führerscheinneulinge und bestimmte Fahrergruppen gilt eine Grenze von unter 0,1 Promille.

Fazit: Gut vorbereitet durch Österreich

Das Tanken in Österreich ist unkompliziert und die Kraftstoffbezeichnungen sind deutschen Autofahrern vertraut. Sparen lässt sich häufig durch einen Preisvergleich und das Tanken abseits der Autobahn.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Vignettenpflicht, zusätzliche Streckenmautabschnitte und die Wartefrist bestimmter digitaler Vignetten. Im Winter kommen die witterungsabhängige Winterreifenpflicht und mögliche Schneekettenvorschriften hinzu. Wer Route, Maut, Bereifung und Tankstopps vorab plant, kann Österreich sicher und ohne unnötige Zusatzkosten bereisen.

3 Kommentare

Hast du einen Hinweis oder eine Erfahrung? Teile sie mit anderen.

  1. Belinda 15. Juli 2019

    Hallo
    Ich fahre das erste mal nach Österreich. Mein Auto braucht Super E10. Wo bekomme ich den Sprit in Österreich

  2. Fritzi 12. Oktober 2021

    An der Tankestelle

  3. Alfons Trinkl 18. März 2023

    Deutsche Parkuhr/Parkscheibe nicht verwenden !
    https://autorevue.at/ratgeber/parkscheibe-parkuhr-richtig-stellen

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