KFZ

KFZ

KFZ werden nach EU-Fahrzeugklassen kategorisiert.

KFZ werden nach EU-Fahrzeugklassen kategorisiert.

Informationen zum Thema KFZ (Kraftfahrzeug). Man unterscheidet Kraftfahrzeuge nach den EG-Fahrzeugklassen, den Emissionsklassen, den Kraftstoffarten, Energiequellen und Aufbau- sowie Fahrzeugarten. Das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern des Kraftfahrt-Bundesamtes unterscheidet hier nach:

  • 1, 2, 3 oder 4 räderige Fahrzeuge leichter Bauart nach der EU-Fahrzeugklasse L, Quads, Motorroller, Leichtkrafträder und Motorfahrräder (Mofas)
  • PKW (Personenkraftwagen) nach der EU-Fahrzeugklasse M und Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mind. 4 Rädern, Automobile verschiedener Antriebsarten und Motorschlitten.
  • LKW (Lastkraftwagen) ebenso wie Nfz (Nutzfahrzeuge) und Nkw (Nutzkraftwagen)
  • Zugmaschinen
  • Kraftomnibusse
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM)
  • und sonstige Fahrzeuge wie Wohnmobile, Solarmobile, Pferdetransporte, Elektrokarren, Einachsschlepper etc.

Bauartgruppen von KFZ

KFZ haben folgende grundlegende Bauartgruppen:

  • Motor (häufig ein Hubkolbenmotor der angetrieben wird durch die Kraftstoffe Diesel, Benzin oder Gas)
  • Die Kraftübertragung durch Kupplung, Fahrzeuggetriebe, Kette, Gelenkwellen etc.
  • Das Fahrwerk bestehend aus der Lenkung, den Rädern, Bremsanlage, Federung, Radaufhängung etc.
  • Die Karosserie oder den sogenannten Aufbau (die Verkleidung nach einer Rahmenbauweise mittragend oder selbstragend)
  • Die Fahrzeugelektrik– und –elektronik (hierzu gehören die Zündanlage, die Motorsteuerung, Beschleunigngseinrichtung, Klimanlage, Airbag, Zentralverriegelung, ESP, ABS, etc.)

EU-Fahrzeugklassen

Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) werden die Fahrzeugklassen in der EU wie folgt deklariert:

für Fahrzeuge leichter Bauart mit 1 bis 4 Rädern

  • L1 einspurige Kleinkrafträder
  • L2 mehrspurige Kleinkrafträder
  • L3 Motorräder
  • L4 Motorräder mit Beiwagen
  • L5 Motordreiräder
  • L6 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • L7 4-räderige Kraftfahrzeuge

M für KFZ zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern KFZ

  • M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen
  • M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen und unter 5 Tonnen Gewicht
  • M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen und über 5 Tonnen Gewicht

N für Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern

  • N1 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.5 Tonnen
  • N2 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 12 Tonnen
  • N3 für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 Tonnen

O für Anhängern und Sattelanhänger

  • O1 für Anhänger bis 750 kg, also leichten Anhängern
  • O2 für Anhänger bis 3.5 Tonnen
  • O3 für Anhänger bis 10 Tonnen
  • O4 für Anhänger über 10 Tonnen

Autokennzeichen von KFZ

In Deutschland erhalten KFZ amtliche Kennzeichen die wie folgt aufgebaut sind. Sie beginnen mit bis zu 3 Buchstaben, dem Unterscheidungsmerkmal. Dieses gibt Auskunft über den Ort der Zulassungsstelle. Woher ein Autokennzeichen stammt können sie hier ermitteln.

Gefolgt wird das Unterscheidungszeichen von einer Erkennungsnummer die die eindeutige Identifizierung eines Halters, beispielsweise bei einem Unfall ermöglicht.

Zur Erteilung eines Autokennzeichens ist der Nachweis einer gültigen KFZ-Versicherung nötig.